Müssen "Kapitalerträge im Sinne des $43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG" in meine Steuererklärung?
Ich habe eine Versicherung (sozusagen eine private Rente, die einen Fond bespart) aufgelöst und folgende Informationen bekommen:
Muss ich die Summe in meinem KAP-Teil eintragen oder ist die irrelevant?
4 Antworten
Das Finanzministerium hat den Bescheid als Kopie auch schon vorliegen !
Kannst also ruhig angeben !
Wenn sie den Freistellungsbetrag überschreitet, dann musst du sie natürlich versteuern....
Wenn sie - gemeinsam mit deinen anderen Kapitaleinkünften - den Freibetrag von jährlich 801 Euro übersteigt, musst du sie angeben, ja.
Heb das Papier auf jeden Fall mal auf.
Zum Ende des Steuerjahres kannst du dir dann einen Überblick verschaffen, wie viele Kapitaleinkünfte insgesamt in 2021 angefallen sind, und ob sie zusammen 801 Euro übersteigen.
Hast ja noch bis 31.07.2022 Zeit ;-)
Hast du höhere Zinserträge als 801€, dann werden dir darüber hinhaus Steuern abgezogen. Dann kannst du das bei der Steuererklärung angeben, musst du aber nicht.