Nutzungsausfall Garage
Mein Mieter musste sich wegen dreimonatiger Sanierung der Tiefgarage eine andere Unterbringung für seinen Wagen suchen. Nun fordert er von mir die kompletten Kosten . Mein Angebot , eine Erstattung nur in Höhe der an mich gelleisteten monatlichen Summe lehnt er ab. Die Miete wurde im Voraus für 5 Jahre durch Verrechnung beim Wohnungskauf entrichtet.. Bin ich verpflichet, mehr als die an mich rechnerisch ermittelte Summe zu zahlen ?
3 Antworten
Dein Mieter hat einen Stellplatz von dir. Dafür zahlt er auch. Und den hat er zu bekommen. Die Kosten sind da fast unerheblich.
Du hättest das günstiger machen können, hättest du dich selber um eine Alternative gekümmert.
Du solltest ihm die kompl. Kosten ersetzen, hätte er nicht aufwenden müssen, wenn die Tiefgarage nutzbar wäre.
Lies dir das mal durch...vielleicht trifft es zu:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Umfassende-Tiefgaragensanierung-Mietkuerzung-moeglich---f23227.html