Renovierung der Hausfassade im Mehrfamilienhaus - Fenster werden abgeklebt, Jalousien müssen wochenlang geschlossen bleiben - Mieterrechte?

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Wenn die Fassade z. B. gedämmt wird, also energetisch saniert wird, ist nichts mit Mietminderung. Wird nur gestrichen, dann schon.

Warum soll es dem Vermieter peinlich sein, wenn er das Haus renoviert? Ganz im Gegenteil. Mir wäre es peinlich, wenn mein Haus mehr und mehr zur Ruine verkommt.

Dennoch müssen die Maßnahmen schon verhältnismäßig sein. Einfach alle Rollläden runter und alles zukleben geht nicht, wenn nicht klar ist, dass die Arbeiten unmittelbar beginnen und rasch wieder beendet sind.

Soll wirklich die Fassade gedämmt werden, dauert das länger, aber dann ist es Sache des Vermieters und seiner Handwerker, eine Strategie zu überlegen, die den Mietern noch Licht und Luft lässt. Das geht ohne weiteres.

Die Freundin sollte als erstes Mal den Vermieter fragen, wann die Arbeiten tatsächlich beginnen und wie lange sie dauern werden. Natürlich auch, was eigentlich gemacht wird.

Dann sollte sie entscheiden, wie sie weiter vor geht. Sollen die Arbeiten länger dauern, würde ich zumindest an einem Fenster je Raum die Folien soweit entfernen, dass man die Rollläden hochziehen kann und auch lüften kann. Es ist dann Sache der Handwerker, bei Bedarf wieder zuzukleben und nach den Arbeiten, auch nach einzelnen Zwischenschritten, das Öffnen wieder zu ermöglichen.

Spielwiesen 
Beitragsersteller
 22.05.2020, 18:31

Das klingt sehr praxisnah. Es soll sich nur um einen Anstrich handeln - isoliert sei die Fassade schon, sagt meine Freundin. Das Haus ist auch in gutem Zustand, also keine Rumpelbude. Die angekündigten Arbeiten wurden diese Woche um 2 Wochen vorgezogen, so dass sie kommenden Dienstag beginnen.
Mieter, die jetzt verreist sind, können so ihren Balkon nicht mal leerräumen - fatal.

Wer die Wohnung kennt, weiß, dass es eh nur 1 Fenster und 1 Balkontür sowie 1 Balkontür allein und in der Küche 1 Fenster gibt. Das ist alles.
Dass eine Intervallöffnung zu schaffen ist, werde ich meiner Freundin mitteilen. Sie ist schon richtig durch den Wind, weil sie es sich nicht vorstellen kann. (Ich übrigens auch nicht, daher frage ich hier).

Danke.

bwhoch2  29.05.2020, 16:59
@Spielwiesen

Danke für die Auszeichnung.

Hotelaufenthalt? Qarum, die Wohnung ist doch weiter nutzbar, kann auch gelüftet werden. Es sollte aber die ungefähre Dauer der Beeinträchtigung genannt werden. Mietminderungsgrund sehe ich zunächst nicht, erst wenn die Nutzung des Balkons in weite Ferne rückt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Spielwiesen 
Beitragsersteller
 22.05.2020, 17:14

Wie kann mit versiegelten Fenstern und dauerhaft geschlossenen Jalousien gelüftet werden? Durch die Eingangstür ins Treppenhaus (alle Fenster gehen in Richtung Balkon).

Nutzbar ist die kleine Wohnung mit all den Balkonbewohnern (Blumenkübeln, Gartentreppe mit Kleinpflanzen, etc.) nicht wirklich. Der Balkon selbst ist für die Dauer der Arbeiten gar nicht benutzbar. Die Gesamtdauer ist nicht absehbar.

Reanne  22.05.2020, 17:20
@Spielwiesen

Sorry, nicht lüftbar habe ich übersehen. Ich würde erst mal abwarten, wie die Fenster abgeklebt werden, evtl. ist doch eine Kippvorrichtung möglich. Sonst kann ich mir das auch nicht vorstellen und dazu würde ich einen Mietererein befragen.

Anstrich ist keine Modernisierung, Kosten dürfen deshalb nicht umgelegt werden.

Die komplette Versiegelung der Fenster bedeutet erhebliche Einschränkung und damit Anlass zur Mietminderung. In dem Fall sogar 50% angemessen (so wie geschildert).

Spielwiesen 
Beitragsersteller
 23.05.2020, 10:47

Vielen Dank! Die Freundin denkt inzwischen sogar daran, zu verreisen, und da das momentan schwierig ist, kam die Idee mit einem Campingbus. Es wird immer abstruser...!

albatros  23.05.2020, 10:53
@Spielwiesen

Auch wenn die F. das so machte, hat sie Anspruch auf die Mietminderung. Es spielt keine Rolle, ob sie wohnen bleibt oder verreist.

Spielwiesen 
Beitragsersteller
 23.05.2020, 12:21
@albatros

Vielen Dank, das sage ich ihr. LG