BAB nicht bewilligt - warum?

5 Antworten

gegen den BAB-Bescheid könnte man Widerspruch einlegen, wobei dieser relativ wenig bis gar keine Erfolgsaussichten hat.

Diese Ausbildung ist nicht mit BAB förderbar & auf den entsprechenden korrekten Paragraphen wurde ja schon in der Ablehnung hingewiesen. Die Voraussetzungen für BAB sind einfach nicht erfüllt.

wurde ihm dies doch von seiner Sachbearbeterin nahegelegt und er schriftlich (!) von ihr aufgefordert...

das machen die Jobcenter eigentlich immer, denn BAB bzw. Bafög sind die vorrangigen Leistungen. Oft geht es auch darum, dass die Jobcenter einen Ablehnungsbescheid wollen um sich damit abzusichern & zu klären, dass sie auch weiterhin zuständig sind.

Zum Thema "Umzug / Auto": auch da kann ich das Jobcenter bis zu einem gewissen Grad verstehen. Die Pendelzeit ist gerade noch im Rahmen des zumutbaren. Und um die Ausbildung zu ermöglichen wurde bereits bei der Finanzierung eines PKW geholfen. Wieso dann noch einen Umzug finanzieren?

wellhausen 
Beitragsersteller
 11.07.2016, 00:10

Auf Bafög wurde er nicht hingewiesen. Die Pendelzeit ist laut Falk 1 Stunde und 10 Minuten, allerdings ist die Strecke real etwas länger als Falk das so sagt, da es erstens eine Baustelle gibt und auf der gesamten Strecke noch Ampeln stehen, die Falk gar nicht berücksichtigt.

SimonG30  11.07.2016, 10:12
@wellhausen

Auf Bafög wurde er nicht hingewiesen.

Dann hat es die Sachbearbeiterin im Jobcenter versäumt bzw. nicht gewusst. Die Frage ist aber: muss sie sich mit BAB / Bafög auskennen? Meiner Meinung nach im Detail nicht & genau da (im Detail) liegt das Problem in diesem Fall.

Verbindliche Auskünfte über Bafög darf / kann die Arbeitsagentur / Jobcenter sowieso nicht geben, da dafür eine andere Behörde zuständig ist...

Erstens hat er wechselnde Einsatzorte, das wurde ihm bereits vom  Arbeitgeber bestätigt, der ihm einen Umzug nahegelegt hat und er zweitens zeitlich flexibel bleiben muss, da der Job dies von ihm verlangt, was vertraglich ebenfalls erwähnt wird.

Das (wechselnde Einsatzorte & zeitlich flexibel) ist streng genommen aber nicht das Problem vom Jobcenter, sondern vom Arbeitgeber / Auszubildenden. Wenn der Arbeitgeber seine Ausbildung so organisiert & solche Wünsche / Anforderungen stellt, dann muss er m.M. auch bei der Realisierung helfen.

Den schwarzen Peter bei einer Behörde zu suchen, weil sie nicht Umzug und PKW finanzieren, finde ich da unpassend.

wellhausen 
Beitragsersteller
 11.07.2016, 21:52
@SimonG30

Soll jetzt der Arbeitgeber für alles aufkommen? Wozu bezahlt man dann eigentlich noch Steuern? Damit sich die Behördenleutchen ihren Hintern breitsitzen können?

Ich hatte (leider) schon selbst mit dem Jobcenter zu tun, von daher kann ich nachvollziehen, dass man dort mit absoluter Inkompetenz behandelt wird.

Es wurde versäumt, ihn auf bestimmte Dinge hinzuweisen, dann wird ein Riesending vom Jobcenter daraus gemacht - er ist mittlerweile soweit, die ganze Sache abzublasen, weil er nicht weiß, wie er in der Ausbildung alles unter einen Hut bekommen soll. Wohnung, ein langer Weg zur Arbeit, Ausbildung am Einsatzort, Lernen... Das wird auf Dauer zu viel!

Laury95  12.07.2016, 00:46
@wellhausen

Die im Jobcenter sind nicht dafür zuständig, bezgl. BAB und Bafög zu beraten!! Die haben schlicht keine oder nur wenige Ahnung davon und das ist auch nicht deren Fachbereich.

Damit sich die Behördenleutchen ihren Hintern breitsitzen können?

Das ist also völlig fehl am Platz.

SimonG30  12.07.2016, 09:17
@wellhausen

haargenau sowas meinte ich mit "schwarzer Peter" zuschieben! Am Ende ist jetzt noch das Jobcenter schuld, wenn die Ausbildung nicht angetreten wird...

Das bei der Finanzierung des PKW geholfen wurde, übrigens aus Steuermittlen, wird da schnell mal wieder vergessen.

Und warum sollte der Arbeitgeber einen Freibrief bekommen? Wie gesagt: wenn ich einen Auszubildenden an verschiedenen Einsatzorten einsetzen will, sehe ich da auch beim Arbeitgeber eine gewisse Mitverantwortung zur Realisierung beizutragen & zwar mehr als beim Jobcenter.

Die Inkompetenz, die hier dem Jobcenter vorgeworfen wird, ist, dass sie nicht hinreichend / fehlerhaft auf die Förderleistung einer anderen Behörde hingewiesen haben. Aber das kann ich auch als Bürger nicht erwarten. Ich gehe doch auch nicht aufs Finanzamt & erwarte dort Infos zum Thema Arbeitslodengeld oder Jugendhilfe...

Ist ein Fehler passiert? Ja. Ist das Jobcenter mit daran schuld? Bis zu einem gewissen Grad schon.

Aber die eigenen Versäumnisse wiegen in diesem Fall mindestens ebenso schwer. Von einem erwachsenen Menschen erwarte ich hier, dass er sich vorallem selbstverantwortlich um die nötigen Informationen kümmert!

Wenn es sich nicht um eine betriebliche Ausbildung handelt, dann ist das BAB dafür auch nicht zuständig, da kann man sich noch 10 mal quer stellen. Dann muss dein Freund es mal mit Bafög versuchen, ist das denn eine schulische Ausbildung zum Sanitäter??

Dass er sich nicht vor der Unterzeichnung des Mietvertrages um das finanzielle gekümmert hat, ist eigene Schuld. Man kann nicht erwarten, dass bei der nächstbesten Stelle (die dafür nicht zuständig ist, wie sie ja auch begründet haben) der Antrag sofort genehmigt wird, sondern man macht sich erst Gedanken, wer die Ausbildung überhaupt fördert.

Das Jobcenter ist für Umzugskosten für Auszubildende auch nicht zuständig.

Wie gesagt, er soll sich an die Bafög-Stelle wenden.


wellhausen 
Beitragsersteller
 10.07.2016, 01:10

Da er derzeit noch beim Jobcenter gemeldet ist, sind die sehr wohl zuständig, schließlich wurde schon ein Auto vom Jobcenter gefördert. Wenn da keiner zuständig wäre, hätte das ja schon jemand gesagt.

Nett, wie du mich anfährst, dass er sich an die BAB-Stelle gewendet hat - wurde ihm dies doch von seiner Sachbearbeterin nahegelegt und er schriftlich (!) von ihr aufgefordert...

Die Ausbildung zum Notfallsanitäter findet zu mehr als der Hälfte der Ausbildungszeit auf der Wache bzw. im Einsatz statt, der Rest teilt sich auf Schule im Blockunterricht (ca. 60 Wochen) und Praktikas sowie Zwischenprüfungen auf.

DerHans  10.07.2016, 10:06
@wellhausen

Wenn er vor Abschluss des Ausbildungsvertrag im Leistungsbezug war, hätte er VOR Vertragsunterzeichnung Hilfe vom JobCenter beantragen müssen.

Man kann nicht einfach Verträge abschließen, um anschließend festzustellen, dass man sich das gar nicht leisten kann.

Laury95  10.07.2016, 12:19
@wellhausen

Woher sollen die denn im Jobcenter Ahnung von BAB haben, die verweisen immer auf vorrangige Leistungen?! Selbst wenn es total klar ist, dass man kein Bafög bekommt z.B. ´muss man einen Ablehnungsbescheid vorlegen.

Ich konnte ja nicht wissen, dass er schon beim JC registriert ist. Denn dann hat er auch Anspruch auf Umzugskosten - aber eben nicht, wenn man mit dem Jobcenter nichts zu tun hat.

Wenn das Auto aber schon gefördert wurde, warum sollen die dann noch einen Umzug fördern? Wenn er umzieht, benötigt er das Auto ja nicht mehr.

wellhausen 
Beitragsersteller
 11.07.2016, 00:18
@Laury95

Weil er für die Ausbildung einfach nahe am Ausbildungsort sein muss. Erstens hat er wechselnde Einsatzorte, das wurde ihm bereits vom Arbeitgeber bestätigt, der ihm einen Umzug nahegelegt hat und er zweitens zeitlich flexibel bleiben muss, da der Job dies von ihm verlangt, was vertraglich ebenfalls erwähnt wird.

Seine Ausbildungsvergütung liegt bereits über dem Satz des BAB. Außerdem erhält er ja während der Ausbildung noch Kindergeld.

Diese Beträge sind damit ausgeschöpft. Außerdem hätte er Anträge stellen müssen, BEVOR er eine Wohnung anmietet und Verträge schließt.

In dem Fall ist nur an der Ausgabenseite zu sparen. Da er ja an den Ausbildungsort gezogen ist, kann er die Ausbildung sicher auch mit dem Fahrrad oder zu Fuß erreichen.

wellhausen 
Beitragsersteller
 11.07.2016, 00:11

An den Ausbildungsort ist er keineswegs gezogen. Er ist noch immer an seinem alten Wohnort, den er aber zwangsläufig für die Ausbildung verlassen muss, da dieser Zustand auf Dauer unhaltbar ist. Ich spreche da aus Erfahrung, da ich selbst mal in diesem Bereich gearbeitet habe.

Guten Morgen,

gegen den BAB Bescheid, kann man nicht weiter vorgehen, da es nunmal keine duale oder betriebliche Ausbildung ist. Da ist auch nichts dran zu rütteln.

Wie hier viele schon sagen kann er anderes beantragen. Das nennt sich aber nicht Bafög, sondern Lafög! (Landesausbildungsförderung)

Eine Freundin von mir kriegt das auch, und der große Unterschied ist, dass Sie nichts zurückzahlen muss, nichtmal Anteilig.

Könnt ihr einfach googlen, ist im Internet ziemlich verständlich geschrieben.

LG Nana

NanuNana98  11.07.2016, 07:06

Gerne. Mir ist grade noch eingefallen, wenn BAB abgelehnt wurde, kann man auch Wohngeld beantragen. Vielleicht ist das auch eine Option, einfach mal informieren.

LG

wellhausen 
Beitragsersteller
 11.07.2016, 21:53
@NanuNana98

Super, schon mal wieder ein gutes Stück weiter. Vielen Dank.

wellhausen 
Beitragsersteller
 11.07.2016, 00:19

Sehr gut, das habe ich ihm schon weitergegeben, er wird sich da auf jeden Fall drum bemühen. Danke.

Was die Leute immer erwarten...erstmal erkundigt man sich bevor man einen Mietvertrag etc unterschreibt....er kann BAföG beantragten

wellhausen 
Beitragsersteller
 10.07.2016, 01:14

Er hat sich bei seiner Sachbearbeiterin erkundigt, die hat ihn an die BAB-Stelle verwiesen.