Kontoauszüge bei Erstaustattung(Hartz4)?
Also bei mir war es letztes Jahr soweit, ich musste mit meinen 31 Jahren das erste Mal Hartz4 beantragen. Ich bekomme es seit Oktober 2020. Da war auch zu Teil Corona daran schuld. Ich habe aber eine Ausbildung in der Tasche und hoffe da so schnell wie möglich rauszukommen. Aber darum geht es garnicht. Ich musste dank dem vereinfachtem Antrag meine Kontoauszüge von September und Oktober vorlegen. Da mein Drucker aber vor ca. 6 Monaten den Geist aufgegeben hat und ich auf dem Dorf wohne war es mir nur schwer gelungen sie ausgedruckt zu besorgen. Nun hat auch mein Bett und Schrank entgültig den Geist aufgegeben. Habe daher einen Antrag auf Erstausstattung deswegen gestellt und vor kurzem eingereicht. Ich habe mit meinem Bruder telefoniert und er bekam vor 3 Jahren für 2 Jahre Hartz4 und meinte, aber da war er sich nicht ganz sicher deswegen Kontoauszüge vorlegen zu müssen.
Ich frage mich nun ob das in meinem Fall auch nötig ist. Es ist sowieso schon schwer genung ohne meinen Drucker und mit dem harten Lockdown wäre das noch schwerer für mich zu besorgen. Deshalb frage ich, falls ich welche bräuchte das ich mich sofort an die "Arbeit" mache damit ich das Bett und Schrank so schnell wie möglich kaufen kann.
mfg
3 Antworten
"Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten" laut Absatz 3 SGB II § 24 Abweichende Erbringung von Leistungen gibt es im Grund nur dann,
wenn man seine ERSTE Wohnung bezieht!
Das besagt ja schon der Name "Erst"-Ausstattung: Also raus aus Hotel Mama ohne Tisch und Bett!
Aber je nach Gemeinde - denn dafür sind nur die jeweiligen Gemeinden zuständig, soweit ich weiß, nicht die Bundesagentur für Arbeit - gibt es auch Ausnahmen wie
- längerer Gefängnis-Aufenthalt? Häufig Ja!
- Brand in der Wohnung oder Hochwasser? Meistens Ja!
- Bett zu Tode gerammelt? Eher Nein!
Frage aso erst einmal deine Gemeinde nach deren Richtlinien für Erstausstattungen. Oder sie stehen sogar im Internet, etwa da.
Für alle Sachen, die ohne Brand und Flut und Gefängnis den Geist aufgegeben haben - egal, ob durch Faulen, Schimmeln, Rosten oder Rammeln -, greift normalerweise Absatz 1 SGB II § 24 Abweichende Erbringung von Leistungen:
(1) Kann im Einzelfall ein vom Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasster und nach den Umständen unabweisbarer Bedarf nicht gedeckt werden, erbringt die Agentur für Arbeit bei entsprechendem Nachweis den Bedarf als Sachleistung oder als Geldleistung und gewährt der oder dem Leistungsberechtigten ein entsprechendes Darlehen. Bei Sachleistungen wird das Darlehen in Höhe des für die Agentur für Arbeit entstandenen Anschaffungswertes gewährt. Weiter gehende Leistungen sind ausgeschlossen.
Gruß aus Berlin, Gerd
Warum sollte dir Erstausstattung zustehen? Hast du dich gerad von deinem Mann getrennt und bist Ausgezogen? Eine Erstausstattung steht dir zu wenn du irgendwo ausziehst und warum auch immer keine Möbel aus der alten Wohnung mitnehmen kannst, eben bei Erstauszug bei den Eltern oder bei einer Trennung.
Ansonsten steht dir nur ein Darlehen zu.
Im ALG2 Geld sind 25€ veranschlagt zum Sparen, das Geld soll für Haushaltsnahe Sachen sein, also genau für das was du jetzt aufzählst, Bett, Drucker, Schrank.
Man kann Bett und Schrank auch reparieren. Da muss nicht gleich was Neues her.