P-Konto: BAföG und Kindergeld?
Ich habe erschrocken festgestellt das ich eine Kontopfändung habe und mir stellen sich da einige Fragen, die ich nicht beantwortet kriege als Student.
Es handelt sich dabei um einen Gläubiger mit einer Forderung von 310€.
Es handelt sich dabei um keine große Forderung und ich möchte diese so schnell wie möglich begleichen, hab dazu allerdings jetzt in diesem Moment nicht die Möglichkeit und muss deshalb die Umwandlung meines Kontos in ein P-Konto in Betracht ziehen um weiter Lebensmittel etc bezahlen zu können.
Ich bin Student und beziehe Bafög. Durch einige Verzögerungen erhalte ich diesen Monat die Nachzahlung (Höchstsatz) für letzten und diesen Monat, also 1500€. Dazu kommt mein Kindergeld von 219€.
Von dieser Nachzahlung muss ich allerdings private Schulden (zB Miete für letzten und diesen Monat und Geld das ich mir für Lebensmittel und den Semesterbeitrag leihen musste) bezahlen. Würde also bei einem P-Konto alles insgesamt über den Freibetrag einbehalten werden obwohl es eine Nachzahlung ist und eine Sozialleistung?
Dann stellt sich mir die Frage: Wenn so viel gepfändet wurde, das der Gläubiger ausgezahlt werden konnte, in meinem Fall also 310€: Ist die Pfändung dann weg und mein Konto automatisch wieder normal, weil es ja keine Forderungen mehr gibt? Oder würde das Geld über den Freibetrag dennoch einbehalten werden, so lange ich nicht ausdrücklich eine erneute Umwandlung anfordere?
3 Antworten
Erst einmal brauchst du dir keine Sorgen machen.
wenn dein Konto bereits als Pfändungsschutzkonto geführt ist , dann hast du einen Freibetrag von 1.252,64€.
Alles was über diesen Betrag geht wird für dich gesperrt und verbleibt auf deinem Konto.
wenn der neue Monat beginnt , wird dir das gesperrte Geld zur Verfügung gestellt. Du kannst es dann abgeben oder überweisen.
muss deshalb die Umwandlung meines Kontos in ein P-Konto in Betracht ziehen
Nicht in Betracht ziehen, sodern machen!
Du hast per Gesetz einen monatlichen Pfändungsgrundfreibetrag auf dem P-Konto, der sich für die Nachzahlung auf Antrag einmalig pro Monat erhöhen läßt.
Diesbezüglich mal nach P-Konto-Bescheinigung googeln!