Obst von überhängenden Ästen
Wem gehört das Obst und Nüsse von Bäumen, deren Äste von einem fremden Garten in den eigenen Garten ragen. Darf man dies ernten, oder muss man diese an den Besitzer des Baumes ausliefern?
7 Antworten
Der Baum sowie die Äste und Früchte sind selbstverständlich Eigentum des Nachbarns. Lediglich bereits auf dein Grundstück heruntergefallenes Obst gilt als Früchte deines Grundstücks, vgl. § 911 S. 1 BGB.
Darf man dies ernten
Nein, der Gesetzgeber stellt dies mit § 242 Abs. 1 StGB unter Strafe.
Das Obst, was AM Baum hängt, gehört dem Besitzer des Baumes. LIEGT es auf deinem Grund und Boden, gehört es dir. ICH würde das Obst nicht an den Nachbarn geben, soll er den Baum so beschneiden, dass nichts über den Zaun hängt.
Die darfst du ernten
Alles was auf dein Grundstück fällt (oder fallen würde) gehört dir. Dein Nachbar darf ohne dei- ne Genehmigung auch nicht dein Grundstück zur Ernte betreten.
Nur lange genug warten. Auch der Nachbar kann nur zuschauen... ;)
normalerweise fragt man, ob der nachbarn es erlaubt, wenn nicht muss er selber das fallobst entfernen
Dem ist nicht so.