Verspätete Schlüsselabgabe, wiehoch ist die Nutzungsentschädigung?

4 Antworten

Der Anspruchsberechtigte ist zur Schadensminderung verpflichtet. Hier wäre wohl die Auswechslung des Schlosses billiger geworden, als eine komplette Monatsmiete.

Was hat dich denn gehindert, den Schlüssel wie vertraglich vereinbart zurück zu geben?

Wenn der nächste Mieter wegen der versäumten Schlüsselübergabe jetzt nicht einziehen konnte, kann es noch erheblich teurer für dich werden.

Kanae1404 
Beitragsersteller
 04.06.2014, 19:55

Ich wurde falsch beraten. mir wurde vom Mieterschutzbund gesagt das ich keine Bringschuld habe. Viel mehr informieren konnte ich mich nicht, weil ich noch kein Internet hatte und viel arbeiten musste. Das Problem ist das wir vorher schon ein Paar Schwierigkeiten mit der Vermieterin hatten, weil sie sich nie um etwas gekümmert hat und wir abwarten wollten was und ob etwas kommt. Das es dumm war weiß ich im Nachhinein auch, aber jetzt ist es nun mal zu spät.

anitari  04.06.2014, 20:13
@Kanae1404
Ich wurde falsch beraten. mir wurde vom Mieterschutzbund gesagt das ich keine Bringschuld habe.

So viel zu Thema Mieterschutzbund.

Kanae1404 
Beitragsersteller
 04.06.2014, 20:17
@anitari

ja das dachte ich mir auch. Sie sagte, solange die Wohnung fristgerecht leergeräumt ist gäbe es keinen Grund für mich weitere Mietzahlungen zu tätigen. Und es gäbe keine rechtliche Regelung bezüglich der Schlüsselübergabe. Nun weiß ich das das falsch ist :/

Wie oben beschrieben ist meine Frage, wie hoch die Summe der Nutzungsentschädigung ist, die ein Mieter zahlen muss, wenn er den Schlüssel verspätet zurückgibt?In meinem Fall sind es 2 Tage Verzug und ich frage mich nun ob ich die komplette Miete für den gesamten Monat zahlen muss oder ob es anteilig für diese beiden Tage gerechnet wird?

Nein nur anteilig. Sobald die Rückgabe erfolgt endet die Nutzungsentschädigung.

Im Ausnahmefall auch mehr.

Siehe auch:

http://www.iww.de/mk/archiv/nutzungsentschaedigung-erst-die-rueckgabe-des-letzten-schluessels-beendet-die-vorenthaltung-der-wohnung-f16979

MfG

Johnny

Kanae1404 
Beitragsersteller
 04.06.2014, 19:56

danke dann bin ich erleichtert :)

Das kommt drauf an. Wenn dadurch Nachmieter nicht einziehen konnten und sich z.B. Lagerraum mieten mussten, selber ins Hotel ziehen dann bist du diesen gegenüber schadensersatzpflichtig, das kann leicht fünfstellig werden.

Kanae1404 
Beitragsersteller
 04.06.2014, 19:55

Nachmieter gibt es keine. Jedenfalls wurde keine Wohnung besichtigt.

Aktuell keine Nutzungsentschädigung für den Vermieter für 9 Tage, denn es steht kein Schaden des Vermieters dagegen, so das Gericht hier in Leipzig. Viel Glück.