P-Konto Auskehrung auf Freibetrag angerechnet. Darf das sein?

4 Antworten

Komme gerade nicht richtig mit. Wurde dein Freibetrag um diese Summe erhöht, oder wurde noch einmal diese Summe von deinem Freitag abgezogen?

zauneee 
Beitragsersteller
 03.03.2016, 20:27

An den Gläubiger von dem die Pfändung auch kommt. Ja arbeite und nein keinen Unterhalt.

AlterHaudegen75  03.03.2016, 20:42
@zauneee

Normalerweise ist alles unter dem Pfändungsfreibetrag meines Wissens nach nicht Pfändbar. Sonst wäre der Sinn ja quasi weg. Hast du eine Erklärung oder eine genaue Aufschlüsselung dazu bekommen?

AlterHaudegen75  03.03.2016, 20:54
@AlterHaudegen75

Ich bin kein Rechtsberater und selbstverständlich kann ich mich irren, aber in der Zivilprozessordnung P 850c ist der Freibetrag eindeutig definiert. Alles was darunter liegt darf nicht gepfändet werden. Ich würde an deiner Stelle eine Erklärung verlangen ggfs. dagegen vorgehen. Zulässig scheint mir das nicht zu sein.

zauneee 
Beitragsersteller
 03.03.2016, 20:15

Oh ja, doof geschrieben....sorry! Mir wurde die Auskehrung von meinem Freibetrag abgezogen so das jetzt nur noch ca 690€ über sind.

AlterHaudegen75  03.03.2016, 20:22
@zauneee

Kein Ding. Darf ich mal blöd fragen an wem dieser Betrag gegangen ist? Arbeitest du? Hast du Unterhalt zu zahlen?

Du solltest immer über deinen Freibetrag verfügen können,klar alles andere ist weg.Aber so wie es bei dir da jetzt gelaufen ist ,ist nicht okay.Frag bei deiner Bank nach.

Die Auskehrungen gehen nicht an den Gläubiger, sondern auf ein Auskehrungskonto.

Am 1. Werktag des Folgemonats bekommst du sämtliches Geld vom Auskehrungskonto wieder eingebucht, aber maximal den Freibetrag!

Geld geht erst an den Gläubiger, wenn du den Auftrag dazu gibst.

elsalvatore  04.03.2016, 07:52

Frag bei de Bank mal nach, die können einem das in der Regel erklären. Ich muss das auch ständig Kunden verklickern ;)

zauneee 
Beitragsersteller
 04.03.2016, 07:43

Das ist ja nicht schlimm. Einzige was mich halt stört ist das jetzt knapp 400€ meines Freibetrags fehlen.

elsalvatore  04.03.2016, 07:41

Das ist so weit richtig, aber nicht verbrauchtes Guthaben wird auch ausgekehrt z.B.

zauneee 
Beitragsersteller
 04.03.2016, 07:39

Ach so funktioniert das. Gut zu wissen. Aber trotzdem dürfte doch die Auskehrung nicht von meinem Freibetrag abgezogen werden oder? Die Auskehrung ist doch einfach nur die Differenz zwischen meinem monatlichen Geldeingang und meinem Freibetrag richtig? z.b. Nettolohn ca. 1400€ - Freibetrag ca. 1070€ = Auskehrung 330€ Oder sehe ich das falsch?

Auf den Freibetrag von monatlich 1.073,88 € darf nichts angerechnet werden.

Wenn du aber nur zum Beispiel 700 € Einkommen monatlich hast, dann stehen dir auch nur 700 € Freibetrag monatlich zu, über die du verfügen kannst.

Hast du zwar ein P-Konto aber darauf keinerlei Pfändungen, dann darf es keine Einschränkungen geben. Auch und gerade keinen limitierten Freibetrag.

Hat man keine Pfändungen, dann darfst du auch 8.000 € abheben, wenn man soviel auf sein Konto erhält. P-Konto hin oder her. Ohne Pfändungen darf es keine Nachteile geben.

Was hast du denn im Februar 2016 und März 2016 für Einnahmen gehabt? Was kostet dein P-Konto monatlich an Kontoführungsgebühren? Hast du Pfändungen auf deinem P-Konto?