Wie schreibt man das, wenn man einen Auszubildenen von der Schule freistellen möchte?

3 Antworten

Bei AZUBIS,besteht Schulpflicht,welche aus den angebenen Gründen nicht ausgesetzt werden darf,da die Gesetzlichen Vorgaben und die Ausbildung des AZUBIS im Vordergrund stehen und nicht der Arbeitsdruck auf den Baustellen,in diesem Fall,muss der Arbeitgeber,bzw.der Lehrbetrieb zusätzliche ausgelernte Arbeitskräfte einstellen und nicht den AZUBI als billige Arbeitskraft missbrauchen,diese Vorgehensweise ist strafbar !

MFG Wollelan

Der Betrieb hat den Auszubildenden für die Berufsschule freizustellen.

Eine Freistellung von der Berufsschule ist nur aus besonderen Gründen möglich.

Gemäß § 6 Abs. 1 der Verordnung über die Berufsschule können Auszubildende im Einzelfall für einzelne Stunden durch die unterrichtende Lehrkraft beurlaubt werden (z.B. dringender Behördengang). Trifft hier nicht zu

Gemäß § 6 Abs. 2 der Verordnung zur Berufsschule können Auszubildende bis zu 2 Unterrichtstagen im Schuljahr durch den Klassenlehrer, bis zu 5 Unterrichtstagen im Schuljahr durch den Schulleiter, darüber hinaus durch das Staatliche Schulamt freigestellt werden. Die Gründe müssen aber zwingend, d.h. unabweisbar sein. Zum anderen haben sie in der Person des/der Auszubildenden begründet zu sein. Trifft hier nicht zu.

Gemäß § 6 Abs. 3 der Verordnung über die Berufsschule können Auszubildende bis zur Dauer von 2 Unterrichtstagen im Schuljahr durch den Klassenlehrer beurlaubt werden. Über die Freistellung entscheidet die Schule auf schriftlichen Antrag des Ausbildungsbetriebes. Aus dem Antrag muss die Unabwendbarkeit der Freistellung ersichtlich sein. Alle vorhersehbaren betrieblichen Ereignisse (z.B. Saison- und Terminarbeiten) können i.d.R. kein Grund für eine Freistellung sein.

Arbeitsdruck auf der Baustelle ist also kein Grund für die Freistellung von der Berufsschulpflicht! Das schreiben kann sich dein betrieb sparen, dem wird eh nicht stattgegeben. Er soll sich halt einen Zeitarbeiter holen... ja das kostet extra.

Und genau deswegen versucht der betrieb, die gesetzliche Vorgabe zu unterlaufen...

Die Krönung ist ja, dass hier der Azubi selber den Antrag schreiben soll oder wie?

FlyingCarpet  30.11.2012, 13:57

volle Zustimmung! DH

"Aus betrieblichen Gründen bitten wir XXX von dann bis dann vom Unterricht freizustellen". Nix von Arbeitsdruck schreiben. Wenn jemand nachfragt, es ist ein besonderes praktisches Seminar auf der Baustelle geplant.

Bin mal gespannt, was die Schule sagt!

Tamara1992 
Beitragsersteller
 30.11.2012, 12:54

Danke:-)