Wann kommt eine Lohnpfändung?

7 Antworten

Der wichtigste Tipp: mit dem Gläubiger (oder seinem Beauftragten) reden!!!

Fast alle Schuldner behaupten, keine oder nur kleine Raten zahlen zu können, ohne dass der Gläubiger das nachprüfen kann. Und in viel zu vielen Fällen zeigt sich bei der genaueren Nachprüfung, dass doch höhere Raten oder sogar die vollständige Zahlung möglich wären.

Wenn der Gläubiger erst mal abweisend auf das Ratenangebot reagiert, muss man dafür Verständnis haben, schließlich ist es sein Entgegenkommen, sich auf Raten einzulassen, obwohl er auch auf einer vollständigen Einmalzahlung bestehen kann.

Es geht also nun darum, den Gläubiger davon zu überzeugen, dass er mit den angebotenen Raten wirklich besser bedient ist als mit fruchtlosen Pfändungen. Dafür sollte man ganz offen (auch ohne eidesstattliche Versicherung) seine Einkommensverhältnisse schildern (mit Belegen), so dass der Gläubiger erkennen kann, dass z.B. die "freiwillig" gezahlte Rate höher ist als der mögliche Erlös einer Gehaltspfändung o.ä.

Es gibt aber keinen Anspruch darauf, dass sich der Gläubiger mit bestimmten Raten zufrieden geben muss. In der Praxis werden trotzdem sehr viele Ratenzahlungsvereinbarungen geschlossen, weil der Gläubiger (bzw. sein Beauftragter) lieber den sprichwörtlichen Spatz in der Hand hat als für die Taube kostenträchtige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zu riskieren, die dann vielleicht vollkommen erfolglos bleiben (Pfändungsfreibetrag, Kontoüberziehung, Arbeitgeberwechsel usw.).

Der Gläubiger muss erst mal wissen, wer dein Arbeitgeber ist. Den kennt er evtl. durch Einsicht in die eidesstattliche Versicherung, die du wahrscheinlich geleistet hast. Man kann mehrere Pfändungen in einem Antrag beantragen, z. B. Lohnpfändung, Kontopfändung, Pfändung beim Finanzamt usw., je nachdem was der Schuldner alles in der eidesstattlichen Versicherung angegeben hat. Wenn der Antrag beim Vollstreckungsgericht gestellt wird, kann es sehr schnell gehen, dass dieser erlassen wird (aus meiner Erfahrung: manchmal dauert es nur ein paar Tage, ich habe aber auch schon sehr viel länger darauf gewartet). Dann geht der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss an den Gerichtsvollzieher, der ihn dem sog. Drittschuldner (z.B. Bank, Arbeitgeber usw.) und auch dem Schuldner zustellt. Alles in allem kann ich sagen, dass eine Pfändung manchmal schon nach ca. 2 Wochen bewirkt ist. Wegen der Ratenzahlung kann ich nur - ebenfalls aus Erfahrung sagen -, dass manche Gläubiger wenn sie einen Titel haben unbedingt sofort an das ganze Geld wollen und können natürlich, auch wenn ein Ratenzahlungsangebot vorliegt, vollstrecken, denn es ist nun einmal so, dass, bis es zu einem Titel kommt, ein Schuldner lange genug Zeit hat, die Forderung (auch in Raten) zu begleichen. Übrigens gibt es eine Pfändungstabelle, wonach ein bestimmter Betrag des Einkommens nicht pfändungsfrei ist. Geht nach unterhaltsberechtigten Personen. Einfach mal bei google eingeben. Da gibt es viele Infos.

zuerst muß der Gläubiger einen Titel gegen dich erwirkt haben - vorher kann er keine Zwangsvollsteckung machen. Der RA kann bei einem Titel beim zuständigen AG (wo du wohnst) einen sog. Pfändungs- und Überweisungsbeschluß erwirken. Dieser wird auch der Bank zugestellt. Die Bank muß dann mitteilen, ob Geld auf dem Konto ist oder nicht - wenn Guthaben drauf ist, wird das Konto gepfändet. D.h. du hast dann keinerlei VErfügungsgewalt mehr über dein Konto ! Der Pfüb ist in etwa 3 - 4 Wochen nach EInreichung des Antrags rechtskräftig und kommt zur Zustellung. Vielleicht bringt es etwas, wenn du dem RA Kontoauszüge vorlegst, aus denen ersichtlich ist, daß du nicht mehr zahlen kannst und der Pfüb somit ins Leere geht. Wir zeigen uns sehr kullant, wenn ein Schuldner bezahlt (egal wie viel) und machen keine Zwangsvollstreckung mehr.

Polo86  06.08.2010, 11:01

sorry, war gerade voll auf Kontopfändung - beim Lohn wird der Pfüb dem Arbeitgeber zugestellt. dieser muß dann mitteilen, ob du über der pfändbaren Grenze Lohn beziehst. wenn dies der Fall ist, wird die Differenz zwischen nicht pfändbarem Einkommen und der Lohnhöhe, die du erhälst an den RA/Gläubiger abgeführt, so lange bis die FOrerung getilgt ist.

Reborn28 
Beitragsersteller
 06.08.2010, 11:09
@Polo86

Oh habe die Zusatzinfos vergessen. Titel besteht schon.. Mahnbescheid- und Vollstreckungsbescheid. Geht auch net um mich. Familie mit 3 Personen. Der Mann hat den Schieß gemacht und Frau arbeitet nicht. Kind ist 5 Jahre alt. Die Dame bei der Inkasso hat sich über die "lächerlichen" Raten von 50,- pro Monat bei einer Forderung von 1600 € lustig gemacht. Und schon indirekt mit der Kontopfändung gedroht.

Chyntie1337  06.08.2010, 11:12
@Reborn28

Das ist schon mal der Oberkracher,das die Dame 50 euro bei einer Familie mit Kind als Lächerlich ansieht! Manche zahlen nur 10 euro bei einer Forderung von 5000 EUR beispielsweise...Würd ich gegen vor gehen! Das darf sie nicht abweisen!!!

Polo86  06.08.2010, 11:13
@Reborn28

wenn ein Kind noch da ist, erhöht sich natürlich das nicht pfändbare Einkommen des Mannes. Vielleicht findet ihr im Internet die genaue HÖhe des unpfändbaren Einkommens; wir machen leider solche Sachen nicht so oft und deshalb weiß ich es jetzt auswendig nicht.

Reborn28 
Beitragsersteller
 06.08.2010, 11:14
@Chyntie1337

Ne sie hat es nicht abgewiesen. Und sie schickt erst ne Forderung. Aber sie hatte sich über den möglichen Betrag lustig gemacht.

Reborn28 
Beitragsersteller
 06.08.2010, 11:16
@Polo86

Die Höhe ist der Familie bekannt. aber so wie ich das verstanden habe, kann es dann gar net zu einer Lohnpfädung kommen.

Polo86  06.08.2010, 11:19
@Reborn28

dann brauchen sie sich auch keine Sorgen zu machen, daß der Lohn gepfändet wird !

JoachimWinters  06.08.2010, 17:14
@Polo86

Eine Lohnpfändung ist zunächst einmal unabhängig davon, ob und wie weit der Lohn pfändbar ist. Selbst wenn bis auf Weiteres der Lohn unpfändbar ist, bereitet die Lohnpfändung Sorgen, weil der Arbeitgeber sie bis zur Aufhebung beachten muss. Das verursacht Kosten und Nachteile, die man lieber vermeiden sollte.

Eine Lohnpfändung kommt erst, wenn der Gläubiger einen sogen.Titel hat aus dem er pfänden kann.

Wie es zum Titel kommen kann steht hier:

http://www.schuldnerakuthilfe.com/mahnung_zwangsvollstreckung.html

Die Lohnpfändung gibt es tatsächlich und kommt dann zu stande wenn die raten nicht reichen oder du garnicht zahlst. die Lohnpfändung kann glaube ich nur durch das gericht erfolgen. und das schlimmste was es glaub ich gibt ist der offenbahrungseid

Reborn28 
Beitragsersteller
 06.08.2010, 11:11

Ok, aber Kontopfändung kommt noch vor Lohnpfändung oder? Wie lange kann das alles zeitlich dauern mit dem ganzen Schriftverkehr und der schönen Bürokratie. Weiß das jemand von euch.

JoachimWinters  06.08.2010, 17:16
@Reborn28

Es gibt keine zeitliche oder sonstige Rangfolge von Pfändungen. Der Gläubiger kann wählen, ob er eine Sachpfändung (Besuch vom Gerichtsvollzieher), eine Gehaltspfändung (so genannter Pfändungs- und Überweisungsbeschluss - "PfÜB" - an den Arbeitgeber) oder eine Kontopfändung (PfÜB an die Bank/en) veranlasst. Auch andere Forderungen kann er mit einem entsprechenden PfÜB pfänden lassen.

JoachimWinters  06.08.2010, 17:16
@Reborn28

Es gibt keine zeitliche oder sonstige Rangfolge von Pfändungen. Der Gläubiger kann wählen, ob er eine Sachpfändung (Besuch vom Gerichtsvollzieher), eine Gehaltspfändung (so genannter Pfändungs- und Überweisungsbeschluss - "PfÜB" - an den Arbeitgeber) oder eine Kontopfändung (PfÜB an die Bank/en) veranlasst. Auch andere Forderungen kann er mit einem entsprechenden PfÜB pfänden lassen.