Wann muss Nachbar Baum fällen?
An der Grundstückgrenze steht eine 30m hohe Fichte des Nachbarn. nachbar ist leider stur und macht gar nix. der Baumstamm ist ca 1 m neben dem holzzaun(1,5m hoch). Die Äste ragen mittlerweile ca 5m in meinen Garten. leider zu hoch um sie ohne profis schneiden zu können. der baum ist noch dazu schief mit 80grad und ragt auf mein haus. da sehr oft sturm ist drauen wir uns bei starken gar nicht mehr im obersten stock im schlafzimmer schlafen. stürzt die fichte um, wäre der schaden am haus enorm. was kann man machen? die kosten für den astschnitt wären relativ hoch. die angst vor grossen schaden aber viel grösser! bitte um tipps! zur gemeinde? kann man ein umschneiden auf nachbarkosten veranlassen?
4 Antworten
Werfen hohe Bäume Schatten, die „das nach den örtlichen Verhältnissen gewöhnliche Maß überschreiten" und wird so die Benutzung des Grundstücks unzumutbar beeinträchtigt, kann der Nachbar einen Unterlassungsanspruch bei Gericht geltend machen. Ein erster Schritt ist in diesem Fall jedoch eine verpflichtende Mediation vor einer Schlichtungsstelle.
Das ist richtig. Wenn Du hier es besser weißt dann mache eine eigenen Antworot Du Klugscheisser.
Hier mal was zum Lesen:
Hatten ähnliches Problem, also ihr müsst an die entsprechende Gemeinde schreiben und nachweisen, das eine Gefahr ausgeht.
Der Schatten ist nicht schlimm. Es geht mir rein um die Gefahr da er schon sehr schief ist und auf mein Haus ragt. Stürzt er bei Sturm auf das Haus so besteht defintiv Lebensgefahr.
Wenn du meine Seite weiter liest, steht unten etwas wegen Gefahr usw.
danke. denke die rechtslage wird bei uns in österreich ähnlich sein. die frage ist ja dann wer die ganzen kosten für massnahmen für den gefahrenbeweis (gutachter etc) am ende trägt. vor allem wenn raus kommt, dass der baum weg muss da er gefährlich ist müsste ja alles der nachbar tragen...
auch in Österreich. Wenn in diesem Fall eine Fällanordnung angesetzt wird, dann sieht diese so aus, dass der Eigentümer des Baumes, in diesem Fall der Grundstücksbesitzer einen Beschluss bekommt, innerhalb von....ist dieser Baum zu fällen.
- Frage: in welcher Himmelsrichtung steht der Baum zu Eurem Haus?
- Frage: wie tief ist der Baum beastet
- Frage: wie weit ist der Baum von Deinem HAus weg?
ich hab in meinem Garten eine Fichte etwa 2 m neben meinem Haus, der Baum ist etwa 70 Jahre alt, auch etwas Richtung Haus schief und sogar in Hauptwindrichtung (Westen) vor dem Haus und bekommt alle Stürme/Windboen an...
aber gerade deshalb ist der Baum einiges gewöhnt und sehr stabil (für eine Fichte)!
viele Äste machen einen niedrigen Schwerpunkt und einen vitalen Baum, abgesägte stärkere Äste dagegen sind Eintrittspforten für Fäulen und Pilze...
zum rechtlichen: lies mal https://dejure.org/gesetze/BGB/910.html
Damit man das Entfernen verlangen oder selbst durchführen könnte muss man die Beinträchtigung nachweisen - lies analog mal https://www.frag-einen-anwalt.de/Bis-zu-welcher-Hoehe-muss-Ueberhang-von-unseren-Baeumen-und-Straeuchern-entfernt-werden--f309385.html - da wird es also oberhalb sagen wir 3m oder so recht dünn... (und wie gesagt: ein angesägter Baum ist instabiler als ein unversehrter...)
deine Fragen 1-3 sind indiskutabel leider. Genauso "selbst durchführen" Du kannst nicht einfach einen Baum auf fremden Grundstück fällen. Der Eigentümer dieses Landes bekommt einen Beschluss, wenn es zu einer Beeinträchtigung kommt und diese nachgewiesen ist. Frag einen Anwalt, braucht man nicht, da es schon Richtersprüche zu diesem Thema gab.
natürlich macht es einen Unterschied ob der Baum in Hauptwindrichtung vor oder hinter dem Haus steht und für die Befürchtung vom Fragesteller (Baum fällt auf Haus) sind die anderen Faktoren (Form und Zustand des Baumes) natürlich wichtig oder gar entscheidend...
ein "indiskutabel" hilft da leider nicht weiter...
das Entfernen bezieht sich auf § 910 BGB und damit auf den Überhang (also Äste und NICHT auf den ganzen Baum) = es meckert sich noch viel besser, wenn man erst mal richtig liest, um was es geht... :-)
die Möglichkeit, Äste ggf. selbst zu entfernen (nach Fristsetzung usw.) hat der Gesetzgeber eben genau für solche Nachbarn (siehe Fragesteller: Nachber macht einfach nix) eigens ins Gesetz eingebaut...
Wende dich bitte an Gemeinde / Stadtverwaltung.
das ist leider falsch, lese den Gerichtsbeschluss oa. durch