Nutzungsentschädigung Immobilie in Steuererklärung angeben trotz Verlust?
Immobilie in 09/2018 gekauft, noch bis 31.08.2019 vom ehemaligen Eigentümer bewohnt, dieser zahlt bis zum Auszug eine monatliche Nutzungsentschädigung. Durch unsere Kreditzinsen und die 2%-Abschreibung entsteht ein Verlust von 200 € pro Monat. Muss ich überhaupt eine Steuererklärung machen, da hier a) ein Verlust vorliegt und b) auch keine Gewinnerzielungsabsicht?
4 Antworten
Und direkt noch eine Frage hinterher. Bei diesem Immobilienkauf haben wir direkt beim Kaufvertrag auch eine GbR gegründet, damit wir falls wir es wünschen die Eigentumsanteile später variabler aufteilen können. Dies ändert aber trotzdem nichts an der nicht vorhandenen Gewinnerzielungsabsicht, ergo auch keine Steuererklärung notwendig oder?
falsch. Die GbR ist eigenes Steuersubjekt und muss die Erklärung zur enheitlichen und gsonderten Feststellung der Besteuerungsgrundlagen abgeben; die Beteiligten an der GbR sind ebenfalls zur Abgabe der Steuererklärungen verpflichtet. Es werden Einkünfte aus V+V erzielt, auch wenn es negative Einkünfte sind, daher Erklärungspflicht.
Und wieso glaubt Ihr, dass es bei einer GbR einfacher ist, die Eigentumsanteile an der Immobilie zu veärndern? Bei Immobilien muss immer alles über den Notar gehen, egal ob natürliche Person. Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft.
Ich bin beim Finanzamt und weiß wovn ich spreche. Ihr wärt die erste GbR, die die Einkünfte aus V+V nicht erklären muss, die ich in über 40 Jahren bei dem Verein erlebe!
Dies hat uns der Notar gesagt. Er meinte im Grundbuch steht mit 100 % die GbR und den Anteil an der Wohnung können wir immer variabel über ein Schriftstück festhalten ohne es beim Notar anzuzeigen oder das Grundbuch ändern zu lassen.
Er meinte die GbR sei ja in unserem Falle nur eine Kostengemeinschaft, wir müssten kein Gewerbe oder so anmelden. Deswegen versteh ich jetzt nicht warum wir trotzdem eine Erklärung abgeben müssen, trotz Verlust.
Was droht uns denn im schlimmsten Fall wenn wir alle Belege über den tatsächlichen Verlust aufheben und keine Erklärung abgeben?
Der Notar ist kein Steuerberater, also kann er steuerrechtliche Fragen nicht beantworten.
Bei Einkünften aus V+V muss man natürlich kein Gewerbe anmelden, das ist ja - von Beherbungsbetrieben abgesehen - keine gewerbliche Tätigkeit. Das ändert aber nichts an der Erklärungspflicht, die stellt nämlich nicht auf die Gewerbeanmeldung, sondern auf die Einkunftsart ab!
Eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung zu führen reicht aus. Erzielt die GbR Gewinne, so werden diese einheitlich und gesondert festgestellt und unmittelbar den Gesellschaftern zugerechnet. Da ihr aber keinen Gewinn erzielt und auch keine Gewinnerzielungsabsichten habt, würde ich mich da mal nicht verrückt machen, wenn ihr keine StErkl. macht.
Desweiteren sollte man auch nur Verluste geltend machen wenn eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt. Ansonsten kann das Finanzamt irgendwann die Verluste rückwirkend streichen.
In eurem Fall wurde die GbR ja nicht zu dem Zweck gegründet mit der "Nutzungsentschädigung" Gewinne zu erzielen. Im Notarvertrag wird ja ohnehin festgehalten sein, dass dies nur temporär ist?
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