Erste Wohnung, Mieterselbstauskunft so "normal"?
Wir haben heute für eine besichtigte Wohnung unsere erste Mieterselbstauskunft vom Vermieter bekommen. Ich habe mir vorher im Internet verschiedene Vorlagen angeschaut und die dort eingetragenen Fragen schienen mir soweit akzeptabel für den Zweck den Mieter näher kennenzulernen. Bei unserer Auskunft finde ich aber manche Fragen etwas unpassend und frage mich ob diese überhaupt zu beantworten sind bzw. etwas in einer Auskunft zu suchen haben:
- Bisheriger Vermieter (Name, Anschrift,Telefon)
- Bankverbindung, Konto-Nr., BLZ (EC,-Kreditkarte)
- Frage nach einer Vorbestrafung inkl. Grund
- Dauer des derzeitigen Mietverhältnisses
- Von wem das derzeitige Mietverhältnis gekündigt wurde
- Grund des Wohnungswechsels/ der Kündigung
- Gestattung telefonischer Referenzfragen beim Vorvermieter
Desweiteren sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Personalausweis
- Bankverbindung (EC,-Kreditkarte)
- Aktueller Arbeitsvertrag
- Letzter aktueller Kontoauszug
- Mietvertrag vom Vorvermieter
- Bescheinigung über eine private Haftpflichtversicherung
Danke schonmal für Antworten ;)
8 Antworten
Die Fragen sind nicht unpassend sondern völlig normal.
Erste Wohnung, Mieterselbstauskunft so "normal" ?
Das ist schon Hardcore, aber heutzutage wird des öfteren die Miete nicht gezahlt oder ein Saustall hinterlassen.
Der Gesetzgeber ist überwiegend mieterfreundlich und wer einmal einen Mietnomaden hatte wird bei der nächeten Vermieteung bestimmt genauer hinschauen, an wen er die Wohnung vvermietet.
Sie würden dann bestimmt genauso handeln, wenn Sie ein Vermieter mit schlechten Erfahrungen wären.
Lies dir das hier mal genau durch, klicke auch ganz unten bei "Siehe auch" die Links an:
Selbstauskunft: Das sind die rechtlichen Rahmenbedingungen
http://www.promeda.de/blog/mieterselbstauskunft-welche-fragen-sind-erlaubt-teil-1/
Dort heißt es u. a.
Auch wenn die Angst der Vermieter vor zahlungsunwilligen Mietern (Mietnomaden) begründet ist: Bei weiten nicht alle Fragen sind zulässig – und auf manche Fragen darf sogar gelogen werden.
Das ich die Wohnung (wahrscheinlich) nicht bekommen werde wenn ich nicht alles beantworte bzw. einreiche ist mir bewusst. Wenn solche Fragen also anscheinend gängige Praxis sind werde ich wohl meine Mietsuche anders gestalten müssen. Denn in meinen Augen sollte es dem Vermieter reichen, wenn ich ein gesichertes Einkommen in entsprechender Höhe zur Miete anhand von z.B. einer Lohnabrechnung nachweisen kann. Die Frage nach Dingen wie vor allem Arbeitsvertrag bzw. altem Mietvertrag gehen meiner Meinung nach zu weit.
Nein, die sind zulässig. Klar will sich der Vermieter absichern. Kann doch theoretisch sein, dass du bei deinem vorherigen Vermieter fristlos wegen Mietrückständen gekündigt wurdest. Oder du bist ein Stinkstiefel, der permanent den Hausfrieden stört. (was ich dir natürlich nicht unterstellen will, aber es gibt genügend solcher Spezialisten. Ist mir selbst passiert. Seitdem frage ich immer nach dem vorherigen Vermieter, samt Telefonnummer!) Auch wenn du anhand deiner letzten Lohnabrechnung die Miete bezahlen kannst, vielleicht läuft dein Arbeitsvertrag nächsten Monat aus und du kannst die Miete eben nicht mehr zahlen. Gegen derartige Eventualitäten will der VM sich natürlich absichern. Ich gebe aber zu, dass ich ihm meinen Kontoauszug nun auch nicht in die Hand drücken würde. DAS ginge mir dann auch zu weit!