bekommen Penner/auf der straße lebende Bankkarten von der bank?

4 Antworten

Obdachlose können kein Konto eröffnen, da sie dafür einen festen Wohnsitz haben müssen. Teilweise läuft das in manchen Städten jedoch z.B. über die Diakonie Adresse als Meldeadresse, wodurch es doch wieder möglich ist.

Ansonsten hat jeder ein Recht auf ein Konto seit einigen Jahren, Banken können Kunden nur noch schwer abweisen (z.B. nach Betrug gegenüber der Bank). Das Konto kann jedoch z.B. Gebühren kosten und nur auf Guthaben Basis geführt sein, aber sie könnten ein Konto eröffnen.

Letztlich ist man als Bankangestellte immer mal wieder mit aus div. Gründen unangenehmen Kunden konfrontiert.

Auch Leute mit Wohnsitz nehmen es teils mit der Hygiene nicht so genau und sind dreckig und stinken. Egal ob nun von der Arbeit kommend (z.B. Bauarbeiter im Sommer) oder allgemeine tägliche Hygiene. Auch älteren Kunden riechen manchmal stark nach Urin, das ist auch nicht schön, ist aber eben so...

So ist Arbeit mit Kundenkontakt eben, egal ob in der Bank oder wo anders.

Zügel mal deine Wortwahl.

Obdachlose/Personen ohne festen Wohnsitz benötigen weder eine feste Wohnung, noch eine Bankverbindung um Anspruch auf Alg 2 zu haben. Hierzu müssen sie nur bedürftig im Sinne der Sozialgesetze sein.

Die Alg 2 Leistungen können per Barscheck oder in größeren Städten per Geldautomaten der Arbeitsagentur ausgezahlt werden. Letztere sollen aber abgeschafft werden oder wurden es bereits.

Bei manchen Schecks ( Postbank ) fallen Gebühren an, bei anderen Schecks ( regionale Banken/Sparkassen ) nicht. Dafür können die Jobcentren nichts.

Es reicht als Obdachloser/Wohnungsloser zu, sich mindestens einmal pro Woche beim Jobcenter zu melden. Damit weist man seine Anspruchsberechtigung nach und kommt zudem seiner Verpflichtung nach, nach Post/Bescheiden zu fragen.

Die müssen gegebenenfalls nur noch ausgedruckt und ausgehändigt werden. Kein Jobcenter darf zwecks Post vom Jobcenter darauf verweisen, dass man sich unbedingt eine Postanschrift suchen müsse. Das ist unzulässig. Die Jobcentren haben mit dem vorhalten von Bescheiden keinen Mehraufwand. Im Gegenteil.

Nur andere Post wie von der Versicherung usw. darf man sich nicht ans Jobcenter zusenden lassen.

Im Übrigen haben seit wenigen Jahren auch Wohnungslose einen Rechtsanspruch auf ein Girokonto. Das nennt sich Bürgerkonto. Das muss jede Bank einrichten. Natürlich muss der Wohnungslose dennoch in irgendeiner Weise ( Diakonie, Freunde/Bekannte ) zuverlässig postalisch erreichbar sein.

weil ich kann mir nicht vorstellen das ein bank typ/mitarbeiter/leiter mit anzug ein penner/obdachlosen der riecht und verranste klamotten hat in sein büro rein lässt für die unterschrift vertrag usw.

Das ist nicht so einfach zu beantworten.

also um zb hartz4 zubeziehen brauch man ja ein bankkonto zb sparkasse/volksbank

ERSTER Fehler > Nein braucht man nicht

wenn jz ein penner obdachlos 

ZWEITER Fehler > Es gibt keine "Penner" in Deutschland und außerdem ist das eine Bleidigung für Obdachlose Menschen

DRITTENS gibt es einen großen Unterschied zwischen OFW & Obdachlos sein.

 (damals zufaul für papierkram usw)

Klischee-Aussage

sich dazu entscheidet jz will ich ins warme,geld bekommen und eine unterkunft.

Eine Warme Malzeit & einen warmen Schlafplatz hat man auch OFW.

ein penner/obdachlosen der riecht und verranste klamotten hat in sein büro rein lässt

Deine herabwertigen Äußerungen solltest du sein lassen!
Wie Obdachlose achten nicht auf ihre Gepflegtheit, jedoch auch hier gibt es immer frische Kleidung oder Duschen etc. die angeboten werden.

Jeder Bürger hat Rechtsanspruch auf ein Bankkonto, aber dazu muß er eine ladungsfähige Anschrift haben. Bank Nr. 15 im Stadtpark reicht nicht aus.

Somit erhalten Nichtseßhafte ihre Stütze in bar und/oder Gutscheinen bei der Sozialbehörde.