Hauskauf - Was passiert wenn der Verkäufer nicht wie vereinbart auszieht?
Hallo,
wir haben am Dienstag einen Notartermin. Bis jetzt steht im Vertragsentwurf, dass wir keine Nutzungsentschädigung beantragt haben, wenn der Verkäufer nicht rechtzeitig auszieht. Das ist ja für uns sicher ein Risiko. Wenn der Verkäufer nicht auszieht, gibt es für uns dann eine Möglichkeit, ihn auszubekommen? Oder müssen wir im Kaufvertrag eine Nutzungsentschädigung eintragen lassen. Wir sind uns halt nicht sicher, ob der Verkäufer das unterschreibt!?
DANKE für Eure Tipps!
3 Antworten
Im Kaufvertrag festlegen, dass und bis wann ausgezogen seoin muss, sonst gilt das Mietrecht.
Wichtig: Vertragsstrafen im Vertrag festlegen, was passiert, wenn wenn nicht ausgezogen ist: z.B. Entschädigungszahlungen, Zwangsräumung, Nebenkostenübernahme etc. Ausdrücklich festlegen, dass durch Nichtauszug kein Mietverhältnis entsteht.
Legt den Auszugstermin notariell fest. Oder Restzahlung von 20% nach Auszug.
Wenn der Verkäufer vorhat, fristgerecht auszuziehen, wird er den Vertrag auch unterschreiben. Du wirst Du Recht Deine Zweifel haben! Lass den Passus auf jeden Fall in Vertrag mit aufnehmen. Sollte er nicht ausziehen, habt ihr ein Riesen Problem. Ihr müsstet ihn rausklagen bzw. Zwangsräumen lassen. Deutsche Gerichte arbeiten sehr sehr langsam. Das heißt Zeit, Geld und Nerven für Euch. Also unbedingt den Vertrag zu Euren Gunsten noch ändern!!
Das kann man alles verkürzen und im Kaufvertrag regeln, wenn man "Vertragsstrafen" ferstschreibt!