Unwirksame Klausel der Gasthermenwartung im Mietvertrag?
Hallo,
ich wolte fragen ob eine Kausel zur Wartung der Gastherme gültig unwirksam ist? In unserem Mietvertrag steht "Die Wartung der Gastherme für Warmwasser und Heizung wird jedes Jahr vom Mieter durchgeführt. Die Kosten sind vom Mieter zu tragen."
Hier möchte ich hauptsächlich wissen, ob wir die Wartung wirklich selber durchführen müssen.
Vielen Dank schon mal im voraus!!!
5 Antworten
Diese Vereinbarung ist gültig. Es ist eine Position, die, wenn der Vermieter diese Wartung durchführen lässt, auch auf den Mieter umlegbar ist. Es ist also egal, du zahlst diese Wartung auf jeden Fall. Dann ist es eher vroteilhaft, selbst einen Termin mit der Wartungsfirma zu vereinbaren - als einen vom Vermieter vorgegebenen Termin akzeptieren zu müssen.
Wir wohnen auch in einer Wohnung mit Gastherme, die Wartung zahlen wir als Mieter. So ist gewährleistet, dass sie einwandfrei funktioniert. Und ca. 100 Euro einmal im Jahr, ist jetzt nicht die Welt. Und die Wartung eines Ölkessels wird ja auch auf die Mieter umgelegt.
"Die Wartung der Gastherme für Warmwasser und Heizung wird jedes Jahr vom Mieter durchgeführt. Die Kosten sind vom Mieter zu tragen."
Damit ist gemeint, dass ihr einmal im Jahr den Schornsteinfeger dafür bezahlen müsst. Rechnung (<50€) kommt mit der Nebenkostenabrechnung.
Der Schornsteinfeger hat mit der Wartung nichts zu tun. Ein Mal im Jahr kontrolliert er dabei andere Werte. Meine Gastherme (Mietwohnung) wird von der Gas-Wasser-Heizunginstallationsfirma jährlich durchgeführt, vom Vermieter beauftragt.
Lt. Mietvertrag kann ich eine andere Fachfirma oder Fachmann beauftragen, und die Rechnung dafür dem Vermieter vorlegen. Allerdings sollte diese nicht 100 € übersteigen.
Die Therme jahrelang nicht warten zu lassen ist auch möglich, aber das wäre eine tickende Zeitbombe. Mit Gas, Luftdruck, Heizungsbetrieb u. Ä. ist nicht zu spaßen, wenn man selbst nicht fachkundig ist.
Falls bestimmte Funktionen ausfallen: Wenn die Therme nicht regelmäßig gewartet wurde, muss dann der Mieter die hohen Reparaturkosten selbst übernehmen, und das geht meistens in mehrere Hunderte €. Das hat neulich mein Nachbar erleben dürfen.
Soweit ich weiß, wird kein Nachweis vom Vermieter darüber gefordert, dass die Therme wirklich gewartet worden ist. Wir sind vor kurzem in einer Wohnung mit Gastherme und besagter Klausel gezogen und die Wartung wurde definitiv die letzten 3 Jahre nicht vorgenommen.
Hier möchte ich hauptsächlich wissen, ob wir die Wartung wirklich selber durchführen müssen.
Weder müssen noch können. Das kann nur ein Fachmann.
Und beauftragen muß das der Vermieter.
Die Kosten dafür kann er auf den Mieter umlegen.
Nun könnte man die ziemlich unglückliche Formulierung anzweifeln bzw. für unwirksam erklären.