Ändert sich Bodenrichtwert bei Abschreibung?

3 Antworten

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Die Steigung des Bodenrichtwertes wird nicht berücksichtigt. Man teilt zum Zeitpunkt der Anschaffung den gesamten Kaufpreis einmal auf Gebäude und Grundstück auf und schreibt dann den so ermittelten Wert des Gebäudes ab.

Hardware02 
Beitragsersteller
 30.06.2018, 19:22

Okay. Aber nur, damit ich es verstehe: Wenn ich diese Wohnung jetzt verkaufen würde, dann müsste der Käufer die Immobilie mit dem neuen Bodenrichtwert abschreiben, oder? (Ist ja krass ... obwohl sich an der Immobilie selbst nichts geändert hat.)

Traveller24  30.06.2018, 19:31
@Hardware02

Der Käufer würde ja heute auch einen ganz anderen Preis bezahlen, da der Bodenwert gestiegen ist. Du hast die Immobilie vielleicht für 200.000€ gekkauft (100 T€ Boden + 100 T€ Gebäude) und der Heutige Käufer zahlt dann 250.000 € (150 T€ Boden + 100 T€ Gebäude). Denn wenn der Bodenwert steigt, steigt ja im Normalfall auch der Wert der Immobilie. Der Wert des Gebäudeanteiles bleibt meist einigermassen gleich und somit auch die Abschreibung.

Hardware02 
Beitragsersteller
 30.06.2018, 19:37
@Traveller24

Ah, ja klar. Das macht Sinn :-)
Ach, ist schon ein Kreuz mit dieser Steuer. Aber jetzt habe ich es fast. Zumindest für diese eine Wohnung.
EUR 200.000 kostet bei mir gar keine Wohnung, wo denkst du hin. Alles klein und günstig, und oft genug für einen fünfstelligen Preis. Habe sogar eine Wohnung gesehen, die mich anlachen würde, die meine Bank aber nicht finanzieren würde, da sie nur EUR 20.000 kostet. Meh ...

lesterb42  01.07.2018, 09:46
@Hardware02

Wenn sich der Bodenrichtwert ändert und das Gebäude gleich bleibt, ändert sich auch der Kaufpreis bzw. die Anschaffungskosten. Alles wieder gut.

Nur Gebäude unterliegen einem Werteverzehr (Absetzung aus Abnutzung), Grundstücke nicht.

Das Grundstück ist außen vor. Den Bodenrichtwert brauchst du, sofern im KV der Immobilie Gebäude und Grundstück nicht separat bepreist sind. Dann wird zum anschaffungsnahen Zeitraum der Bodenrichtwert zur Ermittlung des Grundstückswertes genutzt. Gesamtkaufpreis abzgl. Grundstückswert ist dein abschreibbarer Betrag.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung