Was sind die Konsequenzen, wenn man unbefugt einen Schulhof nutzt?
Also es geht hier um die Grundschule in unserem Dorf. Bis auf einen Eingang sind für gewöhnlich alle Tore zu, außerdem gibt es mehrere Schilder die darauf hinweisen, dass man sich hier außerhalb der Unterrichtszeiten nicht aufhalten darf. Ich habe bereits im Internet gelesen, dass selbst wenn es diese Schilder nicht gäbe, der Schulleiter der Besitzer des Grundstücks ist und man sich praktisch auf seinem Eigentum befindet.
Meine Frage ist nun: Was sind denn die Folgen, wenn man sich unbefugt auf diesem Schulhof aufhält? Kann man dafür bestraft werden im Sinne von einer Verhaftung o.Ä.? Oder wird man meistens ohnehin nur freundlich weggebeten?
Bei uns in der Gegend gibt es nämlich keinen Park oder eine sonstige Anlage, und besagter Schulhof kommt dem am nächsten. Es gibt da zum Beispiel auch mehrere asphaltierte Wege auf denen man perfekt Inliner oder Longboard oder was auch immer fahren kann. Und mir ist zwar klar, dass schon das alleinige aufhalten dort nicht erlaubt ist, aber ich weiß dass dort auch Leute hingehen um Sachen zu beschädigen oder ihren Müll zu hinterlassen. Und das ist ja zweifellos schlimmer als wenn man dort nur sitzt oder auf einem beliebigen Gefährt seine Runden dreht.
5 Antworten
Es ist zwar unbefugt aber machen werden sie eigentlich nichts, schicken dich eigentlich nur weg.
LG - KenKaneki
Also wenn wir einmal von folgenden 7 Annahmen ausgehen:
1) Du lungerst da nicht herum, wie ein potentieller Kinderschänder,
2) Du machst nichts kaputt,
3) Du machst keinen Lärm,
4) Du machst keinen Dreck,
5) Du bist außerhalb der Unterrichtszeit da,
6) Du bist ein "normaler" Teenager, der nur ein bisschen Inliner / LB fahren will,
7) Es gibt keine kleinen Kinder, die dir vor das Longboard rennen können
... dann sollte da zunächst einmal gar nichts passieren. Wahrscheinlich interessiert sich niemand dafür. Und wenn jmd. vorbeikommt, der das Hausrecht ausübt (Lehrer / Hausmeister), dann wird er dich mit extrem hoher Wahrscheinlichkeit maximal des Grundstücks verweisen, wenn überhaupt. Ich bin früher als Schüler auch immer über den Zaun geklettert und habe bei der Realschule Beach-Volleyball gespielt. Die hatten ein prima Feld. War eine schöne Zeit. Natürlich haben wir nichts kaputt gemacht und unseren Kram am Ende wieder mitgenommen.
Heute bin ich selber Lehrer. Und wenn bei uns irgendwelche Kinder nachmittags auf dem (zugänglichen) Schulhof schaukeln und weder sich noch andere dabei gefährden, dann lasse ich sie da einfach weiterschaukeln. Das könnten die Kinder auf einem Spielplatz genauso und die Bewegung an frischer Luft ist gut für das Kindeswohl. Es gibt also aus pädagogischer Sicht keinen Grund, das zu unterbinden und eine Aufsichtspflicht über fremde Kinder habe ich auch nicht.
Wurst-Käse-Szenario: Wenn dich tatsichlich jemand ohne Vorwarnung wegen Hausfriedensbruch anzeigen sollte, dann sagst du bei der Polizei aus, dass du das Schild nicht gesehen hast und dass du sowieso nichts Böses im Schilde geführt hast und dass es nicht wieder vorkommen wird. Dann wird das Verfahren sowieso wegen Geringfügigkeit eingestellt. Kein Gericht / Staatsanwalt wird sich mit so einer Bagatelle beschäftigen. Aber dazu wird es nicht kommen. Wenn dich beim ersten Mal eine Person, die das Hausrecht ausübt, trifft, wird sie dich schlimmstenfalls wegschicken.
Anders könnte es evtl. sein, wenn du wiederholt erwischt wirst oder wenn jmd deinen Post hier wiedererkennt. Dann wäre die Handlung nämlich vorsätzlich.
LG
MCX
PS: Hauptsächlich steht das Schild da, damit du den Schulträger nicht verklagen kannst, wenn du dich mit dem Longboard auf dem Schulhof an einer Bank oder so verletzt, dass er seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen sei.
Naja, der Schulleiter ist nicht der Eigentümer des Schulgeländes, aber er hat das Hausrecht, wie übrigens jeder andere Beschäftigte dort auch.
Das unbefugte Betreten ist juristisch ein Hausfriedensbruch. Dafür wird man aber nicht festgenommen und ins Loch gesteckt. Es kann aber eine Anzeige erfolgen.
Die erfolgt in jedem Fall, wenn Schäden angerichtet werden (z.B. Graffiti), das Gelände mit Abfällen verschmutzt wird oder dort wilde Veranstaltungen abgehalten werden.
Sofern der Schulhof befriedet ist, wäre ein Eindringen einem Einbruch gleichzusetzen, das widerrechtliche Betreten von privatem Gelände welches ausdrücklich als solches mit entsprechenden Verbotsschildern gekennzeinet ist, wäre Hausfriedensbruch und strafbar
Ggf. eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs.