Auf Mietvertrag das Einzugsdatum ändern. Ist das rechtens?
Da ich erst am 1.4 und nicht schon am 1.3 wie es eigentlich im Mietvertrag drinsteht umziehen werde will meine Vermieterin jetzt einfach das alte Datum durchstreichen und ein neues eintragen. Ist das rechtens so? Ich muss den Mietvertrag nämlich noch beim Jobcenter abgeben und hab kein Bock auf Ärger:/
6 Antworten
Da ich erst am 1.4 und nicht schon am 1.3 wie es eigentlich im Mietvertrag drinsteht umziehen werde will meine Vermieterin jetzt einfach das alte Datum durchstreichen und ein neues eintragen. Ist das rechtens so? Ich muss den Mietvertrag nämlich noch beim Jobcenter abgeben und hab kein Bock auf Ärger:/
An der stelle wo etwas geändert wurde sollten beide Parteien nochmal unterschreiben, so ist sichergestellt, dass die nachträgliche Änderung von beiden Parteien akzeptiert wird.
Oder man bittet den Vermieter, den Vertrag nochmal neu aufzusetzen.
MfG
Johnny
sie soll auf jeden fall einen schriftlichen vermerk mit Unterschrift zur Änderung machen, ob das aber beim Jobcenter anerkannt wird....?
wenn ihr beide diese änderung abzeichnet (unterschreibt), gibt es keine probleme
Richtig! Denn dann haben sich ja beide Vertragsparteien auf einen "neuen" bzw. geänderten Inhalt geeinigt.
Ich muss den Mietvertrag nämlich noch beim Jobcenter abgeben und hab kein Bock auf Ärger:/
Warum sollte das Ärger geben?
Ihr beide, Du und die VMn, zeichnen bei dem geänderten Vertrags-/Mietbeginn gegen und gut ist.
Sie doch froh das die VMn das macht. Sie könnte auch auf Mietzahlung ab 1.3. bestehen.
Wenn das im Einvernehmen mit dem Mieter geschieht, kann die Vermieterin in den Vertrag reinschreiben was sie lustig ist.