Bäumerückschnitt (Mieter oder Vermieter)?
Habe vor 12 Jahren ein Haus mit Garten vermietet. Im Mietvertrag ist Gartenpflege vorgeschrieben.
Jetzt wuchern die Obstbäume dermassen, dass sie ins Nachbargrundstück ragen und sich der Nachbar beschwert.
Wer ist zuständig für den Rückschnitt der Bäume? Mieter oder Vermieter.?
Eine große Erle müsste auf Grund der Höhe ganz entfernt werden.
2 Antworten
Gehölzpflege, also regelm. Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern außerhalb der Vegetationsperiode, ist deinem Mieter eines Hauses auch ohne mietvertragl. Regelung verpflichtend aufgegeben.
Obstbäume wuchern nicht über Nacht, schon gar nicht in den zurückliegenden Trockenzeiten, sind also das Ergebnis mangelnder oder versäumter Pflege :-O
Die wird er nach schriftlicher Aufforderung im Herbst nachholen müssen, sofern es mit Anstellleiter und Handsäge erledigt werden kann. Für Ersatzvornahmekosten nunmehr notwendigen Einsatzes eines Fachmanns mit Motorsägenschein und Hubsteiger kannst du ihn Regreß nehmen...
G imager761
Das hat mit Pflege nichts mehr zu tun, deshalb Sache des Vermieters, incl. der Kosten dafür.