Darf die Hausverwaltung, das Guthaben der Mietnebenkosten Abrechnung, einbehalten bei Harz4?

5 Antworten

Da du den Vertrag mit dem Vermieter hast, muss er dir den Überschuss auszahlen. Du wiederum muss die Abrechnung dem JC vorlegen. Dort wird dann der neue Bescheid ausgefertigt mit entsprechend reduzierter Leistung. Außerdem wird dir das Guthaben rückwirkend abgezogen.

MaxileinBerlin 
Beitragsersteller
 05.11.2018, 00:50

genau dieser Meinung bin ich nämlich auch, vielen Dank!

Nein, die Hausverwaltung darf das nicht.

Es muss an den Mieter ausgezahlt werden oder die Hausverwaltung verrechnet das mit der nächsten Miete.

Melden muss der Mieter ans Jc.

... für mich kann da etwas nicht stimmen, woher sollten die auch wissen, dass hier ein Jobcenter eingebunden wurde?

Wenn doch, dann doch nur von Dir selbst, und dann bekäme ja auch das Jobcenter das Guthaben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Möglicher Weise überweist die ARGE die Miete direkt an den Vermieter. Dann dürfen die das.

Die ARGE zahlt alle Kosten, hat dann auch das recht, die zu viel gezahlten Beträge zurück zu bekommen.

albatros  05.11.2018, 00:32

Aber nicht vom Vermieter sondern dem Mieter, auch wenn direkt an den Vermieter überwiesen wird.

MaxileinBerlin 
Beitragsersteller
 04.11.2018, 19:44

Die Arge zählt die Miete, direkt an die Verwaltung, und hat jedes Jahr das Guthaben auf sein Konto überwiesen! dieses Jahr bekommt er nen Schreiben das die Verwaltung erst eine Freigabe sehen will. das darf die Verwaltung eigentlich nicht entscheiden soweit ich weis

johnnymcmuff  04.11.2018, 18:23

Möglicher Weise überweist die ARGE die Miete direkt an den Vermieter. 

Dann überweist der Vermieter an die Arge weil das die Bankverbindung ist von dem die Miete kommt.

Die ARGE zahlt alle Kosten, hat dann auch das recht, die zu viel gezahlten Beträge zurück zu bekommen.

Nur wenn die Arge alle Kosten zahlt; siehe Link in meiner Antwort.

MaxileinBerlin 
Beitragsersteller
 04.11.2018, 18:06

Sicher? Weil ich Google schon den Ganzen Tag für meinen Bruder, und alle sagen eigentlich nein. Hmm mal einen Anwalt fragen. Dennoch danke 😊

wenn das jc die miete an die verwaltung direkt überweist, dann geht das guthaben natürlich nicht an deinen bruder. es würde auch keinen sinn machen, da er das guthaben eh weiterleiten muss an das jc.