Nutzungsausfall durch Baustelle / Gastro?
Guten Tag, vor meinem Lieferservice ist seit 2 Monaten eine Baustelle die die gesamte Straße betrifft und das noch bis September. Es ist Kunden nichtmehr möglich auch nur in die Nähe zu fahren. Folglich habe ich extreme Umsatzeinbußen durch die ausbleibenden Abholer / Laufkundschaft. Jetzt habe ich den Tipp bekommen einen Nutzungsausfall anzumelden. Gibt es sowas? Kann ich da irgendwas tun? Wo mach ich sowas? Vielen Dank im Voraus
3 Antworten
Auf jeden Fall solltest du dich anwaltlich beraten lassen, da dies ein zu komplexes Thema ist, als dass man es hier mit ein paar Zeilen klären könnte. Denn es gibt auch keine pauschalen Antworten, sondern kann von Fall zu Fall unterschiedlich sein.
So könnte beispielsweise auch eine Mietminderung eine Rolle spielen (sofern der Laden gemietet ist) da es aufgrund der Baustelle im Grunde ja auch zu einer eingeschränkten Nutzung kommt. Es spiet dabei keine Rolle ob der Vermieter der Verursacher dieser Einschränkung ist oder jemand anderes.
Aber wie gesagt, da es hier um viel Geld geht, solltest du dir auf jeden Fall professionellen Rat einholen.
So weit ich weiss, nicht. Wir hatten das in unserer Stadt, da betraf es gleich alle Läden in einer Straße.
Wurde mehrfach drüber berichtet.. es stand nie was von Nutzungsausfall/Entschädigung dabei .
Wobei.. vielleicht a uch bewusst nicht, um niemanden auf Gedanken zu bringen..
Guten Tag, vor meinem Lieferservice ist seit 2 Monaten eine Baustelle
die die gesamte Straße betrifft und das noch bis September.
Pech.
Folglich habe ich extreme Umsatzeinbußen durch die ausbleibenden Abholer / Laufkundschaft.
Jou.
Jetzt habe ich den Tipp bekommen einen Nutzungsausfall anzumelden. Gibt es sowas?
Ja.
Kann ich da irgendwas tun?
Sofern es sich um eine öffentlich-rechtliche Maßnahme von übergeordnetem Interesse handelt, nein. Das zählt schlicht zum allgemeinen Lebensrisiko, und ist ebensowenig einklagbar wie ein Standplatz im öffentlichen Straßenraum.
Anders wäre es ggfs. dann, wenn es sich um eine Nutzungseinschränkung durch eine private Maßnahme (Bauarbeiten / Sanierung an Privatgebäude) handelte, und zudem zum Bauherren ein zivilrechtliches Verhältnis in irgendeiner Form bestünde. Ansonsten bliebe als Ansprechpartner nur der eigene VM, aber auch nur dann, wenn dieser an der Baustelle Mitverantwortung trägt. Mietminderung aufgrund externer Verhältnisse ist im gewerblichen Mietrecht zudem i.d.R. ausgeschlossn.Für sowas hat man eine Betriebsausfallsversicherung, oder man bleibt auf den entgangenen Gewinn sitzen - denn der stellt nach laufender Rechtsprechung genau keinen einklagbaren Schaden dar.