Arbeitszeit, was wird vergütet und was nicht, Baustellen An- und Abfahrt?
Hallo ich halte mich mal kurz.
Vorgegebene Arbeitszeiten vom Betrieb:
7:30 Uhr bis 16:45 Uhr, 15min. Frühstücks- und halbe Stunde Mittagspause. Macht 8,5 Stunden am Tag. Von Montag bis Donnerstag. Freitags 6,0 Stunden im auf 40 Std/Woche zu kommen. Soweit so gut.
Anweisung vom Chef lautet: "Um 7:15Uhr treffen wir uns in der Firma, um Material einzuladen evtl das Auto vom Vortag ausladen usw."
Meistens sind wir um 7:15Uhr schon voll zugange, um den Wagen einzuladen und zeitweise fahren wir noch vor 7:30Uhr los zur Baustelle.
Von der Baustelle sollen wir erst um 16:45Uhr abfahren zurück zur Firma. Zeitweise laden wir auch dann noch bis 17:15uhr den Wagen ab.
Laut Chef gehört das dazu, es wird aber nur in der Zeit von 7:30 - 16:45uhr bezahlt.
Ist das rechtens? Und wo kann ich sowas zur Not nachlesen? Er will die Stunden nicht bezahlen, obwohl wir theoretisch 15 Minuten eher anfangen und eine halbe Stunde für ihn länger beschäftigt sind, bevor wir uns wieder in unsere Autos setzen, um nach Hause zu fahren.
Ich hoffe auf schnelle und hilfreiche antworten. Danke euch
3 Antworten
Deine zu bezahlende Arbeitszeit beginnt beim Eintreffen auf dem Firmengelände und endet am Abend beim Verlassen des Betriebs.
Die Arbeit vor Abfahrt auf die Baustelle ist kein Privatvergnügen sondern Arbeitsleistung die auf Anweisung des AG geschieht. Ebenso verhält es sich mit dem Abladen bevor man die Heimfahrt antritt.
Prof. Dr. Peter Wedde schreib zum § 2 Arbeitszeitgesetz (Begriffsbestimmungen) im Arbeitsrechtkommentar u.a.:
"Die Arbeitszeit beginnt und endet im Regelfall am Eingang des Betriebs. Zur Arbeitszeit gehören Wege im Betieb sowie Wegezeiten außerhalb des Betriebs, wenn diese in Ausübung der Tätigkeit für den AG ausgeübt werden. Arbeitszeit ist auch die vom AG durchgeführte Beförderung zu bestimmten Betriebsstätten oder auswärtigen Arbeitsorten."
Oder hier:
Vereinbarungen im Arbeitsvertrag können geltendes Recht nicht "aushebeln".
Der AG hat sich an die Gesetze zu halten. Er kann ja auch nicht weniger als den gesetzlich vorgeschriebenen Mindesturlaub geben nur weil er ihn im Arbeitsvertrag stehen hat. Er kann auch nicht in den Vertrag schreiben, dass er bei Feiertagen kein Entgelt bezahlt.
Vereinbarungen im Arbeitsvertrag "stehen" nur dann über dem Gesetz, wenn die Vereinbarungen günstiger sind als die gesetzlichen Mindestvorgaben (Günstigkeitsprinzip)
für mich wären das bereits Überstunden die zu vergüten sind. Arbeitsbeginn 7.30; mit 5 Minuten früher bist pünktlich.
so aber verdient dein AG zusätzliches Geld da ihr schon vor Arbeitsbeginn tätig seid und auch wegfahrt.
Nein. Ist es nicht. Du wirst für die Zeit vergütet, in welcher du für das Unternehmen deines Arbeitgebers tätig warst.
Und was kann ich jetzt dagegen tun? Soll ich morgens erst um halb in der Firma sein oder mir die Stunden einfach mit aufschreiben? Auch wenn er sie nicht bezahlen will?
Schwierig, denn zwischen recht haben und recht bekommen ist immer noch eine Hürde. Du solltest mit deinem Chef noch einmal reden und versuchen ihm klarzumachen, dass du ja schließlich nicht nur auf der Baustelle für ihn t-Teig bist, sondern auch zuvor und am Ende,
Okay, er behauptet gerade, dass im Arbeitsvertrag ausdrücklich beschrieben ist, dass die Fahrt von der Baustelle zur Firma nicht bezahlt wird.
Kann man das tatsächlich so festlegen oder ist dieser Absatz nichtig?
Vielen lieben Dank für die Antwort :)