Nutzungsentschädigung ohne anschließendes Mietverhältnis nach Zwangsversteigerung
Hallo liebe Forumsgemeinschaft, ich habe ein Wohnung ersteigert , in der die ehemalige Eigentümerin noch lebt. Ich möchte ihr nun 3 Monate zur Wohnungssuche Zeit lassen und für diese Zeit eine Nutzungsentschädigung erheben, ohne das ein Mietverhältnis zu Stande kommt! Anbei habe ich Schreiben verfasst, welches an die Anwältin der ex Eigentümerin geht! Kann ich dieses so wegschicken? Vielen Dank für eure Hilfe...
"Sehr geehrte Frau .....,
in der Angelegenheit Helga B, möchte ich nochmals klar stellen, dass Frau B. die Wohnung bis spätestens zum 30.06.2015 zu räumen hat! Bis dahin werde ich eine Nutzungsentschädigung von monatlich 400,00 Euro rückwirkend ab dem 01.03.2015 erheben. Hiermit widerspreche ich einem Mietvertrag!
Meine Bankverbindung:
Konto Nr.: BLZ:
Bitte senden Sie mir umgehend eine Kopie dieses Schreibens unterschrieben zurück!
Mit freundlichen Grüßen
Max ....
3 Antworten
Das ist ein Minenfeld, ein Gericht könnte festlegen das es sich doch um einen Mietvertrag handelt. Ich würde auf den Mietzins verzichten und umgehende Räumung fordern. Selbst wenn es dann noch ein paar Monate geht ist sie immer widerrechtlich in deiner Wohnung.
Hier droht das Sonderkündigungsrecht nach § 57a ZVG (vgl. http://www.feser.koeln/content/zvg/erster-abschnitt-zwangsversteigerung-und-zwangsverwaltung-von-grundstuecken-im-wege-der-zwangsvollstreckung/zweiter-titel-zwangsversteigerung/iv_-geringstes-gebot-versteigerungsbedingungen/_-57a-zvg/index.html) verloren zu gehen.
.... und warum sollte sie ausziehen? Muß da nicht auch eine Kündigung her?
warum? Zwangsversteigerung! Sie war Eigentümerin, nie Mieter und ihr Eigentum ist weg.....