Schmerzensgeld bei Hundebiss?
Hallo, ich wurde gestern während der Arbeit (Deutsche Post, Zusteller) von einem größeren Hund gebissen. Ich war nicht auf dem privaten Grundstück sondern auf der Straße, und sofort nach dem ich ausgestiegen war schnellte der Hund herum und biss mir in die Wade. Er war nicht angeleint, der Besitzer konnte nicht reagieren. War auch im Krankenhaus (BG-Arzt usw). Steht mir jetzt Schmerzensgeld zu? Wenn ja wie leite ich dass in die Wege?
LG Tobi
11 Antworten
Schmerzensgeld steht dir erst zu, wenn du es einforderst. Das ist eine zivilrechtliche Angelegenheit und es wird dir nicht hinterhergetragen.
Also: Strafanzeige gegen den Tierhalter, auch wenn es noch so ein netter Mensch ist. Dann zum Anwalt, der eine Schmerzensgeldforderung an den Tierhalter bzw. dessen Haftpflichtversicherung stellen wird.
Bitte vergiss nicht, deinen Arbeitgeber auch über den Sachverhalt zu informieren, denn er wird sich auch deine Lohnfortzahlung vom Tierhalter wieder reinholen wollen!
Du machst eine Anzeige und lässt ein ärztliches Gutachten erstellen. „ Dass“ bezieht sich nicht auf einen Vorgang oder einen Gegenstand , sondern auf den vorhergehenden Teil des Satzes und steht nach einem Komma.
Wenn Sie von einem fremden Hund gebissen wurden, sollten Sie sich in jedem Fall die Adresse des Halters notieren und die Verletzungen dokumentieren, für den Fall, dass Sie Schadensersatz fordern möchten. Je nach Schwere der Attacke kommt auch eine Anzeige in Frage. Außerdem sollten Sie einen Arzt aufsuchen und sich gegebenenfalls gegen Tetanus impfen lassen.
Dann können sie zum Anwalt gehen und der weiß was zu tun ist. Der Halter hat hoffentlich eine Versicherung für das Tier, die dann zahlt.
Die Verletzung ist ja dokumentiert und der Halter Dir als Zusteller namentlich bekannt.
Schick ihm eine Kopie des ärztlichen Attestes und fordere ein Schmerzensgeld dem Grunde nach. Erst mal soll der Halter das anerkennen und 500€ Vorschuss zahlen. Rest, wenn Verletzung ausgeheilt ist.
Du solltest auf jeden Fall eine Anzeige gegen den Hundehalter bei der Polizei machen.
Solche Hunden fallen unter den Begriff, gefährliche Hunde und müssen außerhalb des eigenen eingezäunten Grundstücks einen Maulkorb tragen.
Dein Schmerzensgeld musst du allerdings zivilrechtlich einklagen. Unter Umständen mit Hilfe eines Anwaltes.
Deiner Krankenkasse musst du einen Schadensbericht zukommen lassen, denn diese werden die Kosten deiner medizinischen Behandlung dem Tierhalter in Rechnung stellen.
Anzeige bringt ihn persönlich nicht weiter. Den Schmerzensgeldanspruch kann er auch so geltend machen und eventuell auch noch mehr herausholen, wenn er die Anzeige nur in Erwägung zieht und der Hundehalter von diesen Überlegungen weiß.
Und du bist also auch der Meinung, dass man einen solch "gefährlichen Hund" weiterhin die Leute beißen lassen sollte?
Schau dir mal z.B. die §§ 3 ff an:
Woher weißt du das der FS in NRW wohnt ?
Nein, natürlich nicht. Der Halter könnte sich verpflichten, dem Hund draußen einen Maulkorb anzulegen.
Notfalls das Veterinäramt mit ins Boot nehmen.
Der Halter könnte sich natürlich proforma dazu verpflichten.
Nur ob er dies tatsächlich macht, steht in den Sternen.
Kannst du nicht lesen? in meinem Hinweis steht: z.B.
In anderen Bundesländern gelten ähnliche Hundegesetze die er sich ja mal anschauen kann. Es gibt kein Bundesland, das gefährliche Hunde ohne Maulkorb herum laufen lässt.
Ne kann ich nicht weil es da nicht steht ;)
Ach das meintest du 😅 ja das zB lässt das vermuten ;) das hat hier wohl keiner so verstanden wie du es meintest
Ist alles dokumentiert. AG weiß Bescheid, Arzt weiß Bescheid. Tetanus Impfung hab ich noch.