Arbeitslosengeld 2 Sperre nach Schulabbruch?
Einen wunderschönen Sonntagabend wünsche ich,
nach dem ich 5 Monate Obdachlos war, weil ich aus meinem Bundesland geflüchtet bin, habe ich für 2 Monate Hartz4 bezogen , mir eine Wohnung gesucht und gehe nun auf eine Abendschule auf der ich gerade mein Abitur mache. Natürlich beziehe ich nun Bafög und kein Hartz 4 mehr.
Dort komme ich leider aus psychischen / gesundheitlichen Gründen gar nicht mehr klar, und möchte nun erst mal meine Gesundheit wieder in den Griff bekommen. Dazu muss ich die Schule abbrechen. Außerdem müsste ich um zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden , nebenbei noch 2 Jahre arbeiten und dann würde ich unter der Last komplett zusammenbrechen. Bekomme ich dann eine Sperre?
Natürlich möchte ich dann auch was tun und das Jahr nicht nur rumsitzen.
Ich möchte neben der Therapie dann mich an eine
Online Schule für junge Schriftsteller bewerben, bei der ich dann am Ende ein anerkanntes Zeugnis bekomme. Das kostet leider 70 Euro im Monat.
Mit dieser Schule möchte ich weiter an meinem Buch schreiben , dass mir hilft meine Vergangenheit abzuarbeiten.
Dann möchte ich danach eine Ausbildung beginnen und zum Schluss ein Jahr FOS dranhängen um somit mein Fachabi zu erlangen.
Dann hab ich mit 24 einen Fachabi, abgeschlossene Ausbildung, ein Zeugnis einer Schriftstellerschule, ein veröffentlichtes eigenes Buch und eine normale gesunde Psyche.
Nur um den Weg gehen zu können, muss ich Hartz 4 beantragen, so peinlich mir das auch ist... Aber ich bin so verzweifelt und habe so große Angst,... Es geht einfach nicht anders. Und es wär ja dann auch nur 13 Monate. Aber könnte ich eine Sperre bekommen wenn ich abbreche ? Hab viel nachgelesen, aber nichts gefunden. Vielleicht könnt ihr mir ja helfen...
Wer weitere Fragen bezüglich meiner Flucht hat, kann mich fragen oder auch gerne meine 1. Frage lesen die ich hier gestellt habe.
2 Antworten
Eine "Sperrzeit" gibt es nur beim ALG 1. Beim ALG 2 gibt es stattdessen Absenkungen zwischen 10 % und 100 % - sowie Rückforderungen, wenn man wieder richtig Geld verdient.
Dies alles trifft aber nicht zu, wenn man eine Ausbildung abbricht, bei der man kein Gehalt bekommen hat. Schüler und Studenten mit Bafög kriegen also am nächsten Tag ALG II ohne Absenkung und ohne Rückforderung, wenn sie ihre Ausbildung abbrechen.
Denn hier wechselt man ja nicht grob sozialwidrig von einem Gehalt zu einer Sozialleistung - sondern lediglich von einer Sozialleistung zu einer anderen.
Gruß aus Berlin, Gerd
Vielen Dank :)
Eine Schule, für die du etwas bezahlen musst,
kannst du dir aber nicht leisten.Du dürftest diesen Betrag nicht mal aus der Regelleistung bezahlen, weil das eine Zweckentfremdung öffentlicher Mittel bedeutet.
Wenn du einen Minijob machst, hast du ja einen Freibetrag von 100 € plus 20 % vom Mehrverdienst.
Vielen Dank für die nette Antwort. Sehr hilfreich !
leisten könnte ich mir sie schon. Ich bin mit nichts aufgewachsen, Musste schon mit 3 unter Misshandlung für mein Essen arbeiten. Ich weiß eben auch dadurch dass ich schon mal 2 Monate Hartz 4 bekommen habe, dass ich wirklich ausgesprochen gut mit dem Geld auskomme. Dazu wohne ich mit jemandem zusammen, der kein Hartz 4 bekommt, sondern auch Bafög und arbeiten geht. Der hatte zu dem Zeitpunkt gar kein Einkommen.
Allerdings an die Zweckentfremdung habe ich nicht gedacht. Das möchte ich natürlich nicht. Wäre es denn auch Zweckentfremdung wenn ich meinen Therapeuten überrede wenigstens eine kleine Arbeit zu verrichten, und dann von dem Geld das zu bezahlen ?
Die Schule wäre mir schon sehr wichtig, als Begleitung zu meiner Therapie und weil ich absolut keine lust habe , nur rum zu sitzen.