Mahnverfahren erledigt wenn ein Schuldner Widerspruch einlegt und der andere nicht?

3 Antworten

Ich denke, der eine akzeptiert den Mahnbescheid und der andere geht ins Widerspruchsverfahren. Ausgang offen.

Mal langsam! Entspricht die Summe X der Schuld der beiden zusammen oder der Hälfte der Schuld?

Sollten A und B Dir nämlich zusammen die Summe X schulden, und Du erwirkst einen Mahnbescheid über die Summe X gegen beide, so kann das u.U. den Tatbestand des Prozessbetrugs erfüllen. Gesamtschuldnerische Haftung heißt ja nur, dass Du Dir als Gläubiger einen der beiden Schuldner "herauspicken" kannst, an den Du Deine Forderung stellst.

mepeisen  28.03.2015, 08:19

Dir ist schon klar, dass man in einem Mahnbescheid zwei Schuldner eintragen kann und zwar als Gesamtschulnder? Dann bekommen beide den Mahnbescheid zugestellt und auf diesem ist aber auch notiert, dass es eine Gesamtschuldnerschaft ist...

Vollstrecken darf man die Summe insgesamt natürlich trotz möglicherweise zweier VB nur einmal.

Das ist gängiges Prozedere bei einer Gesamtschuldnerschaft und hat nichts mit Prozessbetrug zu tun. Du bist nicht verpflichtet, dir zur Titulierung einen der beiden auszusuchen.

just4one 
Beitragsersteller
 28.03.2015, 08:56
@mepeisen

Genau A und B sind Gesamtschuldner.

Da A Widerspruch eingelegt hat gegen den Mahnbescheid und B nach Ablauf der zweiwöchigen Frist nicht, ist das für B rechtskräftig geworden und A ist aus der Sache raus ? 

mepeisen  29.03.2015, 10:33
@just4one

A ist aus der Nummer vorläufig raus, wenn du nicht gegen ihn klagst. Wie A und B das dann untereinander regeln, kann die egal sein, solange bei B etwas zu pfänden ist und du so an dein Geld kommst.

Aber für den Moment kannst du nur bei B pfänden.

just4one 
Beitragsersteller
 27.03.2015, 15:14

Was heißt den Tatbestand des Prozessesbetruges ?

mepeisen  28.03.2015, 08:21
@just4one

Prozessbetrug ist es, wenn du bewusst/vorsätzlich vor Gericht oder einer geeigneten Stelle die Unwahrheit aussagst bzw. täuschst um dich selbst zu bereichern. Selbst wenn du gegen jeden der beiden einzeln einen Mahnbescheid gestellt hast und nicht gegen beide als Gesamtschuldner, müsstest du den Vorsatz haben, die Summe doppelt zu vollstrecken. Solange du das nicht tust, wird hier auch kaum ein Prozessbetrug nachweisbar sein.

Du schickst dem, der nicht widerspricht den Vollstreckungsbescheid, wartest die 14 Tage Notfrist ab und dann schickst du den GV vorbei.

Das Mahnverfahren gegen denjenigen, der Widerspruch eingelegt hat ist vorbei, dir bliebe nur das streitige Verfahren (Zivilklage). Dann müsstest du vor Gericht deinen Anspruch beweisen.

mepeisen  28.03.2015, 08:22

je nachdem, wie das mit der Verjährung aussieht und je nachdem, wie erfolgreich die Vollstreckung gegen den anderen Schuldner ist, könnte man sich die Kosten eines Prozesses natürlich ersparen.

Sollte die Vollstreckung aber gegen den, der nicht widersprochen hat, nicht erfolgreich sein oder langwierig werden, könnte man hier zur Sicherheit nochmal beim Schuldner, der widersprochen hatte, nachfassen. Um feststellen zu lassen, dass beide gesamtschuldnerisch den Schaden zu begleichen haben.