Wird ein Gläubiger informiert , dass man ein neues Konto eröffnet hat bei einer Kontopfändung?
Hallo Leute!
Eine Freundin war bei mir, weil sie eine Kontopfändung hat, sie hat zwar ein P Konto , aber sie kommt mit Kindergeld, und Unterhalt über den Freibetrag
Nun will sie ein neues Konto eröffnen, und zwar bei einer Online Bank...
Informiert die Bank den Gläubiger, dass diese Person ein neues Konto eröffnet hat...
Oder geht der Gläubiger davon aus, dass man nur dieses eine Konto hat welches gepfändet ist, sie will das Konto zum schein behalten, dort aber nie über den Freibetrag kommen...
Es ist ja kein Betrug , weil man darf ja mehr als ein Konto haben...
Sie kann mit dem Freibetrag nicht leben, und keine Miete bezahlen ect
7 Antworten
Man kann sich nicht mit einem neuen Konto aus dem Freibetrag und Pfändung drücken!
Jede Stelle, die Geld überweist, kennt das neue Konto.
Und das wird auch jeder Gläubiger schnell herausfinden
selbstverständlich ist das illegal.
https://dejure.org/gesetze/StGB/288.html
Und bitte... der Pfändungsfreibetrag ist sogar viel zu hoch. Wenn sie zu hohe Kosten hat soll sie diese senken
Wenn es dauerhaft so hoch ist umziehen. Der Pfändungsfreibetrag mit einem kind liegt bei über 1600€/Monat... also wenn die Wohnung so viel ausmacht macht man gehörig was falsch.
Der Wohnungsmarkt in Hamburg sieht sehr mies aus....
Wenn sie Außerhalb zieht braucht sie ein Auto, und da kommt das selbe bei raus...
Wasserhahn aufdrehen, Wasserschaden melden, Mietminderung einreichen...oops sry nicht ernst gemeint
also ich finde auf immoscout ettliche 2 zimmer wohnungen für 300-400€ kalt.für 400-500 sind sogar einige 3 zimme wohnungen dabei. Gib 600€ aus + 300NK... immer noch 700€ zum leben da. Das ist ein luxusproblem, sonst gar nichts.
Die Bank informiert nicht die Gläubiger, sie macht in der Regel eine Neueintragung KK (für Kontokorrent=Girokonto) bei der Schufa.
Es kommt also bischen drauf an wer der Gläubiger ist. Sofern er berechtigt ist, eine Schufa-Auskunft Deiner Freundin einzuholen und dies tut kann er es bemerken.
Wenn es eine Behörde ist kann u.U. ein automatisierter Datenabgleich stattfinden um nicht angegebene Konten zu ermitteln.
Ich würde da grundsätzlich etwas aufpassen, kenne den Einzelfall nicht, aber unter Umständen macht sich Deine Freundin strafbar, wenn Sie auf der einen Seite Vermögen hält und auf der anderen Seite eine offene Pfändung hat. (e.V.?)
Der Betrug liegt nicht im Besitz eines zweiten Kontos, wenn dann in der Verwendung aber ich meine das nur als Hinweis, das muss jeder für sich selbst entscheiden.
Wenn ich mir ein Messer kaufe und dann böses damit mache war nicht der Kauf des Messers strafbar.
Sie hat einen Freibetrag von 1133,75€ dazu kommen Kindergeld und Unterhalt da kommt sie auf ca 2000€
Sie hat Fixkosten mit Miete ect von ca 1300€ vom Rest muss sie mit 3 Kindern leben...
Die Person die gepfändet hat, ist eine Privatperson...
Eine traurige Geschichte: Sie ist auf eine betrügerische Maklerin reingefallen , die ihr wissentlich eine Schimmelwohnung angedreht hat , sie hat denn die Maklerin wegen Betruges angezeigt , und ist ausgezogen weil alle krank wurden, und die Maklerin die auch die Vermieterin ist, hat sie verklagt, weil sie noch vor Ablauf der Kündigungsfrist ausziehen musste...
Sie wurde auf Schadensersatz verklagt , und hat verloren, und da sie sich die Doppelbelastung nicht leisten kann, hat die Frau ihr das Konto gepfändet
Ich schätze mal sie hat ein P-Konto und die Pfändung läuft ins Leere. Deine Freundin wird um die Abgabe einer eidesstallichen Versicherung nicht rum kommen und da ist dann Feiertag mit anderen Konten, spätestens da fängt die Strafbarkeit an, wenn Du Guthaben auf anderen Konten verschweigst, das würde ich mir gaanz genau überlegen.
Bin am Überlegen ob ich irgendwie weiterhelfen kann ohne eine Anleitung zum Betrügen zu liefern, hmm es gibt noch Banken ohne Schufa, da hilft Google weiter. Ich würde aber einfach mal anders herum herangehen: Deine Freundin könnte sagen, sie hat kein Konto und lässt sich die Beträge bar bzw. per Scheck auszahlen.
Nach Deinen Angaben könnte Deine Freundin evtl. auch mit dem §850f ZPO weiter kommen (Änderung des unpfändbaren Betrags). Ich hab mal nen Link dazu rausgesucht, schauen kostet nix.
Wenn man Geld verstecken möchte um sich von seinen Verpflichtungen zu drücken, das nennst du keinen Betrug?
Natürlich kann sie sich ein zweites Konto eröffnen, so leicht ist es aber nicht das Geld verschwinden zu lassen weil die Bank die Hintergründe prüft und wenn eine Kontopfändung vorliegt ist die Bank verpflichtet Auskunft zu geben.
Sie kann das Geld auf so viele Konten splitten wie sie sich leisten kann, das ändert aber nichts am Gesamtbetrag der auf ihren Konten eingeht und danach bemisst sich das ganze.
Wer schulden machen kann sollte diese auch begleichen und nicht die asoziale Tour durchziehen. Wenn sie Probleme hat mit Geld umzugehen dann sollte sie eine Schuldnerberatung aufsuchen, sofern ihr "Stolz" das zulässt.
Nein, wenn eine Kontopfändung vorliegt ist die Bank zu keinerlei Auskunft verpflichtet. Bei der Pfändungsverfügung wird die Bank die Beträge einbehalten, die sie einbehalten darf. Normal ist eine Überweisungsverfügung damit verbunden, dadurch muss die Bank nach Ablauf der Schonfrist den einbehaltenen Betrag an den Gläubiger auskehren. Während der Schonfrist hat der Schuldner die Möglichkeit, seine Freigrenzen übers AG anzumelden und dann bei der Bank einzureichen, dann kommt die Kohle trotz Pfändung wieder aufs Konto. (das was beim P-Konto sozusagen automatisch passiert).
Falls die "neue" Bank in Deinem Beitrag gemeint war, die werden i.d.R. bei einem entsprechenden Schufa Eintrag kein Konto eröffnen, aber wenn doch entstehen alleine deshalb keine Auskunftspflichten jeglicher Art. Im Gegenteil, das wäre ohne entsprechende richterliche Verfügung ein Verstoß gegen das Bankgeheimnis.
Sie sollte ggf. mal darüber nachdenken, ihren Freibetrag erhöhen zu lassen. EUR 1.133,75 ist der Grundfreibetrag für eine Person, sie scheint aber ja mind. ein Kind zu haben.
Wie soll man seine Miete senken ?