Hauskauf nutzungsentschädigung?

4 Antworten

Das ist legitim und heißt an anderer Stelle Miete. wenn ihr vorher reinwollt, als der Kauf entgültig abgewickelt ist, dann kann der Altbesitzer dafür eine Entschädigung verlagen, die hat mit dem Kaufpresi nichts zu tun.

Und dabei st es unerheblich, ob das Haus leer stand oder nicht.

Ihr müsst ja nicht- und er müsste auch nicht.

Domi11o9 
Beitragsersteller
 08.05.2018, 22:26

Ja er hat ja gesagt das ist unsere Entscheidung ob wir das wollen oder nicht. Nur es kam uns halt komisch vor und deswegen wollte ich mal nachfragen weil mir keiner darauf ne vernünftige Antwort geben konnte

Ist nicht normal, aber der Notar kann Dir Auskunft und Beratung geben

Das klingt mir nicht ganz wasserdicht, was der Verkäufer dort abzieht. Der Vorvertrag bei einem Notar wird gemeinsam aufgesetzt. Beide Parteien müssen dazu anwesend sein. Da stimmt was nicht!

Das kann durchaus üblich sein.
Die Zeit die Ihr früher in das Haus zieht kann er es nicht selbst bewohnen oder vermieten, der Ausfall dafür ist die Nutzungsentschädigung.
Das ist vollkommen legitim.  

Domi11o9 
Beitragsersteller
 08.05.2018, 16:12

Das haus steht leer seit einem Jahr

zzzrrrxycv121  08.05.2018, 16:21
@Domi11o9

Das ist irrelevant. Es besteht die Möglichkeit, somit kann er es.
Ich würde warten bis der Vertrag durch ist und dann ins Haus.