Online-Mahnbescheid (Schmerzensgeld)

4 Antworten

Wenn du einen Titel hast und der Unterlegene (Schuldner) zahlt nicht, dann lässt man sich vom Gericht eine Vollstreckbare Ausfertigung geben, drückt die dem Gerichtsvollzieher zusammen mit ca. 30€ in die Hand und lässt dem sein Ding machen...

Sobald ein Titel vorhanden ist, ist ein Mahnbescheid ein unzulässiges Mittel zur Beitreibung einer Forderung - das Mahngericht muss den dann ablehnen.

Für Dummies...

Nicht du lässt ein Manbescheid ergehen (weil nutzloses Mittel), sondern du lässt durch den Anwalt die Zwangsvollstreckung betreiben - oder machst es selbst! Die Kosten dafür kannst du dem Schuldner aufdrücken

straight90 
Beitragsersteller
 07.05.2012, 16:53

Wieso, mein Anwalt hat gesagt ich kann es hierüber machen..

https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag?_ts=254815-1170850834999&Command=start

stelari  07.05.2012, 16:57
@straight90 ja schon, aber nicht wenn schon ein Titel (Urteil) dazu besteht, dann ist die Zwangsvollstreckung zu beantragen und kein Mahnbescheid

Dein Anwalt hat seine Zulassung wohl im Lotto gewonnen!

Ein Mahnbescheid dient dazu eine offene Forderung beizutreiben und wenn der Schuldner nicht reagiert einen Titel zu erwirken - den hast du doch aber schon!!

straight90 
Beitragsersteller
 07.05.2012, 17:00
@stelari

Es war aber kein Urteil vom Richter, dass er Schmerzensgeld zahlen muss, sondern ich und mein Anwalt hatten es nach der Verhandlung im Büro gemacht.

stelari  07.05.2012, 17:04
@straight90

Ich bin geneigt die Frage löschen zulassen - warum kommst du mit diesem AUßERORDENTLICH WICHTIGEN DETAIL erst jetzt raus damit?

Herr lass' Hirn vom Himmel fallen...

straight90 
Beitragsersteller
 07.05.2012, 17:11
@stelari

Ja, sry, also hab ich jetzt keinen weiteren Recht auf die Restschulden? Hier ein Brief von meinem Anwalt an den "Schuldner"

Sehr geehrter Herr****,

in der vorstehenden Angelegenheit sind Sie bedauerlicherweise erneut in Zahlungsrückstand geraten. Den letzten Zahlungseingang in dieser Sache konnten wir verzeichnen am ******* Aktuell besteht per (Datum***) noch eine Restforderung in Höhe von ****€. Insoweit überreiche ich anliegend in Abschrift zu Ihrer Information die diesseitige Forderungsaufstellung per (Datum****).

Zur Vermeidung des mehrfach angekündigten gerichtlichen Mahnverfahrens habe ich Sie daher nochmals aufzufordern, Die Ratenzahlung in dieser Sache wieder aufzunehmen. Für die Zahlung einer weiteren Rate in Höhe von mindestens ***€ erlaube ich mir, Ihnen eine Frist zu setzen bis zum ******.

helmutgerke  07.05.2012, 17:40
@straight90

also ganz ernsthaft, stelari - kein Mensch wird ohne rechtlichen Hintergrund Monat für Monat etwas zahlen, hier 1.500€.

Durchaus vorstellbar, dass hier eine gütige außergerichtliche Einigung erzielt wurde.

In diesem Falle ist also kein Vollstreckungsbescheid erteilt und da wäre zur Durchsetzung der Forderung ein Mahnantrag schon sinnvoll.

den Punkt überspringen kannst du vermutlich nicht, oder?

Drucks du dem Antrag nach Erstellung aus, dann kannst du doch handschriftlich den Anspruchsgrund abändern "Restforderung aus Schmerzengeldzahlung" Aktenzeichen: xx Amtsgericht: NN vom xx.xx 201x

Aber zunächst nachschauen ob das was stelari mitteilt, zutrifft.

Denn in dem Fall ist der Mahnbescheid nicht anwendbar

Der Mahnbescheid zieht nur bei zivlirechtlichen Ansprüchen! Schmerzensgelforderungen müssen zunächst eimmal in einem Strafprozess festgestellt werden. Also erstmal Strafanzeige gegn den vermeintlichen Schmerzensbereiter erstatten und abwarten, was ein Richter dazu meint!

Du willst einen Online-Mahnbescheid wegen Schmerzensgelds erstellen? Hast du dafür schon ein Gerichtsurteil?

straight90 
Beitragsersteller
 07.05.2012, 16:41

Gerichtsurteil war gefallen, aber ich und mein Anwalt hatten vor ca. 2-3 Jahren Schmerzensgeld verlangt in Höhe von 2.000€, jetzt zahlt der "Schuldner" seit mehr als 2 Jahren nicht mehr, es fehlen noch mehr als 500€, deshalb hat mein Anwalt mir geraten einen Online-Mahnbescheid zu stellen.

stelari  07.05.2012, 16:45
@straight90

was ist dass den für ein Dummbeutel?

helmutgerke  07.05.2012, 16:47
@stelari

LOL @stelari - solch ein Anwalt ist empfehlenswert.

Hausmeister  07.05.2012, 16:48
@stelari

Also es würde mich wundern wenn du einen Mahnbescheid "erstellen" könntest, höchstens beantragen. Und ich hätte jetzt eher gedacht, dass du sowas direkt am Gericht machen musst.

straight90 
Beitragsersteller
 07.05.2012, 16:50
@Hausmeister

Wieso, darf der Anwalt nach der Gerichtsverhandlung keinen Schmerzensgeld anfordern, wenn der Richter kein Schmerzensgeld vom "Täter" angefordert hat?

Hausmeister  07.05.2012, 16:54
@straight90

Ach der Richter hat das Schmerzensgeld garnicht verhängt?!

stelari  07.05.2012, 16:54
@Hausmeister

Doch geht - es gibt ein Onlineformular für Mahnbescheide... hab ich selbst schon oft verwendet für säumige Kunden

straight90 
Beitragsersteller
 07.05.2012, 16:55
Hausmeister  07.05.2012, 16:58
@stelari

Wenn der Richter das nicht verhängt hat, hast du ja auch kein Anrecht darauf. Also was willst du anmahnen?!

stelari  07.05.2012, 17:01
@straight90 oh man !! warum sagst du das nicht gleich...

Trotzdem bringt der Mahnbescheid nichts - wenn kein Schmerzensgeld vereinbart ist, dann kann daraus auch keine Hauptforderung aus Schadensersatz entstehen... einfach so mal was einfordern ist nicht, es sei denn, der Schuldner hat sich dazu wirksam und verbindlich verpflichtet...

stelari  07.05.2012, 17:02
@Hausmeister

Danke - jetzt weiß ich es auch, dass die Forderung überhaupt nicht besteht ... selbst dann kommt er mit einem Mahnbescheid nicht weit ... nur wenn der Schuldner auch wirksam dazu verpflichtet ist

Hausmeister  07.05.2012, 17:06
@stelari

Was mich nur stutzig macht: Angeblich wurden doch schon knapp 1500 Euro überwiesen? Wieso?