Gastherme nach Auszug kaputt! Muss ich wegen fehlender Wartung zahlen?
Hallo! Ich habe ein großes Problem!
Ich bin im September aus meiner Mietwohnung ausgezogen. Blöd wie ich bin habe ich die Gastherme 3 Jahre lang nicht warten lassen, weil ich davon ausgegangen bin dass dieses Pickerl auf der Therme für die Wartungsintervalle ist und da stand drauf, dass erst 2017 etwas gemacht gehört. Anscheinend ist es das aber nicht.
4 Monate nach dem Auszug möchte mein damaliger Vermieter die Rechnung der letzten Wartung haben, weil die Therme nun laut neuem Käufer kaputt ist. Muss ich nun die Erneuerung der Gastherme bezahlen?
Ich muss zugeben, dass das meine Schuld war, weil ich davon ausgegangen bin, dass der Vermieter mir da irgendwelche Informationen bezüglich Wartung gibt. Ich kenne mich mit sowas einfach nicht aus. Ich bin zum ersten Mal von zu Hause ausgezogen und war da sehr naiv und dachte dass mein Vermieter, den ich auch privat kenne, mich auf sowas hinweist.
Danke schon mal für alle Antworten!
PS: Ich weiß, dass ich die Wartung hätte durchführen lassen müssen! Das kann ich jetzt leider nicht mehr ändern :(
12 Antworten
Als du im September auszogst, hat da die Therme noch richtig funktioniert? Wenn ja, kann 4 Monate später nicht festgestellt werden, dass sie nun plötzlich Mangels Wartung kaputt gegangen ist. Die Ursache könnte durch zwischenzeitliche Fehlbedienung seitens des neuen Eigentümers (seit wann ist er das?) verursacht worden sein. Alles Andere wäre zu beweisen. Ich bezweifle, dass ausgelassene Wartung (steht denn im MV in welcher Abfolge diese vom Mieter zu veranlassen wäre?) eine Therme funktionsuntüchtig werden kann.
Bestreite also, dass du die Funktionsuntüchtigkeit verursacht hast und weise die Forderung entschieden zurück.
Du solltest nicht voreilig die Schuld auf dich nehmen. Es ist doch überhaupt nicht bewiesen, dass du es (mangels Wartung) bist.
Stell mal die Klausel zur Wartung lt. Mietvertrag hier wortwörtlich ein. Wenn die nicht eindeutig darauf hinweist, wann die Wartung fällig ist, dürfte sie unwirksam sein.
Ich weiß, dass ich die Wartung hätte durchführen lassen müssen!
Woher weißt du das? Normalerweise ist das nämlich nicht so! Grundsätzlich ist der Vermieter für die Wartung zuständig... Oder wurde etwas gegenteiliges im Mietvertrag vereinbart? Steht da nichts zu drinne, hast du da nichts mit zu tun.
Moment mal. Seit wann ist denn ein Mieter für die Wartung der Heizung zuständig ? Du hast doch sicherlich Nebenkosten bezahlt, fast immer sind da auch die Kosten für Wartung aufgeschlüsselt. Also für solche Fälle ist der Mieterverein ein guter Ansprechpartner.
Bei einem EFH Ist es tatsächlich oft der Fall. Aber bei einer Mietwohnung höre ich das dann zum ersten Mal. Man lernt nie aus.
@Mitjast
Da fehlt Ihnen halt einfach die Erfahrung aus der Vermietung und Verpachtung!
Bei Kombithermen in Mietwohnugnen laufen in aller Regel die Kosten für den Gasverbrauch ummittelbar über den Mieter, ähnlich wie beim Strom, nur das bei der Kombitherme noch die Wartungsverpflichtung dem Mieter obliegt.
Es gibt selbstverständlich andere denkbare Lösugnen, nur in diesem Falle erklärt der Mieter selber, das ihm die Wartungsverpflichtung vertragsgemäß oblag.
Es steht in meinem Vertrag, dass ich für die Wartung zuständig bin -.-
Gibt es eine vertragliche Vereinbarung wonach Du verpflichtet warst die Wartung zu veranlassen?
4 Monate nach dem Auszug möchte mein damaliger Vermieter die Rechnung der letzten Wartung haben, weil die Therme nun laut neuem Käufer kaputt ist.
Dann müßte dir schon nachgewiesen werden das bei regelmäßiger Wartung die Therme nicht kaputt gegangen wäre.
Ja im Mietvertrag steht, dass ich die Wartung hätte durchführen müssen. Zwar nicht in welchem Zeitraum aber ich denke mal jährlich.
Ein Bekannter von mir ist Instalateur und meint, dass eine Therme nach 3 Jahren ohne Wartung nicht kaputt wird. Also zumindest nicht weil ich vergessen habe sie warten zu lassen.
Ich soll einfach noch eine Firma beauftragen die die Wartung jetzt noch durchführt und das reicht. Aber irgendwie bin ich mir da nicht ganz sicher.
Außerdem verstehe ich nicht, dass ich mich jetzt 4 Monate nach dem Auszug um Mängel kümmern muss die jetzt auftreten. Die Wohnung wurde doch schon übernommen und sogar weiter verkauft.
Außerdem verstehe ich nicht, dass ich mich jetzt 4 Monate nach dem Auszug um Mängel kümmern muss die jetzt auftreten.
Mängel die bei Rückgabe der Mietsache nicht festgestellt werden konnten, weil nicht sichtbar, kann der Vermieter bis 6 Monate nach Rückgabe der Mietsache geltend machen.
Na ja, wer kommt Ende September schon auf die zu prüfen ob die Heizung funktioniert.
Ein Bekannter von mir ist Instalateur und meint, dass eine Therme nach 3 Jahren ohne Wartung nicht kaputt wird.
Der Meinung bin ich auch. Ich habe meine mal 5 oder 6 Jahre nicht warten lassen. Keine Probleme.
Oke das wusste ich auch nicht :(
Also das Warmwasser hat bis zum Schluss einwandfrei funktioniert aber ich kenn mich zu wenig aus um zu wissen ob das was mit der Funktionstüchtigkeit der Therme zu tun hat.
Ich hoffe, dass da festgestellt werden kann dass die Schäden nicht wegen fehlender Wartung entstanden sind. Ansonsten wird mir nichts übrig bleiben als sie zu ersetzen
sag mal, bist du unter 21 oder warum kannst du nicht vernünftig denken?
Erstens, wenn die Therme bis zum Mietende einwandfrei warmes Wasser gemacht hat, funktioniert die Therme.
Zweitens garantiert selbst eine Wartung nicht die Funktion über längere Zeit. Wartung ist sinngemäßes nachsehen, überprüfen der Technik, sonst nichts.
Drittens lerne doch endlich mal vernünftiges denken und handeln!
Eine Behauptung ist lange noch kein Beweis!
Wenn du aber wegen irgendeiner Behauptung signalisierst, du glaubst jedes Märchen und zahlst auch freiwillig für jedes Märchen wirst du knallhart abgezockt!
Ich hatte jahrelang meine Ölheizung warten lassen und komischerweise immer etwas zusätzlich auf der Rechnung stehen.
Seit 3 Jahren keine Wartung und die Heizung läuft und läuft ;-)
Die jährliche Grundreinigung mache ich selbst.
Wenn etwas funktioniert, muss auch nichts getan werden.
Wartung ist oft nur Geldverdienerei und Vorsichtsmaßnahme die nicht immer sein muss.
Du musst dein Auto auch nicht regelmäßig warten lassen. Es kann den TÜV auch ohne Wartung passieren.
Fordere umgehend Beweise für eine dir zur Last gelegten Schuld und lasse diese angeblichen Beweise von Fachleuten auf Plausibilität prüfen.
ich habe auch irgendwie den Eindruck das er unbedingt die "Schuld" auf sich nehmen will ohne nachzuhaken .........
Da kommt eine kräftige Forderung für die Reparatur infolge des Versäumnisses der vereinbarten Wartungsverpflichtung auf Sie zu.
Immerhin habern Sie ja die Kosten für drei Wartungsintervalle eingespart!
Mit etwas Glück bewegen sich die Kosgten in diesem rahmen, nur wenn es nicht mehr zu reparieren wäre, dann könne daraus schonmal eben € 5.000 bis € 6.000 für eine solche neue Kombitherme werden.
Und wenn nun aber festgestellt wird, dass der Schaden nicht durch eine Wartung hätte verhindert werden können?
...und faktisch umgekehrt betrachtet?
Ja klar, wenn festgestellt wird, dass aufgrund der fehlenden Wartung Schäden entstanden sind, ist das natürlich schlecht für mich und ich werde da die Reparatur bezahlen müssen.
Aber falls festgestellt wird, dass der Schaden nicht aufgrund der fehlenden Wartung entstanden ist, kann man mir die Kosten nicht anrechnen oder?
Ich weiß, dass ich da einiges versäumt habe und hoffe dass der Schaden nicht zu groß ist...
Wartten Sie doch einfach ab, was da letztlich auf Sie zukommt!
Viel Glück dazu, dass die Reparaturkosten Ihre eingesparten Wartungskosten nicht übersteigen.
Bei Wohnungen mit Therme oder einem EFH wird nicht selten vertraglich vereinbart das der Mieter selbst die Wartungen veranlassen muß.