Eltern beziehen Hartz4 ummelden auf Tante möglich?
Hallo Liebe Community,
und zwar lebe ich mit meinen Eltern die Hartz 4 beziehen und ich werde in kürze eine Ausbildung beginnen, zu dem ist die Ausbildung etwas weiter weg von meinem Wohnsitz. Zurzeit habe ich mit meinen Eltern Privat Probleme und will deshalb bei meiner Tante ( Wohnort in nähe der Ausbildung) einziehen, diese hat nichts dagegen wenn ich für meine eigene Verpflegung finanziell natürlich beitrage. Sie selber arbeitet. Wäre es möglich dass ich dann mit 17 mich ummelde auf den Wohnort meiner Tante bzw. reicht das aus? Meine Eltern haben nichts dagegen auch wenn bei ihnen dann ein Teil des Geldes wegfällt, dafür verdiene ich ja selber und zahle meinen Beitrag für meine Verpflegung und meine Eltern müssen ja für mich nicht mehr aufkommen.
Hat da jemand Erfahrungen ob das überhaupt möglich ist und ob man sich einfach nur ummelden muss? Danke!
5 Antworten
Du gibst deine neue Adresse deinem Arbeitgeber an und bei der Post für deine Postzustellung. Die neue Adresse gibst du überall dort an, wo es wichtig ist. Bei der Gemeinde/Ordnungs- oder Bürgeramt meldest du dich einfach um, ggf. nimmst du deine Tante mit. ´Du könntest dort auch vorher anrufen und fragen, wen du mitbringen musst.
wenn deine eltern der ummeldung zustimmen ist das kein problem und sie melden dich um. solange du noch nicht 18 bist, bestimmen deine eltern wo du lebst und bei wem.
wenn deine eltern damit einverstandden sind, dann ist das kein problem und du ziehst bei deiner tante ein, wirst umgemeldet und zahlst deinen anteil der kosten (miete, strom, verpflegung). deine eltern sind dann verpflichtet dein kindergeld an dich weiterzuleiten oder du musst bei der familienkasse einen abzweigungsantrag stellen. unter umständen kannst du bab beantragen als unterstützung.
aus der bedarfsgeimschaft deiner eltern fällst du durch die ausbildung raus. alg2-bezug deiner eltern hindert dich nicht daran auszuziehen, wenn du das möchtest. das jc trägt ja keine kosten mehr für dich.
eigene wohnung ab 16
ist mal eine Suchabfrage, die Dir Antwort gibt.
Du lässt Dir also von Deinen Eltern ihre Erlaubnis schriftlich geben, meldest Dich am jetzigen Wohnort ab, am neuen an, gibst in die Suchmaske des Browsers ein
abzweigungsantrag
druckst den aus, füllst ihn aus und schickst ihn ab.
Ach ja:
Eröffne vor Auszug ein Konto auf Deinen Namen. Unter 18 wirst Du da noch die Unterschrift eines Elternteils zu benötigen. Den Abzweigungsantrag ohne eigenes Konto auszufüllen macht keinen Sinn .Denn das Kindergeld soll ja in Zukunft Dir zugeschickt werden.
Fertig.
Frage die Bank. Und wenn Du von Deinen Eltern schriftlich hast, dass sie mit Deinem Umzug einverstanden sind, dann bekommst Du nach Vorlage dieses Einverständnisses das Geld auch zugesandt.
Lerne, die größte Informationsmaschine der Menschheitsgeschichte zu nutzen. Das ist das Ding, an welchem Du gerade sitzt. Gebe mal in die Suchmaske ein
abzweigungsantrag minderjährig
und dann fange mit hauffe an. Da stehen immer gute Informationen. Häufig mehr als auf den Seiten von Bundesministerien. Vor allen Dingen verständlicher, aktueller.
Verstehst Du da ein Wort nicht, ,hast keine Ahnung von einem Paragraphen, dann nutze die Suchmaske des Browsers.
Jo. Dauert immer seine Zeit, sich in ein Thema gut einzulesen. Es ist sinnvoll investierte Zeit. Dessen sei versichert. Denn Was Du im Kopf hast, darauf kannst Du aufbauen. Dein Leben lang.
Stellen sich Deine Eltern wegen dem schriftlichen Kram stur, so kannst Du Dich an das Familiengericht wenden. Du hast einen Ausbildungsvertrag, Deine Tante kann Dir ihre Wohnzusage schriftlich geben - reicht für das Gericht aus - und bist über 16.
Das Familiengericht kann entscheiden,, ob es Dich für voll geschäftsfähig erklärt oder Dir Rechtsbeistand zur Seite stellt.
Beraten lassen kannst Du Dich dazu hier im Vorfeld bei Bedarf
https://www.nummergegenkummer.de/
Lass es mich mal so ausdrücken:
Es geht um Deine Zukunft. Wenn Deine Eltern vorhaben, die ARGE zu betrügen, dann ist es deren Entscheidung. Kein Mensch kann Dich zwingen, da mitzumachen. - Nur mal so als Anregung.
Haha ja danke:) aber was hat das ganze jetzt mit Betrug zu tun?
Hartz-IV gehört zum sogenannten Sozialtransfer, also von der Gesellschaft zum Mindestlebenserhalt gezahltes Geld. Dieses wird immer nachrangig gewährt. Aus diesem Grund sind die Bezieher von solchen Leistungen verpflichtet, alle Veränderungen in ihrem Haushalt der auszahlenden Behörde zügig mitzuteilen.
Logisch: Wird nicht mitgeteilt, dann kann auch die Auszahlung nicht angepasst werden. Kann sie nicht angepasst werden, wird in Deinem Fall Betrug unterstellt.
Nun kommen Menschen auf die erstaunliche Idee, geben sie ihren Kindern schriftlich ihre Zustimmung, dann könnte ihnen der Nachweis erbracht werden,, dass sie in Absicht handeln. Diese Absicht wird ihnen aber grundsätzlich dann unterstellt, wenn sie ihrer Meldepflicht nicht nachkommen.
Menschen denken manchmal schon sehr eigenartig.
Da Du hier nachfragst, ob es nicht auch ohne die Zustimmung eines Elternteils geht, ein Bankkonto zu eröffnen, kam mir der Gedanke an solche Absonderlichkeit.
Aber Du brauchst eh für den Umzug die Zustimmung Deiner Eltern, so lange Du nicht volljährig bist bzw. die Erlaubnis vom Familiengericht - auf Antrag - erhalten hast.
Es gibt keine rechtliche Grundlage, auf der Deine Eltern Deinen Umzug für die Erstausbildung verweigern können.
doch sie können sagen, dass der weg mit öffis bezahlt werden kann und müssen ihre zustimmung nicht geben. wenn dem so ist, wird auch das familiengericht keine andere entscheidung treffen. 2h pendeln pro fahrt ist normal.
geiermeier1
Wahrscheinlich bezieht sich Deine Ausführung auf
§ 2 Abs. 1 Nr. 1 BaFöG. Darum geht es hier aber nicht und es ist auch nicht zu unterstellen, dass es darum gehen wird.
Aber selbst zu
§ 2 Abs. 1 Nr. 1 BaFöG führt z.B. der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof aus
Eine Ausbildungsstätte sei nicht erreichbar, wenn der Auszubildende bei Benutzung der günstigsten Verkehrsverbindungen mindestens an drei Wochentagen für den Hin- und Rückweg eine Wegzeit von mehr als zwei Stunden benötige.
Hier die Quelle http://openjur.de/u/620442.html
Womit Deine Darstellung als falsch so lange zu verstehen ist, bis Du ein mindestens gleichwertiges, im Sinne Deines Verständnisses ausführendes Urteil oder entsprechendes neues Recht einstellst.
Für mich jedenfalls.
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Du magst auf die Idee kommen, dass der Fragesteller unter den geschilderten familiären Voraussetzungen grundsätzlich auf - in diesem Fall wohl dann eher BAB - angewiesen sei. Diese Annahme setzt aber entweder Unkenntnis der Vergütung im ersten Lehrjahr in manchen Ausbildungsberufen grundsätzlich voraus ,oder aber die Kenntnis des in diesem Fall zugrunde liegenden Ausbildungstarifvertrages, aus dem hervor geht, dass so gut wie keine Vergütung stattfindet und das Kindergeld alleine mitsamt der Ausbildungsvergütung nicht ausreicht zur Deckung nötiger Kosten.
Um solche Fragestellungen geht es aber bei einem Abzweigungsantrag bezogen auf Kindergeld nach meiner Recherche nicht. Ich zitiere dazu aus
kindergeld dot org
VoraussetzungenEine Abzweigung des Kindergeldes ist nur dann möglich, wenn der Kindergeldberechtigte regelmäßig keinen oder nur geringen Unterhalt zahlt (geringer als die Höhe des anteiligen Kindergeldes). Davon ist auszugehen, wenn der Berechtigte/ Elternteil:
dauerhaft kein oder nur unregelmäßig Unterhalt zahl
t
nur Unterhalt zahlt, der unter der Höhe des anteiligen Kindergeldes liegt
mangels Leistungsfähigkeit (nicht genügend Einkommen) keinen Unterhalt zahlt
seine Unterhaltspflichten bereits durch die Gewährung einer angemessen Erstausbildung erfüllt hat
und für eine Zweitausbildung kein zivilrechtlicher Unterhaltsanspruch besteht. In diesem Fall wird keine Unterhaltspflicht verletzt, dennoch kann das Kindergeld abgezweigt werden (
BFH Urteil Az. VIII R 50/01 vom 16.04.2002).
Diese Voraussetzungen müssen dauerhaft erfüllt sein.
Hauptsache, die Wohnung deiner Eltern ist nach deinem Auszug auch noch angemessen für sie. Ansonsten müssen sie gegebenfalls umziehen.
Wenn deine Eltern das erlauben, dann kannst du bei deiner Tante leben - kein Problem!
Danke für die schnelle Antwort! Fall ich dann aus dem "hartz 4" status raus oder wird mir dann auch noch was abgezogen bzw. meinen Eltern? Sonst würde es ja finanziell noch teurer werden als wenn ich jeden Tag hin und her pendel..
Der Anteil, den deine Eltern bisher im Rahmen ihres Hartz IV erhalten, fällt weg!
Den deine Eltern FÜR DICH - erhalten.
Danke für die ausführliche Antwort! Auf dem Abzweigungsantrag steht aber dass ich über 18 sein muss... Ist es wirklich notwendig dass ein Elternteil bei dem eröffnen des Kontos mit dabei ist oder kann ich mir irgendeinen Zettel ausfüllen lassen von meinen Eltern?