Schmerzensgeld wegen Depressionen?
Hi liebe Community. Habe damals meine Ex Freundin in einer Klinik kennengelernt. Sie war dort drin, aufgrund psychischer Probleme. Nach der Trennung habe ich ihr geschrieben, angerufen, was halt leider dazu gehört, wenn jemand Schluss macht. Habe aber desweiteren weder bei ihr geklingelt, stand ständig vor ihrer Tür usw..
Für den ganzen Mist wird ich schon zur Rechenschaft gezogen.
Jetzt, ein halbes Jahr später bekomme ich eine Klage, dass sie Schmerzensgeld von mir verlangt, weil ich ihr eben geschrieben habe, sie angerufen habe usw..
Sie war in einer Klinik, da sie wieder einmal psychische Probleme hatte. Im Befund steht, dass sie unter Depressionen leidet, da die Beziehung zu ihrem Vater krachen gegangen ist. Im Nachgang steht dann noch, dass ihr Ex Freund sie gestalkt hat. Mehr nicht.
Reicht das denn, um Schmerzensgeld bei mir geltend zu machen? Zumal sie ja wie gesagt schon einmal in der Klinik war, da sie familiäre Probleme hat.
3 Antworten
Unwahrscheinlich. Psychische Verletzungen werden in der Regel nicht als Schaden anerkannt. Das liegt zum einen am veralteten BGB, zum anderen an der Schwierigkeit, einen Schaden objektiv feststellen zu können. Niemand kann ihr ins Gehirn gucken. Da besteht schon ein erheblicher Unterschied zu einer physischen Verletzung. Zudem ist jeder Mensch hier anders und reagiert psychisch sehr unterschiedlich.
Du sagst des weiteren ja selbst, dass sie mehrere problematische Umstände hat und du sie in der Klinik kennen gelernt hast. Insofern fehlt es vermutlich schon an der Kausalität.
Klar habe ich sie nach der Trennung über sämtliche Kommunikationsmittel kontaktiert. Demzufolge wurde ich auch schon bestraft, wegen Nachstellung. Seitdem gab es keinen Kontakt mehr.
Das wird nicht reichen, du kannst ja nichts dafür wenn sie mit sowas nicht umgehen kann, selbst wenn du regelmäßig geklingelt, oder angerufen hättest, hätte sie das anzeigen müssen, wenn du dann trotz einer richterlichen Anordnung gegen ein Kontaktverbot verstoßen hättest, wäre es wahrscheinlicher das du eine Strafe hättest zahlen müssen, und bei wiederholungen evtl sogar eine Freiheitsstrafe erwarten könntest.
Ich würde dir trotzdem Raten einen Anwalt das regeln zu lassen, da die ganz anders begründen und argumentieren als wir normalos, auf keinen fall solltest du es einfach ignorieren
Klar habe ich sie nach der Trennung über sämtliche Kommunikationsmittel kontaktiert. Demzufolge wurde ich auch schon bestraft, wegen Nachstellung. Seitdem gab es keinen Kontakt mehr.
glaube ich nicht, du solltest dich aber von ihr fernhalten!