ohne Mietvertrag keine Miete vom Amt?
Hallo,ich bin im August umgezogen und habe dem Jobcenter die Mietbescheinigung vorgelegt.Die reicht denen nicht und ich bekomme z.Z. die Miete nicht übernommen.Meine Vermieterin stellt mir keinen Mietvertrag aus solange nicht 1mal ordentlich die Miete bezahlt wurde,das stellt für mich im Moment ein reisen Problem da.Ich kann die Miete nicht "ordentlich " zahlen da ich am 1. Leistungen in Höhe von 235 euro bekomme und dann erst am 15. 200 vom Nebenjob und am 21. 184 Kindergeld.Mir bleibt nix anderes übrig als es in 3 Stücken zu zahlen. Dürfen die das überhaupt,ich meine auf der Mitbescheinigung steht nix anderes als im Vertrag.Die Aussage des Jobcenter war: So ne Mietbescheinigung kann ja jeder ausstellen. Das Angebot mit meiner Vermieterin zutelefonieren und es sich so bestätigen zu lassen das ich da wohne hat der "nette Mann" nur belächelt.
8 Antworten
Denk doch mal nach. Da könnte doch jeder einfach die Mietbescheinigung ausfüllen obwohl er garkeine Miete zu zahlen hat.
Die andere Sache ist das du den Mietvertrage schon beim Einzug hättest unterschreiben müssen. Davon steht dir dann eine Kopie zu. Sag deiner Vermieterin das du die Zahlung einstellen wirst, solange du keinen Mietvertrag in der Hand hast.
Die Aussage des Jobcenter war: So ne Mietbescheinigung kann ja jeder ausstellen.
Dann konter mit "son Mietvertrag auch". Was fürn §§reiter.
Allerdings ist das Verhalten Deiner Vermieterin auch nicht gerade kooperativ. Sie möchte die Miete ist aber nicht bereit einen Vertrag aufzusetzen.
.Mir bleibt nix anderes übrig als es in 3 Stücken zu zahlen.
Heißt also das Du die Miete zahlst aber häppchenweise?
Beschwere Dich schriftlich beim Leiter des Amtes, da Dir möglicherweise wegen unpünktlicher und unvollständiger Mietzahlungen die Kündigung droht. Was anderes fällt mir im Moment auch nicht ein.
Normalerweile muss man aber eine Mietvertrag bekommen, spätestens am ersten Einzugstag..Das ist ja eine Absicherung für beide Seiten. Ohne Vertrag entstehen ja eigetnlich keine Rechte und Pflichten...
Normalerweile muss man aber eine Mietvertrag bekommen, spätestens am ersten Einzugstag..
... Wenn denn vereinbart wurde eine schriftlichen Mietvertrag abzuschließen.
Als du Umgezogen bist bzw, bevor man umzieht muss ja das Arbeitsamt den umzug erlauben... & wenn du ohne deren Erlaubnis ausziehst zahlen die nicht! Und zu deiner Vermieterin der kannst du sagen wenn sie die Miete jeden Monat haben will soll sie dir einen mietvertrag stellen... Und die vom Jobcenter haben ja auch recht jeder kann so was erstellen und einfach mal so jeden monat geld einkassieren. Hört sich doof an aber ist so... Musst es halt deiner Vermieterin klar machen ansonsten bleibt ja sie auf den Kosten sitzen da es keinen Mietvertrag gibt!
Ohne Mietvertrag gibt auch keine Miete! Wo gibts denn sowas? Sie ist verpflichtet Dir einen ordentlichen Mietvertrag auszuhändigen! Mache ihr das mal klar!
Andererseits, ohne Vertrag kann sie Dir auch nicht kündigen.......
Sie ist verpflichtet Dir einen ordentlichen Mietvertrag auszuhändigen!
Wo steht das?
Andererseits, ohne Vertrag kann sie Dir auch nicht kündigen.......
Doch kann sie.