Erbrecht wer bekommt Geburtsurkunde?
Ich habe eine Frage und zwar, von meiner Oma die Schwester ist verstorben, sie hatte die ganzen Unterlagen ihrer Eltern ( Geburtsurkunden usw. die Damals noch in ein Buch geschrieben wurden) aufbewahrt. Diese hat einen Sohn der jetzt diese Unterlagen übernommen hat. Meine Frage ist, hat meine Oma das Recht nach dem Tod ihrer Schwester diese Unterlagen wo halt u.a. auch ihre Geburtsurkunde drin ist zu bekommen?
Weil der Sohn rückt es nicht raus, er meint es ist mein Erbe meiner Mutter.
5 Antworten
Wenn einer Geburtsurkunde würde ich mich nicht streiten.
Wenn Deine Oma eine braucht, kann sie die einfach beim Standesamt ihres Geburtsortes neu beantragen. Das kann sie auch telefonisch machen.
Ich habe gerade mal geschaut: wir haben das Buch der Großeltern meines Mannes. Beginnt mit der Eheschließung der Großeltern 1930, eingetragen handschriftlich die Geburten der Kinder zw 1933 und 1939. Es ist ein Buch, wie ein A5 Schulheft geheftet. Theoretisch könnte man es auseinandernehmen. Dann bleibt die Entscheidung, gebe ich sie dem Kind auf der Vorderseite oder dem auf der Rückseite. Mache ich sowas: wird das Buch wertlos, denn aus dem reinen Geburtseintrag gehen die Eltern nicht hervor. Weiter sind im dem Buch noch die bereits 1945 verstorbene Kinder vermerkt, hier gibt es aber auch noch separate Sterbeurkunden.
In dem Buch bei dir ist also ebenfalls die Geburt deiner Tante eingetragen, gibt es noch weitere Geschwister diese ebenfalls.
Es gibt keine Regel, wer es bekommt: der Cousin muss nur noch wissen, wo es ist, wenn deine Mutter stirbt: denn dann spart das Buch dir einiges an Gebühren. Sämtliche Urkunden bekommst du oder deine Mutter wieder beim zuständigen Standesamt. Er könnte das Buch kopieren, dann ist die Registernummer bekannt.
Früher ging das Buch immer an die älteste Tochter.
Wieso zurückzubekommen? Die Geburtsurkunde gibt es in 2facher ausführung, einmal im Familienbuch, das die Schwester von der Mutter geerbt hat und nun an deren Sohn weitergegeben wurde und einmal als loses Blatt für die jeweilige Person bestimmt.
D.h. Die Schwester hatte nur das Familienbuch, die lose Urkund muss deine Oma ja selber haben, sonst hätte sie ja nicht heiraten können.
Wenn sie ihre verbummelt hat, kann sie den Sohn um eine Kopie bitten oder muß eben den langen Weg über das Krankenhaus in dem Sie geboren wurde gehen.
Der Sohn könnte das Familienbuch der Großeltern rausrücken, muß es aber nicht.
Damals gab es nur eine original Urkunde. Diese konnte man dann kopieren und beglaubigen lassen.
Ich habe auch die original Stammbücher meiner Großeltern beiderseits und meinen Eltern. Auch für mich gab es damals nur eine Urkunde.
Die Geburtsurkunde gibt es nur 1 mal und die ist in diesem Familienbuch eingeschrieben. Bei der Hochzeit haben die Eltern meiner Oma noch gelebt und sie konnten die Originalurkunde vorweisen. Sie hatte quasi die ganzen Jahren nix in Händen.
Und man kann das Familienstammbuch auch leider nicht auseinandernehmen Seitenweise da es ein gebundenes Buch leider ist.
Mit der Geburtsurkunde Deiner Oma kann doch der Sohn gar nichts anfangen. Natürlich gehört die Geburtsukunde Deiner Oma. Der Sohn hat das Buch auszuhändigen.
Auch die alten Familienstammbücher kann man auseinander nehmen(entweder durch eine Schiebevorrichtung oder Druckknöpfe). So kann sich deine Oma ihre Geburtsurkunde aushändigen lassen.
Sogar ich habe, als ich geheiratet hab (1992) so ein Stammbuch bekommen (Schiebevorrichtung).
Die meiner Großeltern sind aus der Jahrhundertwende ( so um die 1900 mit Druckknöpfen) und das meiner Eltern ist von 1961 (Schiebevorrichtung).
Geboren ist meine Oma 1937. Da stehen auch noch die Großeltern meiner Oma drin von 18...
Ich denke, da war eh alles anders :-)
Wann war denn das?
Mein erstes Famlienstammbuch nach meiner ersten Hochzeit war ein kompaktes "Buch". Da stehen auch meine Kinder drin. Ich kann da nichts rausheften.
Allerdings gab es eine zusätzliche Urkunde pro Kind. Die kostete damals 60 DDR - Pfennige.