Online-Mahnbescheid (Schmerzensgeld)
Hallo, ich wollte einen Online-Mahnbescheid erstellen, aber leider finde ich keine Forderung in Sachen Schmerzensgeld, könnt ihr mir vielleicht Sagen was von den Folgenden Kategorien, die auf der Homepage des Online-Mahnbescheid´s gelistet sind, zu meinem Fall gehört?
Anzeigen in Zeitungen Bürgschaft Darlehensrückzahlung Dienstleistungsvertrag Frachtkosten Geschäftsbesorgung Handwerkerleistung Heimunterbringung Hotelkosten Kaufvertrag Kindertagesstättenbeitr. Kontokorrentabrechnung Krankenhauskosten/Pflege Krankentransportkosten Lagerkosten Leasing/Mietkauf Lehrgangs-/Unterrichtsk. Miete (sonstige) Miete für Geschäftsraum Schadensersatz Schadensersatz aus Unfall Schuldanerkenntnis Tilgungs-/Zinsraten Ungerechtf.Bereicherung Vergleich außergerichtl. Ärztl. Zahnärztl. Leistung
Hab jetzt einfach alles reingeschrieben :)
4 Antworten
Wenn du einen Titel hast und der Unterlegene (Schuldner) zahlt nicht, dann lässt man sich vom Gericht eine Vollstreckbare Ausfertigung geben, drückt die dem Gerichtsvollzieher zusammen mit ca. 30€ in die Hand und lässt dem sein Ding machen...
Sobald ein Titel vorhanden ist, ist ein Mahnbescheid ein unzulässiges Mittel zur Beitreibung einer Forderung - das Mahngericht muss den dann ablehnen.
Für Dummies...
Nicht du lässt ein Manbescheid ergehen (weil nutzloses Mittel), sondern du lässt durch den Anwalt die Zwangsvollstreckung betreiben - oder machst es selbst! Die Kosten dafür kannst du dem Schuldner aufdrücken
Dein Anwalt hat seine Zulassung wohl im Lotto gewonnen!
Ein Mahnbescheid dient dazu eine offene Forderung beizutreiben und wenn der Schuldner nicht reagiert einen Titel zu erwirken - den hast du doch aber schon!!
Es war aber kein Urteil vom Richter, dass er Schmerzensgeld zahlen muss, sondern ich und mein Anwalt hatten es nach der Verhandlung im Büro gemacht.
Ich bin geneigt die Frage löschen zulassen - warum kommst du mit diesem AUßERORDENTLICH WICHTIGEN DETAIL erst jetzt raus damit?
Herr lass' Hirn vom Himmel fallen...
Ja, sry, also hab ich jetzt keinen weiteren Recht auf die Restschulden? Hier ein Brief von meinem Anwalt an den "Schuldner"
Sehr geehrter Herr****,
in der vorstehenden Angelegenheit sind Sie bedauerlicherweise erneut in Zahlungsrückstand geraten. Den letzten Zahlungseingang in dieser Sache konnten wir verzeichnen am ******* Aktuell besteht per (Datum***) noch eine Restforderung in Höhe von ****€. Insoweit überreiche ich anliegend in Abschrift zu Ihrer Information die diesseitige Forderungsaufstellung per (Datum****).
Zur Vermeidung des mehrfach angekündigten gerichtlichen Mahnverfahrens habe ich Sie daher nochmals aufzufordern, Die Ratenzahlung in dieser Sache wieder aufzunehmen. Für die Zahlung einer weiteren Rate in Höhe von mindestens ***€ erlaube ich mir, Ihnen eine Frist zu setzen bis zum ******.
also ganz ernsthaft, stelari - kein Mensch wird ohne rechtlichen Hintergrund Monat für Monat etwas zahlen, hier 1.500€.
Durchaus vorstellbar, dass hier eine gütige außergerichtliche Einigung erzielt wurde.
In diesem Falle ist also kein Vollstreckungsbescheid erteilt und da wäre zur Durchsetzung der Forderung ein Mahnantrag schon sinnvoll.
den Punkt überspringen kannst du vermutlich nicht, oder?
Drucks du dem Antrag nach Erstellung aus, dann kannst du doch handschriftlich den Anspruchsgrund abändern "Restforderung aus Schmerzengeldzahlung" Aktenzeichen: xx Amtsgericht: NN vom xx.xx 201x
Aber zunächst nachschauen ob das was stelari mitteilt, zutrifft.
Denn in dem Fall ist der Mahnbescheid nicht anwendbar
Der Mahnbescheid zieht nur bei zivlirechtlichen Ansprüchen! Schmerzensgelforderungen müssen zunächst eimmal in einem Strafprozess festgestellt werden. Also erstmal Strafanzeige gegn den vermeintlichen Schmerzensbereiter erstatten und abwarten, was ein Richter dazu meint!
Du willst einen Online-Mahnbescheid wegen Schmerzensgelds erstellen? Hast du dafür schon ein Gerichtsurteil?
Gerichtsurteil war gefallen, aber ich und mein Anwalt hatten vor ca. 2-3 Jahren Schmerzensgeld verlangt in Höhe von 2.000€, jetzt zahlt der "Schuldner" seit mehr als 2 Jahren nicht mehr, es fehlen noch mehr als 500€, deshalb hat mein Anwalt mir geraten einen Online-Mahnbescheid zu stellen.
was ist dass den für ein Dummbeutel?
LOL @stelari - solch ein Anwalt ist empfehlenswert.
Also es würde mich wundern wenn du einen Mahnbescheid "erstellen" könntest, höchstens beantragen. Und ich hätte jetzt eher gedacht, dass du sowas direkt am Gericht machen musst.
Wieso, darf der Anwalt nach der Gerichtsverhandlung keinen Schmerzensgeld anfordern, wenn der Richter kein Schmerzensgeld vom "Täter" angefordert hat?
Ach der Richter hat das Schmerzensgeld garnicht verhängt?!
Doch geht - es gibt ein Onlineformular für Mahnbescheide... hab ich selbst schon oft verwendet für säumige Kunden
Nein
Wenn der Richter das nicht verhängt hat, hast du ja auch kein Anrecht darauf. Also was willst du anmahnen?!
Trotzdem bringt der Mahnbescheid nichts - wenn kein Schmerzensgeld vereinbart ist, dann kann daraus auch keine Hauptforderung aus Schadensersatz entstehen... einfach so mal was einfordern ist nicht, es sei denn, der Schuldner hat sich dazu wirksam und verbindlich verpflichtet...
Danke - jetzt weiß ich es auch, dass die Forderung überhaupt nicht besteht ... selbst dann kommt er mit einem Mahnbescheid nicht weit ... nur wenn der Schuldner auch wirksam dazu verpflichtet ist
Was mich nur stutzig macht: Angeblich wurden doch schon knapp 1500 Euro überwiesen? Wieso?
Wieso, mein Anwalt hat gesagt ich kann es hierüber machen..
https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag?_ts=254815-1170850834999&Command=start