Ändert sich Bodenrichtwert bei Abschreibung?
Hallo,
folgende Frage: Bei der Steuererklärung kann man ja vermietete Immobilien abschreiben. Hierbei wird auch ein Bodenrichtwert angesetzt. Von diesem hängt die jährliche Abschreibung ab, da man ja den Wert des Grundstücks nicht berücksichtigen darf.
Nur: Der Bodenrichtwert steigt ja! Im Beispiel von EUR 270,- pro m² auf EUR 900,- pro m². Das würde ja auch bedeuten, dass die Abschreibung enorm sinkt, einfach nur weil die Preise gestiegen sind.
Aber ist es nicht normal, dass sie das im Lauf von 50 Jahren tun? Habe ich hier irgendeinen Denkfehler?
Man würde das Gebäude ja so nie zu 100% der Kaufsumme abschreiben können, da der Bodenrichtwert steigt, und der Gebäudeanteil immer weiter sinkt.
Ich hoffe, jemand kann mir sagen, wie es sich da verhält. Eine Google-Suche hat nur zu nicht mehr funktionierenden Links geführt. Einen Steuerberater habe ich nicht, und selbst wenn ich einen hätte, könnte ich ihn heute nicht fragen.
3 Antworten
Die Steigung des Bodenrichtwertes wird nicht berücksichtigt. Man teilt zum Zeitpunkt der Anschaffung den gesamten Kaufpreis einmal auf Gebäude und Grundstück auf und schreibt dann den so ermittelten Wert des Gebäudes ab.
Der Käufer würde ja heute auch einen ganz anderen Preis bezahlen, da der Bodenwert gestiegen ist. Du hast die Immobilie vielleicht für 200.000€ gekkauft (100 T€ Boden + 100 T€ Gebäude) und der Heutige Käufer zahlt dann 250.000 € (150 T€ Boden + 100 T€ Gebäude). Denn wenn der Bodenwert steigt, steigt ja im Normalfall auch der Wert der Immobilie. Der Wert des Gebäudeanteiles bleibt meist einigermassen gleich und somit auch die Abschreibung.
Ah, ja klar. Das macht Sinn :-)
Ach, ist schon ein Kreuz mit dieser Steuer. Aber jetzt habe ich es fast. Zumindest für diese eine Wohnung.
EUR 200.000 kostet bei mir gar keine Wohnung, wo denkst du hin. Alles klein und günstig, und oft genug für einen fünfstelligen Preis. Habe sogar eine Wohnung gesehen, die mich anlachen würde, die meine Bank aber nicht finanzieren würde, da sie nur EUR 20.000 kostet. Meh ...
Wenn sich der Bodenrichtwert ändert und das Gebäude gleich bleibt, ändert sich auch der Kaufpreis bzw. die Anschaffungskosten. Alles wieder gut.
Nur Gebäude unterliegen einem Werteverzehr (Absetzung aus Abnutzung), Grundstücke nicht.
Das Grundstück ist außen vor. Den Bodenrichtwert brauchst du, sofern im KV der Immobilie Gebäude und Grundstück nicht separat bepreist sind. Dann wird zum anschaffungsnahen Zeitraum der Bodenrichtwert zur Ermittlung des Grundstückswertes genutzt. Gesamtkaufpreis abzgl. Grundstückswert ist dein abschreibbarer Betrag.
Okay. Aber nur, damit ich es verstehe: Wenn ich diese Wohnung jetzt verkaufen würde, dann müsste der Käufer die Immobilie mit dem neuen Bodenrichtwert abschreiben, oder? (Ist ja krass ... obwohl sich an der Immobilie selbst nichts geändert hat.)