darf die polizei einen in der schule abholen?
hallo zusammen,
ich frage das hier jz nicht weil es mich oder wen anders betrifft, sondern weil ich mich für die rechtliche lage bei so einer situation interessiere.;) also... gehen wir von folgendem fall aus.... der schüler xy ist schwarz gefahren, hat allerdings ein schülerticket, dieses nur vergessen mitzunehmen. er wird kontrolliert und bekommt einen bußgeldbescheid zugeschickt. jz zu meiner frage: wenn er diesen jz missachtet und das wiederholt vorkommt bekommt er eine vorladung... geht er dort nicht hin würde ihn ja rein theoretisch die polizei zwangsweise dort hin begleiten doch dürfen die beamten einen mitnehmen wenn man in der schule ist oder müssen sie wann anders wieder kommen?
viele dank im vorraus, interessiere mich für rechte und sowas.
10 Antworten
Vermutlich würden sie es vorher nach Schulschluß bei diesem Schüler daheim probieren....u.A. um auch gleich mit den Erziehungsberechtigten zu sprechen.
Nö, die Polizei wird niemanden zwangweise zu einer "Vorladung" begleiten, nur zum Gerichtstermin. Wenn du eine Ladung zu Gericht mißachtest, darf die Polizei dich überall abholen, du wirst auch von der Schule befreit, um den Termin wahrnehmen zu können.
Also was diesen Fall betrifft, weiß ich es leider nicht genau, kann es mir aber sehr gut vorstellen.
Hatte ganz früher in der Grundschule ein Mädchen in der Klasse, dass aus schwierigen Familienverhältnissen stammte. Ihre Mutter hat sich nicht um sie gekümmert, sie hat sich nicht gewaschen (und roch dementsprechend) und Essen+Trinken hatte sie auch nie dabei. Die Noten waren auch entsprechend...Meine damalige Klassenlehrerin hatte dann das Jugendamt informiert. Das Jugendamt hat dann die Polizei beauftragt, die dann eines Morgens an der Tür klopften und sie dann mitgenommen haben. Danach kam sie in ein Heim und der Mutter wurde das Sorgerecht entzogen.
Das war damals schon ziemlich heftig. Für das Mädchen aber wohl das beste was passieren konnte, wenn ich heute sehe, was aus ihr geworden ist...
Dieser Schüler ist nicht volljährig, nehme ich an?
Dann geht jede Vorladung sowieso über die Eltern. Als Erziehungsberechtigte haben diese zunächst die Aufgabe darüber zu entscheiden.
Sollte es sich um eine gerichtliche Vorladung handeln... sind wiederum zunächst die Eltern gefordert: Erst wenn man annimmt, dass das Verhalten (oder auch Nichtverhalten) der Eltern zu ernsthaften Entwicklungsdefiziten führen kann... Jugendamt, Familiengericht etc.
Sincerely, Norbert
Einer polizeilichen Vorladung braucht man nicht folgen, sie kann auch nicht zwangsweise durchgesetzt werden. Die Abholung in der Schule ist zumindest aus diesen Gruenden unzulaessig.
Ups...die Polizei lädt nicht vor?
Dann habe ich also die letzten 20 Jahre immer Zeugen und Beschuldigte rechtswidrig vorgeladen?
Abgesehen davon... zur Durchsetzung einer Vorladung eines Gerichtes muss noch keine Gerichtsverhandlung stattgefunden haben... eher ist das Gegenteil der Fall, denn die zwangsweise Durchsetzung der gerichtlichen Vorladung durch die Polizei geschieht i.d.R. dann, wenn der Geladene nicht freiwillig zur Verhandlung erscheint, sie wird also zur Sicherung der noch durchzuführenden Hauptverhandlung durchgeführt.
btw: auch wegen 265a gibt es Hauptverhandlungen, es reicht schon aus, wenn der Beschuldigte gegen den Strafbefehl Einspruch einlegt.
Nicht die Polizei lädt vor, sondern sie führt dann nur eine Anordnung des Gerichtes aus. Es müsste dann also schon eine Gerichtsverhandlung gegeben haben. Aber sicherlich nicht einfach so wegen Schwarzfahrens...