Öltankreinigung 2 Monate nach Auszug
Hallo,
wir sind zum 1.11.2012 aus unserem alten Haus ausgezogen, bei der Wohnungsübergabe gab es keine Schwierigkeiten. Die Kaution wurde zwischnzeitlich nach Abzug der restlichen Nebenkosten vom Vermieter an uns überwiesen.
Nun kommt 2 Monate später, also Januar 2013 eine Rechnung über eine Öltankreinigung über 170 Eur an unsere neue Adresse. Sind wir verpflichtet diese zu bezahlen? Das alte Haus ist zum 15.11.2012 wieder vermietet worden.
Vielen Dank für Antworten !
6 Antworten
Wenn die Rechnung noch dem Abrechungszeitraum 2012 zuzurechnen ist ( d.h. der Leistungszeitpunkt war in 2012, dann gehören die Kosten für die Zeit eurer Nutzung anteilig in eure Abrechnung.
Warum nicht, wenn die Reinigung aller 5 Jahre wiederkehrend ist?
Weil die wenigsten Vermieter das alle 5 Jahre machen...
...auch alle 10 Jahre wäre regelmäßig..... und die wenigsten Vermieter sind nicht alle...
Nein, nach der laufenden Rechtspreechung bedeutet "regelmäßig" bzw. "wiederkehrend" oder "laufend" in Bezug auf Nebenkosten höchstens alle 5 oder allerhöchstens alle 6 Jahre...
ich bitte im die Quelle.
Dazu gibt es diverse Einzelrechtsprechung...
Baumschnitt alle 12 Jahre nicht periodisch (LG Tübigen, WM 2004,669)
Heckenschnitt alle 5 oder 6 Jahre keine Betriebskosten (AG Münster, Az: 48 C 637/97)
5-6 Jahre sind ok für Tankreinigung, Dachrinnenreinigung, Wasserzählerwechsel, E- und Gas-Check...
Danke - werd ich mal nachvollziehen.
gut, dass das jetzt auch der Frager weiß...
Doch, das ist schon so geurteilt worden. Findest du sicher bei goohle.
Dass das grundsätzlich möglich ist, weiß ich selbst...
Aber nur, wenn es a) als Nebenkosten vereinbart ist und b) auch regelmäßig durchgeführt wird. Und das ist praktisch nie der Fall...
Und selbst wenn doch, dann nur in Form einer Betriebskostenabrechnung als Kosten aus dem entsprechenden Wirtschaftsjahr, und nicht so wie hier beschrieben...
Auf der Rechnung steht klar der Ausführungszeitraum 05.01.2013.
Der Abrechnungszeitraum der nebenkosten war stets 01.01. bis 31.12.
Was mich ärgert ist die Tatsache, dass ich den Vermieter und somit dem Nachmieter im Zuge eines fair agreement etwa 350l Heizöl im Tank überlassen habe und nun zählt er die Erbsen.
ok, wenn der Ausführungszeitraum in 2013 ist, dann kannst du beruhigt die Rechnung an den Ex-Vermieter zurück schicken und ihm dazu schreiben, dass die Übersendung wohl ein Irrtum ist. Du hättest mit dieser Rechnung nichts zu tun.
Da Ausführung und Rechnung 2013, hat das meit deiner Mietzeit nix zu tun. Forderung zurückweisen.
Die Frage ist, ob er dies rückwirkend in den alten Abrechnungszeitraum 2012 an mich weitergeben darf,
Darf es. Allerdings nur anteilig für Euren Nutzungszeitraum. Sprich zu 10/12.
Vorausgesetzt die Tankreinigung war auch vertraglich vereinbart.
... und die Tankreinigung ist REGELMÄßIG, denn sonst sind es keine Nebenkosten, egal ob vereinbart oder nicht...
Mal abgesehen davon steht in der Frage etwas von einer Rechnung, nicht von einer Abrechnung...
Nein, die müsst Ihr so sicher nicht zahlen...
Der Öltank wird nicht jährlich gereinigt, sondern in Abständen von normalerweise 4 oder 5 Jahren. Wenn während der Zeit, in der Du drin gewohnt hast, der Tank nie gereinigt wurde und erst gereinigt wurde, nachdem Du ausgezogen bist, darf das Dir gar nicht in Rechnung gestellt werden, denn Du hattest keinerlei Nutzen aus der nachgelagerten Reinigung. Wurde der Tank gereinigt, bevor ihr ausgezogen seid, solltet ihr akzeptieren, dass ihr von einem Fünftel der Gesamtkosten (=Kosten für ein Jahr) den Anteil für 10 Monate übernehmt.
Öltankreinigung sind i.d.R. keine Nebenkosten und gehören somit auch in keine Abrechnung, egal wann...