Unser Vermieter verweigert uns den Tiefgaragenschlüssel, zu der Tiefgarage, die auch zum Fahrradkeller führt?
Unser Vermieter tauscht die Schlüssel der Tiefgarage aus. Der Fahrradkeller ist über diese Tiefgarage erreichbar. Die neuen Schlüssel sollen aber nur die Mieter erhalten, die einen Tiefgaragenstellplatz haben. Für uns, die keinen haben, soll das heißen, wir müßten unser Fahrrad durch den Hausflur über mindestens 20 Treppen und durch zwei Türen schleppen! Darf der Vermieter uns das zumuten?
8 Antworten
Ich würde versuchen auf fehlende Zumutbarkeit zu plädieren, argumentiert das ihr z.B. häufiger Besuch von älteren Bekannten erhaltet.
Eventuell gibt es auch noch weitere betroffene, wendet euch gemeinsam an den Vermieter.
argumentiert das ihr z.B. häufiger Besuch von älteren Bekannten erhaltet.
Und was soll das bringen?
Ja das darf er Euch zumuten.
Wer keinen Stellplatz hat, der hat auch nichts in der Tiefgarage zu suchen, zumindest habt Ihr keinen Anspruch auf einen Schlüssel und somit auch kein Zugangsrecht.
Die Tiefgarage ist nicht Bestandteil des Mietvertrages, somit kann die Erlaubnis zum durchqueren jederzeit widerrufen werden.
Keine Ahnung, was ist vertraglich ausgemacht worden?
Ich weiß, dass man Mietern, die in der Lage sind Fahrrad zu fahren, zumuten kann, dass sie dieses auch wegstellen. Allerdings geht es da um einen Keller und um Fahrräder die nicht im Treppenhaus stehen dürfen.
was steht im Mietvertrag; steht da eine Zugangsmöglichkeit eben über diese Garage zum Fahrradkeller? Nein; du kannst dich nicht auf Gewohnheit berufen
Es gibt im Mietrecht zwar kein Gewohnheitsrecht. Wurde Dir aber schon bei der Besichtigung gezeigt und erklärt, wie Du den Fahrradkeller nutzen kannst, bzw. wo der Zugang zum Fahrrdadkeller ist, nämlich über die Tiefgarage, ist das ein wesentliches Merkmal der angemieteten Wohnung und Du könntest aussichtsreich klagen.
Im übrigen: Das Abtragen der Fahrräder in den Keller durchs Treppenhaus ist doch ziemlich schadensträchtig. Wie oft will man künftig das Treppenhaus renovieren?
Ich will auch niemanden in der Tiefgarage haben welcher dort kein Auto stehen hat. So weiß ich wenigstens welche Schnarchnase mir die Tür raufgeknallt hat. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass "Zugang durch die Tiefgarage" explizit im Mietvertrag steht.
Ich will auch niemanden in der Tiefgarage haben welcher dort kein Auto stehen hat.
@ghost40:
Du vielleicht. Ich kenne mindestens zwei Eigentümer-gemeinschaften, wo explizit die Fahrräder auch in der TG, bzw. einem Fahrradkeller, erreichbar über die TG abgestellt werden sollen. Es kommt eben auch auf die TG im Speziellen an. Wenn die Wege breit genug sind und evtl. Fahrradplätze einen guten Abstand zu den Autos haben, ist das kein Problem.
So weiß ich wenigstens welche Schnarchnase mir die Tür raufgeknallt hat.
Was meinst Du damit eigentlich? Dass Dir jemand mit dem Radl Dein heiligs Blechle verkratzt? Dann würde ich Dir vorschlagen, lass künftig Dein Auto in der TG, decke es mit einer gut gepolsterten Plane ab und fahr nie mehr raus, wo es in Gefahr ist. Stell es nie mehr auf einen Supermarktplatz und park es nie mehr am Rand eines Fahrradwegs usw. usw.
Der Zugang zum Fahrradkeller über die TG braucht nicht im Mietvertrag zu stehen, wenn alle Umstände und auch das Aushändigen eines Schlüssels, sowie die Einweisung bei Besichtigung oder Übernahme der Wohnung genau so lauteten, dass es selbstverständlich ist, dass das Fahrrad nicht über das Treppenhaus abgetragen werden muss, sondern über die normale TG-Einfahrt zum Fahrradkeller gelangt.
Typische Trotzreaktion !
Dem wäre entgegen zu halten, dass der Fahrradstellplatz im Fahrradkeller - ordentlich zugänglich nur über die Tiefgarage - auch ein Stellplatz ist und dass es wesentlicher Bestandteil der Mietsache war, den Zugang über die TG zu haben. Aus diesem Grund wurde schließlich auch einmal ein Schlüssel ausgehändigt.