Mein Vermieter hat seit 14 Jahre die Heizungsanlage nicht warten lassen. Muss ich jetzt die Wartung bezahlen?

7 Antworten

Nein, das muss der Vermieter zahlen denn es ist doch so, dass der Vermieter dafür sorgen muss dass alles in seinem Haus funktioniert denn es ist ja sein Haus und dem Mieter gehört da nichts dafür kann er dann Miete verlangen. Der Mieter muss nur zahlen und kann dafür erwarten dass alles in Ordnung ist. So ist der Vertrag. Also er kann auch die Miete für die Instandhaltung verwenden.

Interesierter  04.06.2015, 18:36

Das stimmt so nicht. Regelmäßig wiederkehrende Wartungsarbeiten sind generell umlagefähig. Das heisst, wenn die Umlage dieser Kosten im Mietvertrag vorgesehen ist, kann der Vermieter diese Kosten auch umlegen. 

Michaela012345  04.06.2015, 18:40
@Interesierter

'regelmäßig'! Und wenn er es nicht 'regelmäßig' machen lässt? Dann soll zufällig der bezahlen, der gerade drin wohnt?

Nein. Du mußt allenfalls die Nebenkosten inklusive Wartungskosten bezahlen.

bwhoch2  05.06.2015, 09:05

Was soll diese Antwort bedeuten?

Mein Vermieter hat seit 14 Jahre die Heizungsanlage nicht warten lassen. Muss ich jetzt die Wartung bezahlen?

Ja, und auch künftig gem. Kostenbeleg: Ist diese Nebenkostenart oder sind allgemein mit Bezug auf gesetzl. Regelungen Betriebskosten vereinbart, kann der VM die Wartungskosten der Heizungsanlage gem. § 2 Nr. 4a bzw. 4d BetrKV wirksam umlegen: http://dejure.org/gesetze/BetrKV/2.html

Sind Heizungskosten vereinbart, gem. § 7 II HeizkostenV.

G imager761

Die Wartung der HA gehört zu den Heizkosten und wird in diesem Rahmen abgerechnet.

Das ist sehr umstritten. Wenn im Mietvertrag auf § 2 der Betriebskostenverordnung verwiesen wird oder die Heizungswartung ausdrücklich genannt wird, ja.

Da die Wartung jedoch nicht regelmäßig durchgeführt wurde, kann es sein, dass ein Gericht entscheidet, dass sie in diesem Fall nicht bezahlt werden müssen.

Richter interessieren sich nicht immer so genau dafür, was im Vertrag steht. Entscheidungen können auch ziemlich willkürlich sein und da es nur um einen eher geringen Betrag geht, hat man auch keine Chance gegen eine Entscheidung per Berufung vorzugehen.

Du könntest also jetzt die Zahlung einfach verweigern und abwarten, was der Vermieter macht. Verklagt er Dich, nimm Dir einen Anwalt und warte ab, wie das Gericht entscheidet.

Das könnte allerdings auch dumm aus gehen. Deshalb ist fraglich, ob sich eine Abwehr dieser Kosten überhaupt lohnt.