Ist eine Nutzungsänderung tatsächlich nötig?
Erstellt wurde im Jahr 2013 eine Lagerhalle mit Verwaltung.
In der Baugenehmigung steht unter "Art der Nutzung " Lagerung von Sanitär Artikeln
und
Unter "Art des Betriebes"
Lager+Büro
Jetzt möchte ich den Büroteil und einen Teil der Lagerhalle vermieten. Der neue Mieter lagert dort Druckfolien.
Seitens des Brandschutz müssen keine änderungen vorgenommen werden, das habe ich bereits geklärt.
Nach Rückfrage bei der Bauordnung besteht diese nach telefonischer Aussage auf eine Nutzungsänderung, wobei sich in meinen Augen der Nutzen : Lager und Büro keineswegs ändert.
Problem ist halt nur das ich dafür einen Architekten beauftragen müsste um meine Interessen zu vertreten da ich dafür keine Zeit und keine Kenntniss habe.
Was ist eure Ansicht in der Angelegenheit und was würdet ihr nun an meiner Stelle machen?
1 Antwort
Ist halt ein wenig Bürokratie.
Reiche mal die Unterlagen ein, ich wüsste nicht, was da ein Architekt bringt, es wird ja nichts umgebaut oder erweitert.
Ich werde die Unterlagen dann natürlich einreichen.
Mein Problem ist, das ich zum 01.03.2016 vermietet habe und ich denke das ich die Genehmigung bis dahin noch nicht habe.