Nebenkostenabrechnung - Wasser - Differenz zwischen Hauptuhr und Uhr der Mieteinheiten
Hallo zusammen, ich hoffe hier auf Hilfe und Tipps zu folgender Frage:
Ein Mietshaus ist in 6 Mieteinheiten untergliedert. Jede Mieteinheit hat eine ihr zugeordnete Wasseruhr zur Bestimmung des Verbrauchs in der Wohnung. Diese Zählerstände werden von den Mietern Mitte Dezember abgelesen und dem Vermieter mitgeteilt
Am Haus-Wasseranschluss sitzt eine Hauptwasseruhr. Die Stadtwerke lesen den Zählerstand Mitte Dezember ab. Die Abrechnungsperiode läuft bis 31.Dezember. Die Stadtwerke rechnen den Verbrauch von Mitte Dezember bis 31. Dezember dann hoch. Endergebenis: 233,38 Kubikmeter.
Somit ergibt sich eine Differenz zwischen der Summer aller Mieteinheits-Zählerstände und dem von den Stadtwerken hochgerechneten Verbrauch von 14,431 Kubikmetern.
Wie sind die Kosten der 14,431 Kubikmeter nun in der Jahresabrechnung der Nebenkosten durch den Vermieter an die Mieter abzurechnen. Angegeben wurde bislang immmer "neuer Zählerstand abzüglich neuer Zählerstand = Verbrauch". In einigen Jahren wurde eine Einheit "Wasserschwund" in der Abrechnung eingefügt; diese prozentual angegeben.
Ist der prozentuale Anteil auf Mieteinheiten oder Personen/Köpfe anzulegen? Oder wie verfährt man am besten?
Rechnerisch gesehen: 14,431 Kubikmeter entsprechen 6,18% von 233,38 Kubikmeter. Diese 6,18% auf die jeweilige Verbrauchszahlen der Vermieter aufschlagen?
Wie ist die Rechtslage hierzu?
Vielen Dank tipex1
5 Antworten
Ich würde -unabhängig von deiner Frage- mal dringend eine Leckageortung durchführen lassen. Oft ist ein versteckter Wasserschaden Schuld an solchen Differenzen!
Na, so blöd kann man aber auch nicht sein, oder? Natürlich müssen die Werte "zeitgleich" abgelesen werden. Davon bin ich ausgegangen...
Ist aber oft ein Indiz für einen Wasserschaden.
Ich verteile die Differenz so prozentual, wie der Anteil an der Summe der Einzelnen Uhren ist.
hallo
das ist ganz normal !! da braucht nur eine uhr getauscht werden , und schon ist deine rechn im ar.......
gruss
wieso im A....., dafür gibt es ja die Tolleranz von 15 %
Der HZ des Versorgers misst exakter als die Unterzähler in den Wohnungen. Dadurch kann es zu Messdifferenzen kommen. Zusätzlich sind hier Ablesefehler (bewusst oder unbewusst) durchaus zusätzlich möglich. Ich würde als Vermieter bzw. der Dienstleister, persönlich die Jahresablesung vornehmen. Da die Differenz zwischen Summe Unterzähler und Hauptzähler unter 20% liegt, ist sie anteilig an die Mieter weiterzugeben. Du schlägst einfach auf die Summe der Unterzähler ´die Differenz drauf. Die Gesamtkosten lt. Versorger teilst du durch die Gesamtkubikmeter (incl. Differenz) und kommst somit auf den Kubikmeterpreis den du anhand des Verbrauches in den Wohnungen für den jeweiligen Mieter in seiner BK-Abrechnung veranschlagst. Gleiches gilt noch für die Grundgebühr (in der Regel). Gerechter wäre es, die GG einheitlich je Wohnung anteilig umzulegen. In der Praxis kommt dann noch zum Frischwasserpreis der Preis für die Schmutzwasserentsorgung dazu (gleiches Volumen). Es erfolgt also nur die preisliche Anrechnung der Differenz, nicht eine mengenmäßige Anrechnung. Die Verbräuche sind so anzugeben wie abgelesen. Anders ginge es auch nicht .
Da wären die 14,341 m³ auf 6 Mietparteien umzulegen. Für die 2,39 m³ oder etwa 3,50 € dürfte sich eher kein Widerspruch beim Mieter regen, wenn man das je nach Gegebenheiten anteilig unter Thermenwasser, Gartenbewässerung o. dgl. als Fußnote ausweist :-)
G imager761
kann sie sich sparen. Meistens kommen diese Differenzen vor, wenn zu unterschiedlichen Tagen die Uhren abgelesen werden. Denn die Rechnung kann nur aufgehen, wenn die Hauptuhr und die Wohnungenuhren zum gleichen Zeitpunkt abgelesen werden. Wenn schon 1 Tag dazwischen ist ergibt sich eine Differenz.