Mieter zahlt nach Auszug Nebenkosten nicht

6 Antworten

Du kannst als Vermieter die NK-Abr. sowie weitere Dir zustehenden Kosten mit der Kaution verrechnen. du musst ihn nicht zigmal anmahnen.

Du musst im Besitz der Originalbürgschaft sein.

Aus der Bürgschaftsurkunde muss sich ergeben, dass das Kreditinstitut „auf erstes Anfordern“ zu zahlen hat. Die Bürgschaft darf auch nicht von irgendwelchen Bedingungen abhängig sein. Wichtig ist deshalb in der Bürgschaftsurkunde der Vermerk „unbedingt“.

Bitte die Freigabe der Bankbürgschaft nicht unterschreiben.

Schreibe in diesen Fall die Bank an, dass Dir als Vermieter noch xxx-Betrag von dem Mieter zustehen und bitte um Überweisung dieses Betrages auf Dein Konto. Die Bank wendet sich dann an den Mieter.

Wenn Du also die Freigabe der Bürgschaft nicht unterschreibst, kann der Mieter diese nicht einfach löschen lassen und bezahlt weiter die Gebühren, also wird er daran interessiert sein und seine Zustimmung zu der Auszahlung erteilen.

Bei mir hat dies bisher immer geklappt.

Sollte dies keinen Erfolg haben, Mahnbescheid erlassen.

Die dritte Mahnung sollte schon noch geschickt werden.. oder was hast Du in der 2. Mahnung geschrieben? Hast Du denn seine gültige Anschrift und bist sicher, dass das Schreiben ihn erreicht hat?

Die Mietkaution dient zur Absicherung der Ansprüche des Vermieters. Darunter fallen auch offene Forderungen aus Nebenkostenabrechnungen. Diese können also mit der Kaution verrechnet werden. 

Wenn es berechtigte Forderungen sind können die ausstehenden Beträge mit der Kaution verrechnet werden.

wolfgang1010 
Beitragsersteller
 26.06.2012, 09:48

Die Forderungen sind berechtigt, die 2. Zahlungserinnerung wurde per Einschreiben/Rückschein geschickt, der Mieter hat persönlich unterschrieben und den Empfang bestätigt.

Die Nebenkosten können mit der Kaution verrechnet werden.

Haesilein1951  01.07.2012, 12:59

bei einer Bürgschaft hast Du leider nur ein Stück Papier, was machst Du dann?