Ausgleichsfläche bebauen möglich?
Hallo,
die im Link markierte Fläche (Google Maps Koordinaten 48.550426, 12.544274) ist eine Ausgleichsfläche für das südlich davon liegende Gewerbegebiet. Welche Möglichkeiten hat die Gemeinde, diese Ausgleichsfläche doch baulich (in Form eines kleinen Skaterparks) zu nutzen? Oder stehen wir vor der Tatsache, dass selbst eine minimale Bebauung auf lange Frist gesetzlich verhindert ist?
Hier der Link: https://www.google.de/maps/place/48%C2%B033'01.5%22N+12%C2%B032'39.4%22E/@48.550426,12.544274,3017m/data=!3m2!1e3!4b1!4m2!3m1!1s0x0:0x0
Über Antworten mit Quellenangaben freue ich mich besonders :)
Vielen Dank schon jetzt für Eure Antworten.
David
PS: Natürlich wird die hilfreichste Antwort honoriert...
6 Antworten
Ich nehme an, dass Du Dich schon mal über die Rechtslage bei Ausgleichsflächen informiert hast. Vorsorglich schau Dir das an:
http://de.wikipedia.org/wiki/Eingriffsregelung_in_Deutschland
Nahezu jede Art der Bebauung ist mit dem Zweck der Ausgleichsfläche unvereinbar, insbesondere würde ein Skaterpark zu einer Bodenversiegelung führen. Nur dann, wenn man andere Flächen als Ausgleich anbieten könnte, hätte das Unterfangen einen Erfolg. Auch dann würde man erst einmal die Politik zur Änderung bestehender Bebauungspläne mobilisieren müssen.
der kreis entscheidet.
Der Link führt zu einem Gebiet in der Ukraine. Das dortige Baurecht ist mir leider nicht bekannt.
Link nicht anklicken, sondern komplett kopieren; Alternativ die Koordinaten kopieren und bei Google Maps einfügen.
Dingolfing ist nicht weit.
Bei mir nicjt
Rechtsgrundlage ist das Baugesetzbuch. Auch die Ausgleichsflächen unterliegen der Bauleitplanung und werden im Rahmen der Bebauungspläne mittels dem Satzungsrecht der Kommune festgelegt. Die Ausgleichsflächen können ebenfalls nachträglich geändert , "umgelegt" werden, wenn der Stadtrat diese Änderung des Babauungsplanes beschliesst. Wer sich mit praktischen Fällen befassen möchte, sollte in den Justizportalen der Länder, hier also Bayern, recherchieren. Da es sich aber um Bundesrecht handelt, was das Baugesetzbuch angeht, so wäre hier mal ein Beispiel aus NRW - meistens gehts um die Kostenübernahmen, dahinter steht aber die Antwort auf die Frage (s.o.) - .justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2008/8_A_1664_05beschluss20080528.html.
Naturschutzrechtliche Ausgleichflächen dürfen nicht bebaut werden. Man kann sie aber Verlegen (durch Bauleitplanung) oder durch Geldzahlungen an die UNB "ausgleichen". Ob das aber von den TÖB akzeptiert wird liegt allein in deren Entscheidung; und wenn die das wollen sind zeit- und kostenaufwendige Verfahren durchzuführen, was bestimmt nicht für eine Skaterbahn gemacht werden wird.
Also vergiss es. .
Welche Möglichkeiten hat die Gemeinde, diese Ausgleichsfläche doch baulich (in Form eines kleinen Skaterparks) zu nutzen?
ne ausgleichsfläche darf nicht bebaut werden,aber als wald,wiese oder park genutzt werden.
D.h. die Gemeinde hätte im Grunde die Möglichkeit, eine alternative Fläche in der Umgebung als Ausgleichsfläche auszuweisen und somit eine Bebauung zu ermöglichen, sprich, es obliegt der Gemeinde, welche Flächen Ausgleichsflächen sind und welche bebaut werden dürfen (sofern ausreichende Möglichkeiten zur Ausweisung von Ausgleichsflächen bestehen)?