Mietbescheinigung zwingend erforderlich?
Hallo,
wir haben eine Frage bezüglich der Mietbescheinigung die das Jobcenter von uns verlangt. Der Mietvertrag für die neue Wohnung wurde schon unterschrieben und an das Jobcenter abgegeben. Die Wohnung ist nicht angemessen, macht aber nichts, denn wir haben die Kaution und die Umzugskosten selber getragen und übernehmen in Zukunft auch die Differenz.
Der Mietvertrag liegt dem Jobcenter bereits vor, allerdings wurden wir ermahnt als wir die Mietbescheinigung nicht abgegeben haben weil einige Angaben wie die komplette Größe des Objektes und die Nebenkostenaufteilung im Mietvertrag nicht hervorgehen.
Eine neutrale Mietbescheinigung wurde uns trotz höflichen Nachfragen nicht ausgestellt.
Die Problematik: Wir haben unser Recht dem Vermieter nichts über ALG II zu sagen wahrgenommen und möchten ihm nun natürlich keine Mietbescheinigung für das Jobcenter vorlegen.
Ggf. würden wir dem Vermieter fragen wie die Nebenkosten genau zustande kommen und die Info an das Jobcenter weitergeben. Ist die Aufstellung zwingend erforderlich oder könnte das Jobcenter zum Beispiel auf die detailierte Jahresabrechnung warten?
Zur den Heizkosten: Der Vermieter hat vorab ÖL getankt und uns die Rechnung gegeben die dem Jobcenter auch bereits vorliegt. Wir zahlen also monatlich den Gesamtbetrag durch 12 Monate ab.
Hat jemand einen guten Rat für uns? Kann das Jobcenter unseren Antrag ganz bzw. teilweise verweigern wenn die detailierte Nebenkostenaufstellung fehlt?
Vielen Dank vorab,
S+G Hoffman
3 Antworten
a. Das Jobcenter wird euch definitiv einen Teil versagen, weil sie von ganz Oben die Auflagen haben überall zu sparen. b. Der Vermieter hat die Pflicht euch die benötigen Unterlagen auszuhändigen. Das gehört zum Mietvertrag.
Mietvertrag alleine reicht in der Tat oft nicht; aber dafür gibt es ja die Anlage KDU, die IHR auszufüllen habt.
Damit ist eine zusätzliche Vermieterbescheinigung in der Regel obsolet und darf vom Jobcenter nicht gefordert werden, da es sich um eine doppelte Datenerfassung handelte.
Also: Anlage ausfüllen und zickt das JC rum, verlangen, dass man euch genau schriftlich begründet, welche zusätzlichen leistungsrelevanten Daten aus der geforderten Bescheinigung hevorgehen. Ggf. Fachaufsichtsbeschwerde.
Das Jobcenter braucht also keine detailierte Nebenkostenaufstellung?
Nein.
Die Leistungsrelevanten Daten gegen aus der Anlage KdU hervor.
Lediglich später bei der Abrechnung der NK muss ggf. geschaut werden, ob die Abrechnung korrekt ist.
Das Jobcenter könnte auf der Mietbescheinigung in der Tat bestehen, wenn die Grösse der Wohnung nicht aus dem Vertrag hervor geht (was ich mir allerdings nicht vorstellen kann).
Die Grösse ist nämlich z.B. dann erforderlich, wenn die Betriebskosten eine kritische Höhe erreichen würden. Dann könnten sie ggf. gekappt werden, insoweit sie die anteiligen für die sog. abstrakt angemessene Grösse überschreiten. Beispiel: Du wärest eine BG mit 2 Personen und die Wohnung wäre 80 m² gross. Da 60 die Berechnungsgrösse für Angemessenheit sind, könnte das JC dann 3/4 der Betriebskosten übernehmen und für 1/4 die Kosten zurückweisen.
Ob Ihr die Bescheinigung jetzt vorlegen müsst, könnte man nur sagen, wenn man die Bescheinigung sehen klönnte.
Danke für die Antwort.
Das Jobcenter braucht also keine detailierte Nebenkostenaufstellung?
In der KDU haben wir angegeben das die Wohnung 3qm2 zu groß ist. Wir brauchen zeitnah die Miete - mir wurde nur mündlich mitgeteilt das die detailierte Nebenkostenaufstellung erforderlich ist - eine Fachaufsichtsbeschwerde kann wahrscheinlich ewig dauern.
Dazu muss ich sagen das die Nebenkosten mit etwas über 200 € schon sehr hoch sind - glaube auch nicht das das Jobcenter die NK komplett übernimmt - aber da muss es doch eine Lösung geben die keine schriftliche Äußerung des Vermieters vorraussetzt.
Im Endeffekt sind wir ja für die Jahresabrechnung verantwortlich. Das zuviel gezahlte Geld wird sowieso wieder dem Jobcenter zurückgegeben. Bin momentan ein wenig ratlos..