Obdachlos und Sanktion
Hallo,
mein bruder wurde Obdachlos weil das Hartz4 amt die Miete nicht überwiesen hatte. Auf Grund dessen habe ich ihn bei mir aufgenommen, daraus folgte das er seine Ausbildung nicht weiter führen konnte ( Anderer Wohnort). Jetzt hatten wir Hartz4 beantragt und der wurde auch bewilligt. Leider hat er eine 100% Sanktion bekommen. Als Grund stand drin: wegen umzug zur Schwester Ausbildung gekündigt. In dem Grund steht aber nichts von der Obdachlosigkeit. Zählt das denn garnichts? Wie soll mein Bruder seine Ausbildung weiter führen obwohl er kein Dach über dem Kopf hat und keine Finanzelle mittel um auf Arbeit zu kommen? Ihm wurde sogar die Lebensmittelmarken verweigert. Was kann man dagegen tun?
Bitte um Hilfe
6 Antworten
Genau deswegen steht ja in jedem Bescheid eine Rechtsmittelbelehrung. Man kann Widerspruch einlegen und bei Nichtabhilfe dagegen klagen. Aber dass er 100 % Sanktion bekommen hat, zeigt, dass es auch früher schon Schwierigkeiten gegeben hat.
Und dass das Amt seine Miete nicht überwiesen hat, ist auch kein Argument. Wenn die Miete fällig ist, ann der Leistungsempfänger einen Vorschuss bekommen. Alerdings muss man sich dann dort hin begeben.
Hier drängt sich der Eindruck auf, dass der jungen Mann gerne den Weg des geringsten Widerstand wählt.
Hallo, danke für die Antwort. Leider muss ich >Ihnen> beipflichten das mein Bruder vieles auf die leichte schulter genommen hat und es auch dazu viele probleme mit sich bringt. Nun ist es aber leider soweit gekommen und ich versuche nun alles zum Guten zu wenden und ihm zu helfen, darunter zählt auch die vergangenheit zu verstehen und viele wege zu gehen. Natürlich habe ich mit Sanktion und anderen Dingen nicht all zu viel erfahrung und daher miene Fragen. Warum das Amt keine Miete überwiesen hat verstehe ich auch noch nicht ganz. viele hartz4 bescheide fehlen auch in seinen Unterlagen. Bin jetzt schon so weit das ich zum Anwalt gehe um die Sachlage klären zu lassen. hauptproblem ist aber das er eine Sanktion bekommen hat und ihm dazu aber auch noch die Lebensmittelgutscheine verweigert werden.
lg steffi
VirtualSelf: Richtig! Die Unterkunftskosten werden aber weiter gezahlt, erstmal.
Soweit Unterkunftskosten tatsächlich anfallen. Leider geht das aus der Fragestellung nicht hervor.
Als erstes wohl Widerspruch einlegen. Notfalls zum Anwalt oder an einen entsprechenden Verein wenden, falls dieser abgelehnt wird.
Zur Pruefung der Sanktionen waere halt die Frage, was genau vorgefallen ist und ob der Leistungsempfaenger auch wirklich alle Pflichten erfuellt hat. Bis man die Wohnung verliert, das dauert ja mindestens mal 3 Monate. Wieso hat das Amt die Miete nicht bezahlt, da ergehen ja Bescheide, gegen die man Widerspruch einlegen kann, bzw. falls sich nichts tut, muss man eben dort hingehen und alle Unterlagen muss man auch rechtzeitig einreichen. Weiterhin waere zu pruefen, ob es wirklich notwendig war, eine Ausbildung abzubrechen, ob es nicht doch noch Alternativen gegeben haette (Unterkommen im Umfeld, Hilfe durch den Betrieb, Anreise vom jetzigen Wohnort). Die Ausbildung war die Grundlage fuer ein spaeteres unabhaengiges Leben, vielleicht ergibt sich jetzt nicht mehr so schnell was. Zeit ist auf alle Faelle verloren. Den Weg des geringsten Widerstandes sollte man nicht immer gehen. Es passieren bestimmt genug Fehler beim Amt, aber man muss auch dagegen angehen und das rechtzeitig und darf nicht alles schleifen lassen, bis es zu spaet ist.
Was in diesem Fall genau alles passiert ist, das wissen wir halt nicht und koennen das daher auch nicht beurteilen.
Grundsätzlich kann Obdachlosigkeit natürlich ein wichtiger Grund sein, die Kommune zu wechseln, aber da spielen noch weitere Fragen eine Rolle: Warum hat das Amt nicht überwiesen, hat er sich um Wohnraum vor Ort bemüht, war die Kündigung notwendig, oder hätte er für die Wohnungssuche freigestellt werden können .. usw.?
Dennoch würde ich gegen solche Sanktionen immer Widerspruch einlegen (Übermaßverbot; Existenzminimun ... usw.) und klagen.
Man kann Widerspruch einlegen, allerdings scheint Dein Bruder Dir einiges zu verschweigen, denn ohne gewichtigen Grund werden Mittel nicht gekürzt oder gar gestrichen.
Es gibt also mit Sicherheit eine lange Vorgeschichte zu der Reaktion des "Amtes", die Dein Bruder selbst zu verantworten hat.
Das gilt auch für den Verlust der Wohnung - da war mehr als eine Miete im Rückstand
Hallo steffidani,
wie alt ist dein Bruder? Aus welchem Grund hat er denn die Wohnung verloren, das sind alles Dinge, die persönlich nicht verstehe. So einfach verliert man nicht seine Wohnung, gab es denn Röumungsklage von seiten des Vermieters? Und weshalb hat er sich gegen seine Sanktion des Jobcenters nicht zur Wehr gesetzt, vor Ort, als es soweit war?
Naja, das Problem ist da und eine Lösung muss her.
Fakt ist: Bei einer Sanktion von 100% stehen ihm Lebensmittelgutscheine zu, er muss ja von irgendwas leben.
Wenn du möchtest, dann schicke ich dir eine Freundschaftsanfrage, auf diese Art und Weise kann man besser über die Angelegenheit, da man sich dann Nachrichten schreiben kann.
Lieben Gruß, Kneetkopp
Hallo Marco,
Mein Bruder ist 22 Jahre. Er hat eine Fristlose Kündigung der Wohnung bekommen da er mehr als drei Monate mit der Miete zurücklag, was er allerdings nicht wusste, da er davon ausgegangen ist, das das Hartz4 amt die miete überweist. So wurde es mit dem Amt abgesprochen. Und da er immer nur sein Lebensbedarf ohne Miete auf dem Konto bekommen hat, war für ihn alles ok. Sanktion bekam er erst als er jetzt Hartz4 neu beantragt hat. Als grund war ebend angegeben das er nur zu mir gezogen ist und deswegen die Ausbildung gekündigt hat, was aber nicht ganz der Wahrheit entspricht. Wahrheit ist: ich habe ihn aufgenommen weil er auf der Straße lebte und nur mist gebaut hat um an geld zu kommen (möchte darauf nicht nähr eingehen). Um ihn zu helfen und ein Dach über den Kopf zu geben musste er leider seine Ausbildung aufgeben.
Im Hartz4 bescheid steht aber Wort wörtlich das ihm die Gutscheine verweigert werden. ich hoffe dir deine Fragen beantwortet zu haben. lg steffi
Nö.
Unter 25 kann es bei erster (und einziger) Pflichtverletzung 100% geben.