Schwangerschaft Arzt verklagen?
Hallo community, meine Freundin (20) hat von ihrem Hausarzt Johannisbeerkraut zur Behandlung von Magenschmerzen bekommen, wurde aber nicht über die Wechselwirkungen mit der Pille informiert. jetzt ist sie schwanger .. ihr geht es richtig schlecht weil sie das Kind am abtreiben ist (es war ihre Entscheidung, sie hatte einen Termin ausgemacht bevor sie mir erzählt hatte dass sie schwanger sei), es würde ihre und meine Zukunft komplett zerstören. Sie ist völlig am ende, verständlicherweise.
Jetzt ist meine Frage ob ich/sie/wir da rechtlich was erreichen könnten - Schadensersatz / Schmerzensgeld?
Wenn hier jemand das gleiche widerfahren ist, bitte teilt uns mit was wir tun können... wir wollen das nicht so auf uns sitzen lassen, nur weil der Arzt sie darüber informiert hat, dass sie womöglich für immer einen psychischen Schaden davon trägt ..
gibt es eine gute Internetadresse oder Anwälte im Raum BaWü die sich auf dieses Szenario spezialisiert haben?
Vielen Dank für alle Informationen und tipps!
18 Antworten
Ich werd aus deiner Frage nicht ganz klug. Hat sie denn nun die Schwangerschaft bereits abgebrochen oder hat sie erst einen Termin?
Und was würde eure Zukunft zerstören? wenn sie das Kind bekommt oder wenn sie abtreibt?
Und für was soll der Schadenersatz/das Schmerzensgeld sein: dass sie einen Abbruch machen will? Müssen tut sie ja nicht.
wir wollen das nicht so auf uns sitzen lassen, nur weil der Arzt sie darüber informiert hat, dass sie womöglich für immer einen psychischen Schaden davon trägt
Da hat sich der Arzt - war das der Arzt, zu dem sie wegen des Schwangerschaftsabbruchs geht oder derjenige mit dem Johannisbeerkraut? - wohl unklar ausgedrückt oder wurde falsch verstanden. Frauen, die sich von sich aus, ohne fremden Druck, und ohne bereits vorher psychisch labil gewesen zu sein, einem Abbruch unterziehen, tragen kaum je ernste, und schon gar nicht lebenslang andauernde psychische Folgen davon. Da solltet ihr euch nicht von Anti-Abtreibungs-Websites irre machen lassen.
Da solltet ihr euch nicht von Anti-Abtreibungs-Websites irre machen lassen.
DH!
Ich gehe nicht davon aus, dass der Arzt deiner Freundin Johanniskraut (hat nichts mit Johannisbeeren zu tun) gegen Magenschmerzen verschreiben hat. Das ist ein Medikament gegen leichte bis mittelschwere Depressionen.
Und sebstverständlich musst du als Patient/in deinem Hausarzt sagen, dass du andere Medikamente (wie die Pille) nimmst, und nach eventuellen Wechselwirkungen fragen. Die Pille wurde ja vermutlich von der Frauenärztin verschrieben, das kann der Hausarzt nicht wissen.
Außerdem ist es allen Patienten zuzumuten (und dringend angeraten) vor Beginn einer Medikamenteneinnahme den Beipackzettel sorgfältig zu lesen. Spätestens da hätte deine Freundin hellhörig werden und den Hausarzt deswegen nochmal anrufen müssen.
Mit anderen Worten: Eine Klage könnt ihr vergessen. Deine Freundin hat sowieso keinen Schaden erlitten, da eine Schwangerschaft kein Schaden ist, und der Abbruch ist ihre eigene Entscheidung.
Ihr könnt wahrscheinlich gar nix erreichen, da alles im Beipackzettel stehen müsste !
Und selbst wenn ... Kein Geld der Welt wird den psychischen Schaden deiner Freundin reparieren können !
Schadensersatz, weil der Arzt ihr Johanniskraut gegen Magenschmerzen verschrieben hat, was dann die Wirkung der Pille aufgehoben hat? Den gibt es ganz bestimmt nicht !
wir wollen das nicht so auf uns sitzen lassen, nur weil der Arzt sie
darüber informiert hat, dass sie womöglich für immer einen psychischen
Schaden davon trägt ..
eine ziemlich unklare Ausdrucksweise, die weitere Fragen aufwirft: Sind damit psychische Schäden nach einer Abtreibung gemeint? Wenn ja, was ist daran verwerflich? Auch wenn Abtreibungsbefürworter immer wieder verlautbaren, dass eine Abtreibung nicht zu psychischen Schäden führt, ist die Realität eine andere und es ist verantwortungsvoll, die Frau darauf hinzuweisen.
Wie schon Waldfrosch richtig gesagt hat, ist Enthaltsamkeit das Mittel der Wahl, um dieses "Szenario" zuverlässig zu vermeiden und wer das nicht will, muss die Verantwortung dafür übernehmen, nicht der Arzt.
Das mag der geneigte Leser selbst beurteilen :
http://afterabortion.org/1999/more-research-on-post-abortion-issues/
Lassen wir doch mal Frauen nach Abtreibung zu Worte kommen ,leider ist das in europa immer noch ein Grosses Tabu .
Einseitige, tendentiöse Studienauswahl.
http://www.svss-uspda.ch/de/facts/psychisch.htm
So schwierig ist die Informationsfindung nicht...
Studien sammeln Erfahrungsberichte von Frauen mit einer repräsentativen Auswahl - Einzelerfahrungen sind da statistisch völlig irrelevant, da es Erfahrungsberichte von jedem Extrem gibt.
Wahrscheinlich ist rechtlich nichts zu erreichen.
Denn eine Schwangerschaft als Schaden einzuordnen würde bedeuten, ein Kind als Schaden anzusehen.
Das ist aber höchstrichterlich zumindest nicht beliebt:
https://de.wikipedia.org/wiki/Kind_als_Schaden#Rechtliche_Behandlung_in_Deutschland
"Der ersatzfähige Schaden ist hierbei nicht das Kind als solches, da die Würde des Menschen, die aus Art. 1 GG folgt, es verbietet das Kind als Schadensposten einzuordnen, wie das Bundesverfassungsgericht in einem obiter dictum klarstellte.[2] Jedoch stellen die Unterhaltskosten eines nicht geplanten Kindes einen ersatzfähigen Schaden dar, da lediglich nach § 249 BGB zwei Vermögenslagen miteinander verglichen werden (Differenzhypothese).[3]
Hierbei ist nicht zwischen den behinderungsbedingten Mehrkosten und den
Kosten für ein nicht behindertes Kind zu unterscheiden, da diese Kosten
nicht teilbar seien."
Hieße, die Schwangerschaft als solches ist ebenfalls nicht als Schaden anzusehen.
Ferner würde deine Freundin wenn vermutlich nach Beratungsregelung abtreiben. Eine solche Abtreibung ist aber lediglich straffrei, aber immer noch rechtswidrig.
Das Argument man hat von einer rechtswidrigen Handlung Schaden erlitten für den nun ein dritter aufkommen soll, wäre sehr angreifbar, da wer das Recht bricht sich kaum darüber beschweren kann, wenn er/sie dabei Schaden erleidet.
Ferner ist sowohl der Kausalzusammenhang zwischen der Behandlung des Arztes und dem Eintritt der Schwangerschaft als auch dem Kausalzusammenhang zwischen Schwangerschaft und "abtreiben müssen". Ca. 50% der ungeplant schwangeren entscheiden sich für ihr Kind. Damit ist unklar, wie es dem Arzt angelastet werden sollte, der hat ja nicht in der Hand wie deine Freundin entscheidet.
Am ehesten gäbe es vielleicht eine Chance, den Arzt auf Unterhalt nach Geburt des Kindes zu klagen, also dass du ihn verklagst; denn dies als Schaden wird gerichtlich akzeptiert (siehe wikiartikel oben). Aber die wäre auch nicht groß.
Warum muss es eigentlich eine Abtreibung sein? Den Termin zur Abtreibung kann sie auch wieder absagen, entsprechende Ärzte sind das gewohnt, es sind sogar Frauen schon vom Behandlungstisch aufgestanden.
Versuch doch nochmal mit ihr zu sprechen. Wenn sie durch Abtreibung traumatisiert werden könnte (was du ja andeutest), wäre ein "Ja" zu eurem Kind vielleicht sogar für euch beide besser.
Medizinische Studien bilden die Realität ab.
Einerseits wird versucht, eine möglichst hohe, repräsentative Anzahl an Studienteilnehmern zu finden - und aufgrund Peer Review ist sichergestellt, dass die wissenschaftliche Methodik eingehalten wurde.
Die Studienlage mag umstritten sein, aber derart plump ("Nicht die Realität") Studienergebnisse abzutun halte ich für extrem falsch.
Ein Schwangerschaftsabbruch kann zu psychischer Problematik führen - allerdings nicht mit einer derart hohen Inzidenz, wie zuweilen behauptet wird.