Wieso kann ich keine Überweisungen beim P-Konto tätigen?
Hallo,
ich habe bei der Sparkasse ein Pfändungsschutzkonto und durch Fehler, die man nun mal leider macht, mittlerweile auch zwei oder drei Pfändungen auf dem Konto laufen. Mit meinem letzten Lohn, den ich von meinem Arbeitgeber erhielt, war ich kurzzeitig 33 Euro über dem Freibetrag. Das war am 15.06. und seither kam kein Schreiben.
Jetzt wollte ich eine offene Forderung bei meinem Stromanbieter begleichen, damit die Jahresendabrechnung bezahlt ist und meine Kontodeckung ist mehr als vorhanden. Die Überweisung wurde nicht ausgeführt mit der Begründung "Bestätigungen gelten als widerrufen". Zudem kann ich nur noch 10 Euro abholen, obwohl ich noch weit mehr als 300 Euro Guthaben auf meinem Konto habe.
Was ist da bitte los? Wieso wird dieses Geld einbehalten und warum in dieser utopischen Höhe??? Ich habe ja keine 2000 Euro netto verdient oder so.
Ich hoffe auf hilfreiche Antworten.
7 Antworten
Das Guthaben aus dem Vormonat bleibt nicht etwa erhalten. Wenn der Pfändungsfreibetrag erreicht ist, steht der Überhang den Gläubigern zur Verfügung.
Bei einer notwendigen Überweisung musst du mit deinem Bankberater reden.
Das zurückgehaltene Geld ist von der Sparkasse Anfang Juli wieder komplett freigegeben worden. Wie darf ich das jetzt werten? Doch keine Pfändung durchgeführt worden? Denn rein theoretisch kann ich jetzt ALLES abholen, dann ist nichts mehr drauf und die Sparkasse kann ja schlecht wissen, ob ich nochmal Lohn bekomme Mitte des Monats. Entweder verstehe ich dieses Verfahren nicht oder es ist so, wie eine Freundin mir mitteilte, die das auch mal hatte und sagte "Du hast immer nur diesen Freibetrag PRO MONAT und mehr nicht, der Rest wird erst danach im Monat freigegeben. Da wird nichts gepfändet, sofern der Betrag wieder komplett frei ist, das ginge ja auch gar nicht."
Solche einmaligen Leistungen können teilweise oder ganz freigegeben werden. Daher wurde es wohl wieder freigegeben von der Sparkasse!
Wenn Du über dem Satz von derzeit 1.073.-EUR liegst kannst Du übrigens entsprechend der Pfändungstabelle den Betrag der darüber liegt anteilsmäßig freigeben lassen gemäß 850 ZPO wenn ich nicht irre.
Bei Sozialleistungen könnte ein Schreiben vom Träger reichen das Du an die Bank gibst.
Ist alles etwas Komplex, darum mögen Banken keine P-Konten... mehr Kosten als Nutzen für die Bank.
PS: Hast Du eine EC (V-Pay, Maestro, Girocard) Karte oder nur eine zum Geld abheben? Mal aus neugier wie die Banken das bei angepfändeten P-Konten derzeit handhaben.
Das Jobcenter füllt dir auch eine solche Bescheinigung aus , zumindest für die Leistungen , die du von denen erhältst . Ansonsten dein Arbeitgeber oder eine anerkannte Schuldnerberatung.
Dann musst du einen Nachweis beim Amtsgericht einreichen, wenn der Betrag pfändungsfrei ist und bekommst eine entsprechende Erhöhung Deiner Freigrenze.
Ok das kann es jetzt erklären.... Anfang des Monats kam die Förderung vom Jobcenter zwecks Wiedereingliederung (299 €), dann Mitte des Monats mein Lohn. Das kommt ungefähr hin mit dem Geld, was jetzt einbehalten wird, auch wenn das Konto nur einmal über dem Freibetrag von 1.045 € lag. Was für ein Rotz und ich dachte, es geht in erster Linie um den Kontostand an sich. Ich mein, das Geld vom Jobcenter wird nur ein halbes Jahr gezahlt und ist eine pfändungsfreie Hilfestellung, das JC hat nur kein entsprechendes Schreiben für die Bank aufgesetzt.
Du bist über dem pfändungsfreibetrag für diesen Monat. Alles was du mehr als 1045 Euro im Monat erhälst wird gesperrt und im nachgang an die Gläubiger ausgekehrt. Da kannst du diesen Monat nichts mehr machen. Du solltest versuchen nur den bestehenden Gläubigen eine Ratenzahlung zu vereinbaren damit die Pfändungen ruhend gestellt werden
Freibetrag überschritten
mit der Bank reden ist unsinn die können nichts machen sind Gesetze ;)
du kannst deinen Freibetrag erhöhen lassen von Jobcenter oder ein Nachweis darüber holen dann ist das möglich ansonsten leider nicht und du musst bis 01.07 warten
Dein Freibetrag ist immer gültig von jeden erten im Monat ,so das du jetzt ,deinen Freibetrag wohl ausgeschopft hast und erst ab 1. Juli wieder über deinen Freibetrag verfügen kannst,der übrigens dann 1073 ist.
Da solltest du am besten zu deiner Bank gehen und dort nachfragen. Wir können auch nicht wissen, warum genau das Geld einbehalten wird.
ja ich habe nun mal ein wenig recherchiert. Der Betrag, den ich an das Jobcenter zurück überwiesen habe (wegen einmal zu viel Hartz IV) und der Betrag, den ich an meinen Stromanbieter überweisen wollte, das alles sind ja "frische Forderungen". Die Pfändungen, die auf dem Konto liegen, resultieren alle logischerweise aus alten Forderungen und da schiebt die Bank offenbar einen Riegel vor und sagt "Moment mal, die alten Forderungen zuerst". Problem ist nur: Ich mache ja neue Schulden, obwohl es nicht mein Fehler war (Jobcenter) und mir wird der Strom abgestellt, wenn ich die Jahresendabrechnung nicht begleiche (aktuelle Rechnung aus der Strom- und Gasversorgung). Aber ich kläre das morgen mal, weil so kann es ja nicht funktionieren.