Kann ein Hauptmieter alle (Wohn-)Räume einer Wohnung untervermieten, sodass er selbst nicht dort wohnt und die Mieten in Summe seine Mietkosten übersteigt?
9 Antworten
Für die Untervermietung braucht man die Zustimmung des Vermieters, ansonsten droht die Kündigung - im schlimmsten Fall fristlos.
Wie viel Miete der Hauptmieter von seinen Untermietern kassiert, hat den Vermieter nicht zu interessieren. Da grundsätzlich Vertragsfreiheit gilt, kann/darf die Summe der Einnahmen für den Hauptmieter auch höher sein als seine Miete.
Bei einer Untervermietung geht man normalerweise davon aus, dass der Hauptmieter weiterhin in der Wohnung wohnt. Bei der Anfrage nach Genehmigung zur Untervermietung kommt es also sehr darauf an, dass man das dem Vermieter klar und deutlich mitteilt, dass man während der Zeit der Untervermietung nicht selbst in der Wohnung wohnt. Tut man das nicht und zieht trotzdem aus, weil man untervermietet hat, ist es eine unerlaubte Gebrauchsüberlassung, die zur fristlosen Kündigung führt.
Es macht schon einen Unterschied, ob jemand mitwohnt oder ob plötzlich jemand ganz anderes die Wohnung bewohnt, als der/die dem/der man sie ursprünglich vermietet hat.
Vor kurzem hat ein Beispiel große Schlagzeilen in München verursacht, wo jemand von außerhalb in Bestlage für teures Geld mehrere Wohnungen angemietet hat, um sie dann für noch viel mehr Geld, also für richtig Reibach, an arabische Medizintouristen weiter zu vermieten.
Diese Art der Wohnungsnutzung wurde dann von der Stadt untersagt und gerichtlich verfolgt. Deshalb die Schlagzeilen, aber hätte der Hauptmieter das ohne Erlaubnis des eigentlichen Vermieters getan, hätte dieser z. B. jederzeit dem Hauptmieter kündigen können und dann mit den immer noch in der Wohnung wohnenden Arabern einen eigenen Mietvertrag zu sehr lukatriven Konditionen machen können. Man sollte sich als Hauptmieter deswegen sehr gut mit entsprechender schriftlicher Erlaubnis absichern.
Ich als Vermieter würde dem Hauptmieter kündigen wegen unerlaubter Gebrauchsüberlassung.
Er kassiert voll ab und ich habe ein erhöhtes Risiko bei Instandhaltung bzw. Reparatur.
Und wenn ich es erlauben würde, dann würde ich ein Untermietzuschlag deswegen nehmen.
Nur mit Zustimmung des Vermieters. Ansonsten riskiert er die Kündigung.
Ja, aber zur Untervermietung ist die Zustimmung des Vermieters notwendig. Ansonsten riskierst du eine fristlose Kündigung.