Mein Mieter möchte eine Nachzahlung von 800 €?
Ich habe ein Schreiben von meinem Vermieter bekommen, dass ich ihm eine Nachzahlung von 800 € schuldig sei bei einer Miete von 600 € für das ganze letzte Jahr. Sachen halt wie Müllabfuhr und solches. Müsste das nicht schon in der Miete mit drin sein? Bis jetzt musste ich noch nie eine Nachzahlung tätigen und meiner Meinung nach ist die Summe ziemlich hoch. Könnt Ihr mir da etwas dazu sagen oder vielleicht einen Rat geben zu welcher kostenlosen Institution ich da gehen könnte um mal nach zufragen. Grüße aus Berlin
10 Antworten
Hallo Lajana, Wenn die Nebenkosten nicht in der Mietbeleg aufgeführt sind, rechnet sich das Extra. Du kannst ja auf Deinen dedalierte Jahresabrechnung ersehen ob die Nebenkosten in der monatlichen Mietzahlung enthalten waren. Normaler Weise werden Nebenkosten, monatlich mit Miete und Nebenkosten ausgewiesen berechnet! Verlange auf jeden Fall eine Jahresabrechnung! Hier gehen dann auch die Gesamtnebenkosten hervor. Hoffe mein kleiner Tipp war nützlich.
Mit freundlichem Gruß, Hk.
Du bezahlst mit der Miete eine Vorauszahlung für solche Nebenkosten, wie z.B. die Grundsteuer, den Schornsteinfeger oder eben die Müllabfuhr.
Nachzahlungen sind möglich, wenn der Vermieter nicht hinkommt. Bei einer Nachzahlung von 600 Euro (wenn da keine Heizkosten drin sind) besteht aber schon die Gefahr, dass da ein Rechenfehler drin ist oder Du bei der Vermietung ein wenig über den Tisch gezogen wurdest, weil die Nebenkosten zu gering angegeben waren.
Deshalb solltest Du Dir auf jeden Fall eine rechtliche Beratung suchen, z.B. bein örtlichen Mieterverein. Dort musst Du zumeist allerdings Mitglied werden.
natürlich ist eine solche Mitgliedschaft mit einer Gebühr verbunden. Weißt du vielleicht wie hoch diese ungefähr sein müsste?
Sag deinem Vermieter, er soll dir eine genaue Aufstellung seiner Forderungen geben (Kopie Rechnungen ect.).
Müllgebühren sind übrigens nicht automatisch in der Miete enthalten, das kommt immer darauf an.
Der VM darf neben der Kaltmiete auch die Nebenkosten verlangen.
Diese müssen allerdings vereinbart sein.
Ausnahme bilden lediglich Mietverträge mit Nebenkostenpauschalen ( diese können darüber nicht abgerechnet werden ) oder Warmmieten ( in diesen sind alle Kosten enthalten )
Ich habe ein Schreiben von meinem Vermieter bekommen, dass ich ihm eine Nachzahlung von 800 € schuldig sei. Ein "SCHREIBEN" reicht für eine Nachzahlungsforderung nicht aus. Es muss schon eine formell und inhaltlich korrekte Betriebskostenabrechnung fristgerecht zugestellt sein. Dazu führst du nichts aus. Auch ist zu prüfen, ob nur solche BK abgerechnet wird, die auch vereinbart wurden. Bei einer evtl. Pauschale erfolgt gar keine Abrechnung und es entfällt eine Nachzahlung als auch Gutschrift. Schreib also noch Näheres, dann erfolgt erst die kompetente Beantwortung. Alles andere wäre Spekulation und damit unseriös.